Drucksache 16/1789 zu Drucksache 16/1659 12. 11. 2012 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1659 – Zukunft der Förderschulen und Schwerpunktschulen in RheinlandPfalz Die Große Anfrage vom 28. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Lehrkräfte 1. Wie hat sich die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? 2. Wie hat sich die Altersstruktur der Förderschullehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 3. Wie viel Prozent der Förderschullehrkräfte haben ihr Stundendeputat um bis zu 25, bis zu 50 bzw. bis zu 75 Prozent und mehr reduziert (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten, Alter und Geschlecht differenzieren)? 4. Wie hat sich die Zahl der Studierenden mit dem Ziel des Förderschullehramts in den vergangenen fünf Jahren entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? 5. Inwieweit wird es zukünftig einen Numerus Clausus für den Studiengang Förderschullehramt in Landau geben? 6. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Förderschulen entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten ? 7. Wie viele Bewerber für den Vorbereitungsdienst an Förderschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? 8. Wie hat sich die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, die den Schuldienst verlassen haben (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Einstellungsbedarf an Förderschullehrkräften in den kommenden drei Jahren (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? Situation der Schulen 10. Wie viele Lehrerwochenstunden (LWS) bzw. Lehrerwochenstunden plus Stunden pädagogischer Fachkräfte entfallen durchschnittlich auf einen Schüler einer Förderschule bzw. einen Integrationsschüler an einer Schwerpunktschule (Angaben bitte nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? 11. Welche baulichen Veränderungen werden von Landesseite in welchem Umfang bezuschusst , wenn eine allgemeine Schule Schwerpunktschule wird? 12. Wie stellt sich das durchschnittliche Raumangebot pro Schüler an einer Förderschule bzw. an einer Schwerpunktschule in Qua drat metern dar (Angaben bitte nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- bzw. Sekundarstufe I differenzieren)? 13. Wie viele Förderschullehrkräfte sollten in den vergangenen drei Jahren zu Beginn des Schuljahres gemäß der Berechnungsgrößen an Schwerpunktschulen abgeordnet werden (Angaben bitte pro Schule in VZLE)? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Dezember 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 2 14. Wie viele Förderschullehrkräfte – gegliedert nach Förderschwerpunkt – wurden in den vergangenen drei Jahren tatsächlich an Schwerpunktschulen abgeordnet (Angaben bitte pro Schule in VZLE)? 15. Wie groß sind die durchschnittlichen Klassengrößen an Schwerpunktschulen und Förderschulen (Angaben bitte nach sonder pädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? 16. Wie viele Förderschulen mit welchem Förderschwerpunkt wurden in den vergangenen zehn Jahren geschlossen? Schülerzahlen 17. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den vergangenen fünf Jahren, differen- ziert nach sonderpädagogischem Förderbedarf, eine Förderschule bzw. eine Schwerpunktschule ? 18. Wie hat sich die Integrationsquote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Vergleich zu den anderen Bundesländern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 19. Wie hat sich die Quote der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht haben, in den vergangenen fünf Jahren, differenziert nach Förderschulen und Schwerpunktschulen sowie Förderschwerpunkt , entwickelt? 20. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Förderschule an eine allgemeine Schule (Angaben bitte nach absoluten und relativen Zahlen sowie nach Förderbedarf differenzieren)? 21. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Schwerpunktschule an eine Förderschule (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderbedarf differenzieren)? Inklusionsziele 22. Welche quantitativen und qualitativen Inklusionsziele verfolgt die Landesregierung bis 2016? 23. Welche Rolle nehmen die berufsbildenden Schulen im Inklusionskonzept der Landes- regierung ein und wie sollen sie auf diese Aufgabe vorbereitet werden? 24. Sollen sich nach Auffassung der Landesregierung auch die Gymnasien für alle sonder- pädagogischen Förderschwerpunkte öffnen? 25. Plant die Landesregierung auch die Unterstützung der Inklusion in die umgekehrte Richtung, d. h. die Öffnung der Förderschulen für Regelkinder? 26. Wenn ja: a) Welche Konzepte gibt es hier bereits? b) Gibt es hier bereits Gespräche mit Förderschulen? c) Sollen unterstützend die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Klassengröße und Personalzuweisung verändert werden? 27. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dagegen? 28. Gibt es seitens der Landesregierung die Absicht, Modellprojekte in diesem Bereich zu unterstützen? 29. Folgt die Landesregierung den Vorausberechnungen von Professor Klemm zum Lehrer- mehrbedarf zur Umsetzung der Inklusionsziele in allen Prämissen und Konsequenzen? 30. Wenn nicht, welche eigene Berechnungsgrundlage legt die Landesregierung im Rahmen der Inklusion zur Ermittlung der Leh rer bedarfs zugrunde? 31. Plant die Landesregierung, die Schulbaurichtlinie hinsichtlich der Inklusionsziele anzu- passen? 32. Wie plant die Landesregierung das unbedingte Elternwahlrecht hinsichtlich des Förderorts von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf konkret umzusetzen? 33. Soll das unbedingte Elternwahlrecht dem Elternwahlrecht bei nicht beeinträchtigten Kindern entsprechen oder soll es weitergehend sein? 34. Wenn ja, wird dann auch bei nicht beeinträchtigten Kindern künftig das unbedingte Elternwahlrecht, z. B. bei der Wahl der Differenzierungsgruppen an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, gelten? Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 3 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 12. November 2012 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention abgelegt . Bereits lange vorher wurden in Rheinland-Pfalz neue bildungspolitische Akzente gesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen gemeinsamen Unterricht mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. So wird seit dem Schuljahr 2000/2001 mit dem Konzept der Schwerpunktschulen das Angebot an wohnortnahem gemeinsamem Unterricht entwickelt und ausgebaut. Derzeit besteht ein Netz von 255 Schwerpunktschulen (davon 143 in der Primarstufe und 122 in der Sekundarstufe I). Daneben verfügt das Land über ein differenziertes Angebot von derzeit 138 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Damit existiert in Rheinland-Pfalz ein leistungsfähiges Angebot sonderpädagogischer Förderung im Schulbereich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dieses wird entsprechend den Festlegungen in der Gleichstellungsgesetzgebung des Landes und den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Ziel der Landesregierung ist es, die Vielfalt der Lernorte zu sichern und die an Schwerpunktschulen und Förderschulen vorhandene Fachkompetenz fest im Schulsystem zu verankern. Das vorhandene spezialisierte Fachwissen wird auch zukünftig allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen, die diese Förderung brauchen – sowohl am Lernort Förderschule als auch in inklusivem Unterricht. Lehrkräfte 1. Wie hat sich die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Angaben bitte insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? Die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitäquivalenten in den vergangenen fünf Jahren nach dem Förderschwerpunkt der Schule ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Darin ist die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitäquivalenten enthalten, die an Schwerpunktschulen abgeordnet sind. Haupt- und nebenamtliche Förderschullehrkräfte 2007 bis 2011 (Vollzeitäquivalente auf Basis der Regelstunden) Förderschwerpunkt der Schule 2007 2008 2009 2010 2011 Förderschwerpunkt Lernen 1 580,8 1 614,1 1 632,7 1 639,6 1 640,9 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 239,6 255,5 266,9 256,9 255,1 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 196,5 192,3 196,0 193,3 191,7 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 159,4 165,2 176,2 167,6 174,0 Schule für Blinde und Sehbehinderte 43,6 52,3 49,4 47,8 47,4 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 147,3 145,7 149,4 156,8 150,9 Förderschwerpunkt Sprache 73,5 82,4 83,4 81,4 83,6 Förderzentrum 87,4 87,1 88,0 86,5 90,0 Insgesamt 2 528,0 2 594,5 2 641,9 2 629,8 2 633,5 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. Unter Berücksichtigung der Pädagogischen Fachkräfte (PF) an Förderschulen sowie in der Integration an allgemeinen Schulen hat sich der Personalbestand von 4 094 Vollzeitäquivalenten in 2007 auf 4 322 Vollzeitäquivalente in 2011 entwickelt. Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. 3. Wie viel Prozent der Förderschullehrkräfte haben ihr Stundendeputat um bis zu 25, bis zu 50 bzw. bis zu 75 Prozent und mehr reduziert (Angaben insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten, Alter und Geschlecht differenzieren)? Die entsprechenden Angaben zu den Reduktionen des Stundendeputats von Lehrkräften an Förderschulen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Dargestellt ist die prozentuale Verteilung der hauptamtlichen Lehrkräfte an Förderschulen im Schuljahr 2011/2012 entsprechend ihrer Reduktion des Stundendeputats nach dem Förderschwerpunkt der Schule, dem Alter und dem Geschlecht der Lehrkraft (jeweils Prozentuierung nach Geschlecht innerhalb eines Altersjahrgangs). 4. Wie hat sich die Zahl der Studierenden mit dem Ziel des Förderschullehramts in den vergangenen fünf Jahren entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wurde in Rheinland-Pfalz ab 2007 stufenweise eingeführt. Damit wird die bisherige Lehramtsausbildung von der gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master) abgelöst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Förderschwerpunkte im Lehramt (LA) für Förderschulen geändert. Daher werden in der Hochschulstatistik die Studierenden der Studiengänge im bisherigen Lehramtsstudiengang getrennt von den Studierenden in den BA- und MA-Studiengängen nachgewiesen . Beim reformierten Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz wird das Lehramt nicht von vornherein festgelegt. Vielmehr muss erst zum dritten Studienjahr eine Entscheidung für einen lehramtsspezifischen Schwerpunkt getroffen bzw. die Schulart gewählt werden. Die Studierenden werden in der amtlichen Studierendenstatistik zunächst mit der Abschlussart „LA Bachelor ohne Differenzierung “ ausgewiesen und können folglich keiner Schulart zugeordnet werden. In Rheinland-Pfalz waren dies im Jahr 2011 insgesamt 11 844 Studierende. Offen ist, wie viele davon sich später für einen Abschluss „LA Master Förderschulen“ entscheiden werden. Erst der sich anschließende Masterstudiengang ist dann durchgängig lehramtsbezogen ausgestaltet und die Studierenden werden statistisch mit der entsprechenden Schulart erfasst. Anzahl der Studierenden in Rheinland-Pfalz mit dem Ziel des Lehramts an Förderschulen Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Hochschulstatistik. Auch die Festlegung auf die einzelnen Förderschwerpunkte erfolgt erst zum Ende des Bachelorstudiengangs und wird statistisch mit Aufnahme des Masterstudiums erfasst. Die Studierenden belegen in der Regel zwei Schwerpunktfächer im Rahmen ihres Studiums . Ein Nachweis nach Förderschwerpunkten ist deshalb nur in Form von Belegungen (Fallzählung) möglich. Die Studiengänge für das Lehramt an Förderschulen werden in Rheinland-Pfalz von der Universität Koblenz-Landau angeboten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Belegungszahlen der Studienfächer nach Fachrichtungen an der Universität Koblenz-Landau nach Jahren aufgeführt. Dabei werden auch Belegungen im Rahmen eines Doppelstudiums (2. Studiengang) einbezogen. Altersgruppe Jahr ( Jahre) 2007 2008 2009 2010 2011 unter 25 20 8 5 10 4 25 bis unter 30 192 233 277 280 259 30 bis unter 35 593 544 476 425 403 35 bis unter 40 324 369 484 529 573 40 bis unter 45 188 194 209 247 289 45 bis unter 50 392 348 295 246 202 50 bis unter 55 571 553 509 461 426 55 bis unter 60 389 409 451 499 560 60 bis unter 65 180 198 233 261 259 65 und älter 3 4 6 5 4 Angestrebter Abschluss 2007 2008 2009 2010 2011 Lehramt Förderschulen (auslaufend) 693 527 385 269 153 Lehramt Master Förderschulen (aufbauend) – – – 14 120 4 2. Wie hat sich die Altersstruktur der Förderschullehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Altersstruktur der hauptamtlichen Lehrkräfte an Förderschulen in den Jahren 2007 bis 2011 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 . 5 Belegungen der Studienfächer zu den Förderschwerpunkten in der Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen an der Universität Koblenz-Landau Angestrebter Abschluss Studienfach, Fachrichtung bzw. Förderschwerpunkt 2007 2008 *) 2009 2010 2011 LA Förderschulen (auslaufend) Geistigbehindertenpädagogik 294 169 161 116 62 Körperbehindertenpädagogik 202 72 98 70 33 Lernbehindertenpädagogik 461 214 291 207 107 Sprachbehindertenpädagogik 197 60 110 74 41 Verhaltensbehindertenpädagogik 180 64 134 88 46 Förderschulen Summe 1 334 579 794 555 289 LA Master Förderschulen (aufbauend) Lernen 0 0 0 44 110 Sozial-emotionale Entwicklung 0 0 0 23 66 Motorische Entwicklung 0 0 0 13 43 Ganzheitliche Entwicklung 0 0 0 20 76 Sprache 0 0 0 9 42 LA Master Förderschulen Summe 0 0 0 109 337 *) In 2008 wurden aus technischen Gründen die Belegungen des 3. Fachs im Lehramt Förderschulen statistisch nicht erfasst, sodass in diesem Jahr eine Untererfassung der tatsächlichen Belegungen erfolgte. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Hochschulstatistik. Da die bisherige Lehramtsausbildung von der neuen gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master) abgelöst wird, sinken die Belegungen im Lehramt an Förderschulen. Wie bereits ausgeführt, kann die Zahl der Studierenden im Studiengang „LA Bachelor ohne Differenzierung“, die sich später für ein Förderschullehramt entscheiden, derzeit nicht prognostiziert werden. 5. Inwieweit wird es zukünftig einen Numerus Clausus für den Studiengang Förderschullehramt in Landau geben? Eine Zulassungsbeschränkung ist erforderlich, wenn die Zahl der zu erwartenden Bewerbungen für den Studiengang Lehramt an Förderschulen die verfügbare Studienplatzkapazität übersteigt. Die Universität Koblenz-Landau erlässt dann eine Satzung zur Festsetzung der Zulassungszahl. 6. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Förderschulen entwickelt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Die Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen (Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer) in den vergangenen fünf Jahren ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Studienseminaren für das Lehramt an Förderschulen zum 1. Oktober des Jahres 2007 2008 2009 2010 2011 176 180 167 148 149 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Statistik der Studienseminare. Ein Nachweis nach Förderschwerpunkten kann nur in Form einer Darstellung von Belegungen der entsprechenden Fächer erfolgen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Studienseminaren für das Lehramt an Förderschulen Belegungen der Fächer nach Fachrichtung zum 1. Oktober des Jahres (Fallzählung) 2007 2008 2009 2010 2011 Gehörlosenpädagogik 3 4 2 3 3 Geistigbehindertenpädagogik 57 56 64 56 44 Körperbehindertenpädagogik 39 42 45 34 18 Lernbehindertenpädagogik 133 135 118 105 113 Schwerhörigenpädagogik 2 1 1 1 3 Sehbehindertenpädagogik 1 1 1 2 0 Sprachbehindertenpädagogik 72 70 55 43 58 Verhaltensbehindertenpädagogik 45 51 48 52 59 Summe der Belegungen (Fallzählung) 352 360 334 296 298 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Statistik der Studienseminare. Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. Termin Ablehnung davon Verteilung auf Förderschwerpunkte (Fallzahlen) *) insgesamt Ablehnung Lernen Sprache Ganzheit- Motorische sozial- Hören und wegen liche Ent- Entwick- emotionale Kommuni- Fachhöchst- wicklung lung Entwick- kation zahl lung 01.08.2007 65 46 42 21 39 18 10 0 01.02.2008 77 57 43 23 52 25 11 0 01.08.2008 45 40 23 12 32 15 8 0 01.02.2009 44 30 24 10 29 14 9 2 01.08.2009 0 – – – – – – – 01.02.2010 0 – – – – – – – 01.08.2010 0 – – – – – – – 01.02.2011 0 – – – – – – – 01.08.2011 0 – – – – – – – 7. Wie viele Bewerber für den Vorbereitungsdienst an Förderschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt – insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten? Aus Kapazitätsgründen ergaben sich folgende Ablehnungen: *) Da jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber mehr als einen Förderschwerpunkt hat, werden Fallzahlen genannt. Quelle: ADD. 8. Wie hat sich die Zahl der Förderschullehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, die den Schuldienst verlassen haben (Angaben insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? Die hauptamtlichen Förderschullehrkräfte, die in den letzten fünf Jahren den Schuldienst verlassen haben, sind nachfolgend dargestellt . Da auf Grundlage der verfügbaren Daten in der Datenbank der Amtlichen Schulstatistik eine Berechnung der Vollzeitlehrereinheiten nicht möglich ist, wird hier alternativ auf die Differenzierung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung abgestellt . Förderschwerpunkt der Schule Vollzeit/Teilzeit 2007 2008 2009 2010 2011 Förderschwerpunkt Lernen Vollzeit beschäftigt 44 32 46 40 43 Teilzeit beschäftigt 42 40 40 40 45 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Vollzeit beschäftigt 8 5 6 10 6 Teilzeit beschäftigt 8 7 9 9 7 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Vollzeit beschäftigt 6 13 5 8 2 Teilzeit beschäftigt 2 2 6 2 6 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung Vollzeit beschäftigt 7 5 12 11 4 Teilzeit beschäftigt 1 0 3 2 3 Schule für Blinde und Sehbehinderte Vollzeit beschäftigt 4 2 2 1 1 Teilzeit beschäftigt 2 1 1 3 3 Schule für Gehörlose Schwerhörige Vollzeit beschäftigt 6 2 13 2 3 Teilzeit beschäftigt 4 3 1 2 4 Förderschwerpunkt Sprache Vollzeit beschäftigt 1 1 2 3 0 Teilzeit beschäftigt 3 1 3 5 3 Förderzentrum Vollzeit beschäftigt 5 2 1 0 0 Teilzeit beschäftigt 2 3 0 1 4 Gesamtergebnis 145 119 150 139 134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 Eine Aufteilung nach Förderschwerpunkten wird in dem Gutachten nicht vorgenommen. Die Schätzung bezieht sich auf den zukünftigen Personalbedarf für sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und an Förderschulen. Ge-messen daran , dass der häufigste Förderschwerpunkt der Förderschwerpunkt Lernen ist, ist auch hier der größte Bedarf anzunehmen. Darüber hinaus wird Bedarf in den Fachrichtungen erwartet, die weniger häufig vertreten sind, insbesondere in den Fachrichtungen der Sinnesbehindertenpädagogik. Situation der Schulen Vorbemerkung: Der zusätzliche Personalbedarf für Schwerpunktschulen wird seit dem Schuljahr 2010/2011 für die Sekundarstufe I und seit dem Schuljahr 2012/2013 für die Primarstufe nach einem Pauschalmodell ermittelt und als Budget in der Rechengröße Wochenstunden von Förderschullehrkräften (FÖLWS) ermittelt. Im Rahmen des Budgets werden im Verhältnis 1 :1,2 neben Förderschullehrkräften auch pädagogische Fachkräfte eingesetzt, da sowohl sonderpädagogische als auch sozialpädagogische Fachkompetenz im inklusiven Unterricht erforderlich ist. Darüber entscheidet die Schulbehörde unter Berücksichtigung des Bedarfs der einzelnen Schule. 10. Wie viele Lehrerwochenstunden (LWS) bzw. Lehrerwochenstunden und Stunden pädagogischer Fachkräfte entfallen durchschnittlich auf einen Schüler einer Förderschule bzw. einen Integrationsschüler an einer Schwerpunktschule (Angaben nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? Als Richtgröße für die Ermittlung des Budgets für Schwerpunktschulen dienen die Gesamtschülerzahl der Schule, der Anteil der Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschüler und ggf. ein Bedarf für die Umsetzung besonderer Konzepte. Im Primarbereich wird zusätzlich die Zahl der zu bildenden Klassen berücksichtigt. Eine Differenzierung nach Förderschwerpunkten erfolgt nicht. Daher kann die Zahl der Lehrerwochenstunden (LWS) und Wochenstunden pädagogischer Fachkräfte , die rechnerisch auf eine Schülerin bzw. einen Schüler an Schwerpunktschulen entfallen, nicht nach Förderschwerpunkten angegeben werden. Rechnerisch entfielen im Schuljahr 2011/2012 an Schwerpunktschulen in der Primarstufe durchschnittlich 6,3 FÖLWS auf eine Schülerin bzw. einen Schüler, an Schwerpunktschulen in der Sekundarstufe I 4,7 FÖLWS. Folgendes Bild ergibt sich an den Förderschulen; dabei beinhalten die angegebenen LWS ebenfalls Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften. 7 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Einstellungsbedarf an Förderschullehrkräften in den kommenden drei Jahren (Angaben insgesamt und gegliedert nach Förderschwerpunkten differenzieren)? Nach dem Gutachten von Prof. em. Dr. Klaus Klemm ergibt sich für die kommenden drei Schuljahre folgender Einstellungsbedarf an Förderschullehrkräften: Schuljahr Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) 2013/2014 53 2014/2015 88 2015/2016 79 Lehrerwochenstunden an Förderschulen je Schüler/-in im Schuljahr 2011/2012 Förderschwerpunkt der Schule LWS je Förderschüler/-in Förderschwerpunkt Lernen 3,0 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 8,7 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 14,5 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 7,9 Schule für Blinde und Sehbehinderte 11,5 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 7,1 Förderschwerpunkt Sprache 7,0 Förderzentrum 7,5 Gesamt 5,9 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. 11. Welche baulichen Veränderungen werden von Landesseite in welchem Umfang bezuschusst, wenn eine allgemeine Schule Schwerpunktschule wird? Grundsätzlich gewährt das Land gemäß § 87 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) den Gemeinden und Gemeindeverbänden unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft nach Maßgabe der Haushaltsmittel Zuschüsse zu den Aufwendungen für genehmigte Schulbauten und deren Erstausstattung (Baukosten), soweit sie vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur als dem fachlich zuständigen Ministerium als berücksichtigungsfähig anerkannt sind. Für kommunale Schulbaumaßnahmen beträgt der Regelfördersatz derzeit 60 % der investiven Gesamtkosten und für Ganztagsschulen 70 % der investiven Gesamtkosten. Aufgrund Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Nr. 3.2 der Verwaltungsvorschrift „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ vom 22. Januar 2010 („Schulbaurichtlinie“) werden Zuwendungen gewährt für – Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, – den Erwerb von Schulgebäuden und Schulanlagen. Gemäß Anlage 2 zu Nr. 1.5.1 Schulbaurichtlinie bilden sog. Rahmenraumprogramme unter Zugrundelegung der von der Schulbehörde festgelegten Zügigkeit der geplanten Schule die Grundlage von notwendigen Baumaßnahmen für die einzelnen Schularten . Nach Nr. 1.5.1 Abs. 7 Satz 1 Schulbaurichtlinie kann der Schulträger im Zusammenwirken mit der Schule das Rahmenraumprogramm ergänzen. Soweit eine Landeszuwendung beantragt wird, bedarf diese Ergänzung der Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Nr. 1.5.1 Abs. 7 Satz 3 Schulbaurichtlinie). Bei der Planung von Schulbauprogrammen sind Erfordernisse, die sich im Einzelfall aus inklusivem Unterricht (§ 3 Abs. 5 SchulG) ergeben können, zu berücksichtigen (Nr. 1.5.1 Abs. 8 Schulbaurichtlinie). Diese Fördergrundsätze gelten insbesondere auch dann, wenn eine allgemeine Schule zu einer Schwerpunktschule wird. Die Schulbaurichtlinie regelt keine besonderen Bezuschussungen der Schulträger für notwendige bauliche Veränderungen, die sich aufgrund dieses schulischen Auftrags ergeben. Vielmehr ist dem Schulträger wie bei allen Schulbauprojekten auch bei der Beauftragung als Schwerpunktschule im Zusammenwirken mit der Schule und mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im jeweiligen Einzelfall die Möglichkeit eingeräumt, das Rahmenraumprogramm zu Gunsten besonderer baulicher Veränderungen im Zusammenhang mit inklusivem Unterricht zu ergänzen. Damit wird auch bei der Beauftragung als Schwerpunktschule den Belangen der Schulträger Rechnung getragen, notwendige bauliche Veränderungen im Schulbereich an den jeweiligen individuellen Bedürfnissen vor Ort auszurichten. 12. Wie stellt sich das durchschnittliche Raumangebot pro Schüler an einer Förderschule bzw. an einer Schwerpunktschule in Quadratmetern dar (Angaben nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? Die Schulart Förderschulen umfasst sowohl die Primar- und Sekundarstufe, bezüglich des Schulbaus wird keine Unterscheidung getroffen. Für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung wird der konkrete Raumbedarf in den Rahmenraumprogrammen als Nr. 5.1 und 5.2 der Anlage 2 zur Schulbaurichtlinie konkretisiert: Danach ergibt sich rechnerisch bei Zugrundelegung des allgemeinen Unterrichtsbereichs (allgemeine Unterrichtsräume im Sinne von Nr. 1.5.2.2 Abs. 1 Schulbaurichtlinie) ein durchschnittliches Raumangebot von 4,39 m² bzw. 5,19 m² pro Schülerin bzw. Schüler. Auch hier kann aber gemäß Nr. 1.5.1 Abs. 7 der Schulbaurichtlinie der Schulträger das Rahmenraumprogramm um pädagogisch erforderliche und sich aus dem Förderbedarf ergebende Räume ergänzen (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 11). Für Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten und Schwerpunktschulen gilt: Unterschiedliche Formen und Auswirkungen von Behinderungen oder Beeinträchtigungen bei Schülerinnen und Schülern stellen individuelle Anforderungen an die Schulräume und deren Erstausstattungen. Aus diesem Grund werden die erforderlichen Raumprogramme nur für den konkreten Einzelfall von der Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schule erstellt. Da jede Schule hierbei einzeln betrachtet werden muss, lässt sich ein durchschnittliches Raumangebot pro Schülerin oder Schüler an diesen Schulen nicht darstellen. 13. Wie viele Förderschullehrkräfte sollten in den vergangenen drei Jahren zu Beginn des Schuljahres gemäß der Berechnungsgrößen an Schwerpunktschulen abgeordnet werden (Angaben pro Schule in VZLE)? Das Budget einer Schwerpunktschule (Soll) für das einzelne Schuljahr wird in der Rechengröße FÖLWS ermittelt, eine Verteilung des Solls auf Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften wird nicht vorgenommen. Daher lässt sich nur das Soll als Vollzeitstellenäquivalente von Förderschullehrkräften angeben: Die jeweiligen Soll-Angaben pro Schule sind der Anlage 2 aufgeführt. 14. Wie viele Förderlehrkräfte – gegliedert nach Förderschwerpunkt – wurden in den vergangenen drei Jahren tatsächlich an Schwerpunktschulen abgeordnet (Angaben pro Schule in VZLE)? Folgende Lehrerwochenstunden umgerechnet in Vollzeitlehreräquivalente haben Förderschulen für inklusiven Unterricht zur Verfügung gestellt. Schuljahr Soll in Vollzeitäquivalenten 2009/2010 549,9 2010/2011 576,5 2011/2012 614,0 Die jeweiligen Ist-Angaben pro Schule sind in der Anlage 3 aufgeführt. Schuljahr Ist in Vollzeitäquivalenten 2009/2010 513,7 2010/2011 576,8 2011/2012 617,4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 9 15. Wie groß sind die durchschnittlichen Klassengrößen an Schwerpunktschulen und Förderschulen (Angaben nach sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Primar- und Sekundarstufe I differenzieren)? Da an Schwerpunktschulen ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen besteht, gibt es keine Klassen, die auf einen bestimmten Förderschwerpunkt festgelegt sind. Daher ist nur eine allgemeine Auswertung der durchschnittlichen Klassengröße an Schwerpunktschulen möglich. In der Differenzierung nach Primar- und Sekundarstufe I ergeben sich im Schuljahr 2011/2012 für die Schwerpunktschulen in der Primarstufe eine Relation von 21, bei den Schwerpunktschulen in der Sekundarstufe I von 23,2 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Bei den Förderschulen ist eine Differenzierung der Klassen nach Förderschwerpunkt der jeweiligen Schule möglich. Eine Unterscheidung nach Primar- und Sekundarstufe I ist nach allgemeinen Regelungen durch die Kultusministerkonferenz nicht vorgesehen . Hieraus ergeben sich folgende Ergebnisse: Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik, Berechnungen MBWWK. 16. Wie viele Förderschulen mit welchem Förderschwerpunkt wurden in den vergangenen zehn Jahren geschlossen? In den vergangenen zehn Jahren wurden auf Antrag des Schulträgers die folgenden Förderschulen aufgehoben: 1. Ritter-von-Tann-Schule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) in Dahn 2. Ludwigsschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Edenkoben 3. Nahelandschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) in Windesheim. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der Förderschulen durch Zusammenlegung von jeweils zwei Schulen zu einer neuen Förderschule. Hiervon betroffen waren folgende Schulen: 1. In Trier wurden die Montessori-Schule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) und die Deutschherrenschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) zur Medardschule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) zusammengelegt. 2. In Prüm gab es eine Zusammenlegung der Heinrich-Keller-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung ) und der Albert-Schweitzer-Schule (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) zur AstridLindgren -Schule (Förderschwerpunkte Lernen, ganzheitliche Entwicklung und Sprache). Schülerzahlen 17. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den vergangenen fünf Jahren, differenziert nach sonderpädagogischem Förderbedarf, eine Förderschule bzw. eine Schwerpunktschule? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den vergangenen fünf Jahren eine Förderschule bzw. eine Schwerpunktschule besuchten, ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Zusätzlich sind die Schülerinnen und Schüler aufgeführt, die sonderpädagogische Förderung erhalten, ohne dass sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Für diese Gruppe ist eine Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt nicht möglich. Förderschwerpunkt der Schule Schülerinnen Klassen Schüler/-in und Schüler je Klasse Förderschwerpunkt Lernen 8 110 709 11,4 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 2 851 366 7,8 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 1 277 169 7,6 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 857 107 8,0 Schule für Blinde und Sehbehinderte 166 27 6,1 Schule für Gehörlose und Schwerhörige 605 80 7,6 Förderschwerpunkt Sprache 614 45 13,6 Förderzentrum 343 38 9,0 Gesamt 14 823 1 541 9,6 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Förderschwerpunkt der Schülerin bzw. des Schülers 2007/2008 2008/2009* 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Förderschule Lernen 9 682 9 096 8 563 8 121 7 914 ganzheitliche Entwicklung 2 738 2 801 2 857 2 818 2 804 motorische Entwicklung 1 602 1 586 1 606 1 574 1 534 sozial-emotionale Entwicklung 857 902 917 915 920 Schule für Blinde 68 58 54 56 50 Schule für Sehbehinderte 112 119 120 120 116 Schule für Gehörlose 155 158 132 129 122 Schule für Hörbehinderte 494 460 465 471 483 Sprache 705 688 831 895 880 Summe 16 413 15 868 15 545 15 099 14 823 Schülerinnen und Schüler an Schwerpunktschulen und Förderschulen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf 18 359 18 140 18 147 18 084 18 126 Schülerinnen und Schüler an Regelschulen, die sonderpädagogische Förderung erhalten 2 115 2 164 1 839 1 444 1 129 Zusammen 20 474 20 304 19 986 19 528 19 255 *) Ergänzt um sieben Schülerinnen und Schüler an Schwerpunktschulen, die nach dem Statistiktermin gemeldet wurden. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. 18. Wie hat sich die Integrationsquote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Bundesländern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung an allen Schülerinnen und Schülern mit diesem Bedarf, die an einer Regelschule unterrichtet werden, drückt sich im sogenannten „Inklusionsanteil“ aus. Der Inklusionsanteil nach Bundesländern in den vergangenen fünf Jahren ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Bundesweite Angaben für das Jahr 2011 liegen noch nicht vor, in Rheinland-Pfalz betrug die Quote 23,0 %. Förderschwerpunkt der Schülerin bzw. des Schülers 2007/2008 2008/2009* 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schwerpunktschule Lernen 1 546 1 824 2 135 2 530 2 826 ganzheitliche Entwicklung 170 191 191 214 239 motorische Entwicklung 85 66 69 59 49 sozial-emotionale Entwicklung 58 58 56 67 55 Schule für Blinde 2 1 1 1 Schule für Sehbehinderte 6 7 6 7 10 Schule für Gehörlose 7 6 5 4 6 Schule für Hörbehinderte 11 11 18 13 13 Sprache 61 108 121 90 105 Summe 1 946 2 272 2 602 2 985 3 303 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 11 Land 2006 2007 2008 2009 2010 Baden-Württemberg 25,7 25,7 26 26,6 27,4 Bayern 12,5 16,8 16,1 15,7 20,2 Berlin 33,6 35,8 38,8 41,3 43,9 Brandenburg 28,2 34,1 36,4 36,5 38,8 Bremen 44,9 39,2 39 36,9 41,2 Hamburg 15,1 14 14,5 16,2 24,4 Hessen 10,8 10,6 11 12,3 14,8 Mecklenburg-Vorpommern 20,5 22,7 21,7 25,4 26,8 Niedersachsen 4,7 6,3 6,6 7,2 8,5 Nordrhein-Westfalen 10,2 11,1 12,4 14 16,1 Rheinland-Pfalz 13 15,2 16,9 19 20,5 Saarland 26 28,7 31,2 33,1 36,1 Sachsen 11,4 14,1 16,4 17,9 20,9 Sachsen-Anhalt 5,5 7 8,6 12,7 16,9 Schleswig-Holstein 32,2 36,7 40,9 45,5 49,9 Thüringen 13,3 14,8 16,9 21,1 25,2 Deutschland 15,7 17,5 18,4 19,8 22,3 Quelle: KMK, eigene Berechnungen MBWWK. Gemäß KMK-Definition sind alle sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler enthalten, unabhängig davon, ob der Förderbedarf formell festgestellt wurde oder nicht. 19. Wie hat sich die Quote der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht haben, in den vergangenen fünf Jahren, differenziert nach Förderschulen und Schwerpunktschulen sowie Förderschwerpunkt , entwickelt? Die Entwicklung der Quote der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht haben, sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Die Differenzierung richtet sich nach dem Förderschwerpunkt der Schülerin bzw. des Schülers. Der Bezug wurde auf die jeweilige Gesamtzahl der Abgängerinnen und Abgänger sowie Absolventinnen und Absolventen mit individuellem Förderschwerpunkt gesetzt, getrennt für Schwerpunktschulen und Förderschulen. Förderschwerpunkt an Abschluss jeweils zum Ende des Schuljahres (in %) Schwerpunktschulen 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Blinde – – – – 100,0 Sozial-emotionale Entwicklung 33,3 66,7 66,7 57,1 71,4 Schwerhörige – – – 100,0 – Lernen 38,5 48,3 60,2 53,5 59,4 Motorische Entwicklung 100,0 100,0 – 100,0 100,0 Sprache – 100,0 – – – Sehbehinderte – – – – 100,0 Gesamt 41,9 52,0 59,3 53,7 59,7 Förderschwerpunkt an Abschluss jeweils zum Ende des Schuljahres (in %) Förderschulen 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Blinde 0,0 38,5 0,0 0,0 20,0 Sozial-emotionale Entwicklung 36,4 41,5 43,4 37,7 48,8 Gehörlos 66,7 69,2 39,3 64,3 52,6 Schwerhörige 75,0 76,9 65,1 88,0 77,6 Lernen 23,8 23,1 24,4 30,1 25,2 Motorische Entwicklung 18,9 18,1 16,4 15,2 21,2 Sehbehinderte 44,4 63,2 20,0 40,0 38,5 Gesamt 23,3 24,2 23,2 27,4 24,7 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik und Berechnung MBWWK. Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Darüber hinaus haben auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das „Abschlusszeugnis Förderschwerpunkt Lernen“ (FSP L) und das „Abschlusszeugnis Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung“ (FSP G) erworben. Die anteilige Berechnung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Förderschwerpunkt an Abschluss jeweils zum Ende des Schuljahres (in %) Schwerpunktschulen 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Ganzheitliche Entwicklung Abschluss FSP G – 100,0 100,0 100,0 100,0 Lernen Abschluss FSP L 28,6 17,1 30,0 26,7 29,4 Förderschwerpunkt an Abschluss jeweils zum Ende des Schuljahres (in %) Schwerpunktschulen 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Blinde Abschluss FSP L 20,0 7,7 0,0 0,0 10,0 Abschluss FSP G 80,0 53,8 100,0 100,0 70,0 Sozial-emotionale Entwicklung Abschluss FSP L 16,9 27,9 25,9 31,2 30,2 Ganzheitliche Entwicklung Abschluss FSP G 83,2 100,0 100,0 100,0 100,0 Gehörlose Abschluss FSP L 11,1 7,7 25,0 14,3 5,3 Abschluss FSP G 11,1 23,1 32,1 21,4 42,1 Schwerhörige Abschluss FSP L 22,5 14,1 16,3 4,0 16,3 Abschluss FSP G 2,5 5,1 4,7 8,0 6,1 Lernen Abschluss FSP L 64,5 61,1 63,0 57,0 59,5 Motorische Entwicklung Abschluss FSP L 11,8 21,0 23,3 30,3 23,1 Abschluss FSP G 51,2 56,5 52,7 49,0 53,2 Sehbehinderte Abschluss FSP L 33,3 10,5 0,0 10,0 7,7 Abschluss FSP G 0,0 21,1 80,0 50,0 46,2 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik und Berechnung MBWWK. 20. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Förderschule an eine allgemeine Schule (Angaben nach absoluten und relativen Zahlen sowie nach Förderbedarf differenzieren)? In der amtlichen Schulstatistik wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler erfasst, die von einer Förderschule an eine allgemeine Schule wechseln. Dabei wird der Förderschwerpunkt nur ausgewiesen, wenn die Schülerinnen und Schüler weiterhin sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Gegenstand des Nachweises 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 An- An- An- An- Anzahl % zahl % zahl % zahl % zahl % Zugänge von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen insgesamt 199 1,2 218 1,3 242 1,5 254 1,6 326 2,2 darunter: mit weiterhin bestehendem sonderpädagogischem Förderbedarf 27 0,649 38 0,444 32 0,463 54 0,817 78 1,409 davon: Förderschwerpunkt Lernen 17 0,168 33 0,341 25 0,275 48 0,561 56 0,690 Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung – – 1 0,037 2 0,071 1 0,035 4 0,142 Förderschwerpunkt motorische Entwicklung 2 0,125 1 0,062 – – – – 2 0,127 Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung 3 0,350 – – 1 0,111 2 0,218 4 40,437 Förderschwerpunkt Sprache 5 0,007 3 0,004 4 0,006 3 0,004 12 0,013 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 13 21. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wechselten in den vergangenen fünf Jahren von einer Schwerpunktschule an eine Förderschule (Angaben insgesamt und gegliedert nach Förderbedarf differenzieren)? Beim Schulwechsel wird in der amtlichen Schulstatistik erfasst, welche Schulart die Schülerinnen und Schüler bislang besucht haben . Deshalb ist nicht feststellbar, ob die bisherige Schule eine Schwerpunktschule war oder nicht. Aus diesem Grund kann die Frage nicht beantwortet werden (vgl. dazu die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3020 der Abgeordneten Bettina Dickes, Drucksache 15/4725). Inklusionsziele 22. Welche quantitativen und qualitativen Inklusionsziele verfolgt die Landesregierung bis 2016? Die Leitgedanken für die Entwicklung von Inklusion in allen Lebensbereichen sind im Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 25. März 2010 zusammengefasst. Der Beschluss des Landtags „Integration und Inklusion in rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen“ vom 10. September 2010 (Drucksache 15/4571 und 15/4941) konkretisiert diese Leitgedanken für die schulische Inklusion und beschreibt geeignete Maßnahmen und Schritte zur Umsetzung. Für die laufende Legislaturperiode hat sich die Landesregierung im Rahmen der Koalitionsvereinbarung vorgenommen, – das Netz der Schwerpunktschulen bedarfsgerecht weiter auszubauen, – Förderschulen zu Förderzentren weiterzuentwickeln, um sonderpädagogische Fachkompetenz verlässlich in Schulsystem zu verankern, – das Wahlrecht der Eltern zwischen den Lernorten Förderschule und inklusivem Unterricht gesetzlich zu verankern sowie – den Haushaltsvorbehalt in § 3 Abs. 5 Schulgesetz aufzuheben. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verankerung des Wahlrechts der Eltern und der Ausbauanstrengungen erscheint eine Erhöhung des Inklusionsanteils bis 2016 auf ca. 40 % realistisch. 23. Welche Rolle nehmen die berufsbildenden Schulen im Inklusionskonzept der Landesregierung ein und wie sollen sie auf diese Aufgabe vorbereitet werden? Inklusion ist ein wichtiges Thema im Rahmen der strukturellen Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen, die derzeit in einer vom Bildungsministerium eingesetzten Expertengruppe diskutiert und bearbeitet wird. Inklusive Bildung und Ausbildung soll auch an den berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut und umgesetzt werden. Schon jetzt werden in den öffentlichen berufsbildenden Schulen junge Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen auf Schulabschlüsse vorbereitet und im Rahmen dualer Ausbildungen beschult. Durch die hohe fach- und berufspraktische Kompetenz der Lehrkräfte und die gute Vernetzung mit Betrieben ist das Berufsvorbereitungsjahr besonders geeignet, Schülerinnen und Schüler mit den verschiedenen Förderschwerpunkten für die Berufs- und Arbeitswelt zu qualifizieren. An verschiedenen Standorten erproben öffentliche berufsbildende Schulen in Kooperation mit Förderschulen und Schwerpunktschulen bereits Konzepte zur gemeinsamen Beschulung von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Weitere Standorte sollen hinzukommen. Bislang wurden rund 290 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen im Bereich Berufsförderpädagogik zusätzlich qualifiziert. Diese Qualifizierungen werden weiter fortgesetzt. Darüber hinaus stehen auch den Lehrkräften an berufsbildenden Schulen die zentralen Fortbildungs- und Beratungsangebote des Pädagogischen Landesinstitutes in diesem Bereich zur Verfügung. 24. Sollen sich nach Auffassung der Landesregierung auch die Gymnasien für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte öffnen? Der Auftrag zur Entwicklung von inklusivem Unterricht bezieht sich grundsätzlich auf alle Schularten. Alle Gymnasien sind über das Konzept der Schwerpunktschulen informiert und aufgefordert, sich mit diesem erweiterten pädagogischen Auftrag im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von schulischer Inklusion auseinanderzusetzen. Dazu gehört auch die Beschäftigung mit dem Konzept des – bezogen auf den Schulabschluss – zieldifferenten Unterrichts und die Erörterung von Umsetzungsmöglichkeiten an den einzelnen Schulen. Inwieweit es an einzelnen Standorten notwendig ist, im Hinblick auf eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler eine besondere Profilbildung bezogen auf einen Förderschwerpunkt vorzunehmen, bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten (vgl. dazu die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 936 der Abgeordneten Bettina Dickes, Drucksache 16/1450). Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulaufsichtsbehörde wird in Abstimmung mit geeigneten Schulen konkrete Konzepte auf dem Weg zur Inklusion bezogen auf die jeweilige regionale Situation entwickeln. 14 25. Plant die Landesregierung auch die Unterstützung der Inklusion in die umgekehrte Richtung, d.h. die Öffnung der Förderschulen für Regelkinder? 26. Wenn ja: a) Welche Konzepte gibt es hier bereits? b) Gibt es hier bereits Gespräche mit Förderschulen? c) Sollen unterstützend die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Klassengröße und Personalzuweisung verändert werden? 27. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dagegen? 28. Gibt es seitens der Landesregierung die Absicht, Modellprojekte in diesem Bereich zu unterstützen? In Rheinland-Pfalz haben sich seit mehr als 30 Jahren die Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in ausgewählten Klassen im Bildungsgang Grundschule für Kinder ohne Hörschädigungen geöffnet. Die Schulen haben dazu Konzepte entwickelt, die – ausgehend von dem Gedanken, dass die erforderlichen räumlichen und sächlichen Bedingungen für Kinder und Jugendliche mit spezifischem Unterstützungsbedarf nicht an einer allgemeinen Schule geschaffen werden können – den Kontakt und Umgang mit hörenden Schülerinnen und Schülern im schulischen und insbesondere sprachlichen Lernen ermöglichen. Auf Wunsch des Bezirksverbands Pfalz als Träger der Augustin-Violet-Schule in Frankenthal wurden Gespräche darüber geführt, wie neben der Öffnung der Förderschule mittels Kooperation mit einer benachbarten Realschule plus auch eine Klasse der Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler ohne Hörschädigung geöffnet werden kann. Dabei soll ein Angebot in den Bildungsgängen der Realschule plus in einer Klasse von ca. 16 bis 18 Schüler/-innen (davon sechs mit Hörschädigung) gemacht werden. Zur Realisierung sind nach übereinstimmender Einschätzung des Schulträgers und des Ministeriums weder zusätzliche Personalzuweisungen noch gesonderte Rahmenbedingungen erforderlich. Für Gespräche mit Schulträgern über die konzeptionelle Weiterentwicklung von Förderschulen ist das Ministerium offen. 29. Folgt die Landesregierung den Vorausberechnungen von Prof. Klemm zum Lehrermehrbedarf zur Umsetzung der Inklusionsziele in allen Prämissen und Konsequenzen? 30. Wenn nicht, welche eigene Berechnungsgrundlage legt die Landesregierung im Rahmen der Inklusion zur Ermittlung des Lehrerbedarfs zugrunde? Grundsätzlich folgt die Landesregierung den Vorausberechnungen zum Lehrerbedarf des Gutachtens „Zur Entwicklung des Lehrkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz“ von Prof. em. Dr. Klaus Klemm. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Gutachten zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, in dem die Erstellung des Konzepts zur Umsetzung der Inklusion in Rheinland-Pfalz noch nicht abgeschlossen war. Die Nennung von 200 zusätzlichen Lehrkräften für die Umsetzung der Inklusion ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass bereits rund 600 Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer und pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktschulen für inklusiven Unterricht eingesetzt werden. Somit verfügen die Schulen bereits über Ressourcen, die zielgerichtet ergänzt werden müssen. 31. Plant die Landesregierung, die Schulbaurichtlinie hinsichtlich der Inklusionsziele anzupassen? Im Zuge der Ausweitung der Inklusion wird aktuell auch die Weiterentwicklung der Schulbaurichtlinie geprüft. Entscheidungen sind noch nicht getroffen. 32. Wie plant die Landesregierung das unbedingte Elternwahlrecht hinsichtlich des Förderorts von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf konkret umzusetzen? 33. Soll das unbedingte Elternwahlrecht dem Elternwahlrecht bei nicht beeinträchtigten Kindern entsprechen oder soll es weitergehend sein? 34. Wenn ja, wird dann auch bei nicht beeinträchtigten Kindern künftig das unbedingte Elternwahlrecht, z. B. bei der Wahl der Differenzierungsgruppen an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen, gelten? Das Recht der freien Wahl der Schullaufbahn im Bereich der Sekundarstufe I bei Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gem. § 59 Abs. 1 Satz 1 SchulG umfasst die Wahl zwischen den Schularten Realschule plus, Gymnasium sowie Integrierte Gesamtschule. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll im Rahmen der geplanten Schulgesetzänderung ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen eingeräumt werden. Rheinland-Pfalz setzt hierzu insbesondere auf das Konzept der Schwerpunktschulen. Doris Ahnen Staatsministerin Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 15 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 17 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 19 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 21 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 23 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1789 25 26 Drucksache 16/1789 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode