Drucksache 16/1791 13. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zustand und Sanierung der Landesstraße L 474 Durchgangsstraße durch Höhfröschen II Die Kleine Anfrage 1164 vom 22. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Durch die Ortsgemeinde Höhfröschen führt die L 474, die zahlreiche Schlaglöcher aufweist und nach meiner Auffassung sanierungsbedürftig ist. Anwohner haben mir zahlreiche Erlebnisse geschildert und ich habe mir bereits vor Ort ein Bild von dem Zustand der Landesstraße gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das Verkehrsaufkommen auf der L 474 im Bereich Höhfröschen bekannt? Wann wurden letztmals Ver- kehrszählungen durchgeführt und zu welchen Uhrzeiten? Zu welchem Ergebnis kam die Landesregierung aufgrund der Verkehrszahlen ? 2. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, zur Verbesserung der Sicherheit des Schulweges einen Zebrastreifen im Bereich der Bushaltestelle entlang der L 474 in der Ortsgemeinde Höhfröschen anzulegen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Sanierungsbedürftigkeit von Landesstraßen, die innerhalb von Ortsgemeinden liegen, im Vergleich zu Landesstraßen, die außerhalb liegen (Priorität)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei der turnusmäßigen Straßenverkehrszählung im Jahr 2005 wurde für die Orts durchfahrt Höhfröschen eine mittlere tägliche Verkehrsbelastung von 3 700 Kfz/24 h (DTV1)) ermittelt. Nach aktuellen Zählungen mit Leitpfostenzählgeräten liegt das Verkehrsaufkommen voraussichtlich höher. Eine belastbare Hochrechnung der Zählergebnisse, die einen Vergleich mit dem DTV 2005 ermöglichen würde, liegt aber derzeit noch nicht vor. Zu Frage 2: Die Entscheidung, wo und welche Verkehrszeichen – hierzu zählen auch „Zebrastreifen“, Zeichen 293 StVO – anzubringen bzw. zu entfernen sind, obliegt der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde unmittelbar. Diese Befugnis ist den rheinlandpfälzischen Straßenverkehrsbehörden nach der „Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts “ unmittelbar übertragen worden. Im vorliegenden Fall ist demnach die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen als örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Prüfung und Entscheidung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen unmittelbar zuständig . Die Klassifizierung einer Straße spielt dabei keine Rolle; die Verbandsgemeinden sind auch für alle innerörtlich gelegenen Bun- *) DTV = Durchschnittlicher täglicher Verkehr Drucksache 16/1791 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode des-, Landes- und Kreisstraßen straßenverkehrsrechtlich verantwortlich. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen “) in der Ortsdurchfahrt Höhfröschen wurde bereits in früheren Jahren geprüft. Eine Realisierung der Maßnahme war allerdings nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht gegeben waren. Die alternativ geprüfte Einrichtung einer Fußgänger-Querungshilfe konnte wegen Einsprüchen unmittelbar betroffener Anlieger nicht umgesetzt werden. Zu Frage 3: Die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen hängt neben dem Straßenzustand, der turnusmäßig messtechnisch erhoben wird, auch von weiteren Faktoren ab, wie beispielsweise der Verkehrsbelastung oder Aspekten der Verkehrs sicherheit. Insoweit werden anstehende Straßenbaumaßnahmen jeweils in einem nutzwert analytischen Verfahren bewertet, das über die oben genannten Gesichtspunkte hinaus noch weitere Faktoren (z. B. mögliche Synergien aus der gemeinsamen Reali sierung von Bauvorhaben mit den Trägern örtlicher Ver- oder Entsorgungsanlagen; Abhängigkeit von anderen Projekten; Auswirkungen auf Wirtschaft und/oder ÖPNV) berücksichtigt. Diese Aspekte fließen in ein einheitliches Punktwertesystem ein, um so die Dringlichkeit anstehender Projekte untereinander vergleichbar zu machen. Eine pauschale Aussage zur Priorität von Sanierungsmaßnahmen in Ortslagen gegenüber Sanierungsmaßnahmen auf freien Strecken kann hiervon nicht abgeleitet werden. Roger Lewentz Staatsminister