Drucksache 16/1795 14. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Blutspendetermine in Bad Kreuznach am 1. Oktober 2012 Die Kleine Anfrage 1168 vom 24. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Oktober 2012 haben das Deutsche Rote Kreuz und die Universitätsklinik Mainz jeweils einen ambulanten Blutspendetermin in Bad Kreuznach durchgeführt. Im § 10 des Transfusionsgesetzes ist geregelt, dass die Blutspende unentgeltlich erfolgen soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Spender haben jeweils die beiden Termine in Bad Kreuznach nach Kenntnis der Landesregierung besucht? 2. Inwieweit trifft es zu, dass der Blutspendedienst der Universitätsklinik Mainz eine Aufwandsentschädigung gezahlt hat? 3. Wie hoch war diese Aufwandsentschädigung? 4. Worin bestand bei dem Termin in Bad Kreuznach der konkrete Aufwand der Spender? 5. Warum führte die Blutspendezentrale des Universitätsklinikums Mainz zeitgleich mit dem DRK Blutspendedienst in Bad Kreuz- nach nach Kenntnis der Landesregierung einen Blutspendetermin durch? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Auskunft der Pressestelle des DRK-Blutspendedienstes West konnte das Deut sche Rote Kreuz am 1. Oktober 2012 in der Jahn-Halle in Bad Kreuznach 452 Spen derinnen und Spender begrüßen, davon110 Erstspenderinnen und Erstspender. Die Transfusionszentrale der Universitätsmedizin Mainz verzeichnete bei ihrem statio nären Außentermin in Bad Kreuznach am 1. Oktober 2012 nach eigenen Angaben 90 Blutspenderinnen und Blutspender. Zu 2.: Laut Auskunft der Transfusionszentrale der Universitätsmedizin Mainz hat diese ihren Blutspenderinnen und Blutspendern eine Aufwandsentschädigung gewährt. Zu 3.: Die Aufwandsentschädigung der Transfusionszentrale lag bei 26 Euro pro Blutspen derin und Blutspender und damit im Rahmen der Vorgaben des § 10 des Transfusionsgesetzes. Das Deutsche Rote Kreuz hingegen gewährt ihren Spenderinnen und Spendern bei der Blutspende kostenfreie Getränke und kostenlose kleine Snacks. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1795 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Der unmittelbare Aufwand bei einer Spende wird grundsätzlich in der Be gründung zum Transfusionsgesetz erläutert und präzisiert . Dort werden in Anlehnung an das Votum des Arbeitskreises Blut aus dem Jahr 1993 „jedenfalls die Fahrtkosten und/oder der Zeitaufwand“ genannt. Zeitaufwand ist die Dauer der Spende, die bei der Vollblutspende geringer ist als bei anderen Spendearten. Deshalb ist auch nur eine geringe Aufwandsentschädigung vorgesehen. Zusätzlich ist durch die Bereitschaft der spendenden Person, sich zu einem Eingriff in ihren Körper bereitzuerklären, auch noch ein immateri eller Aufwand zu berücksichtigen. Diese Aufwandskriterien waren auch beim Spendetermin in Bad Kreuznach zutreffend. Zu 5.: Die entsprechenden stationären Außentermine der Blutspendedienste werden aus Gründen der erforderlichen Raumkapazitäten langfristig geplant und sind deshalb gesetzt. Im vorliegenden Fall fehlte augenscheinlich die notwendige Koordination und Kom munikation der beteiligten Blutspendedienste. Aufgrund des unterschiedlichen Spenderklientels und der bekannten Synergieeffekte beim Blutspenden war die Spendeaktion am 1. Oktober 2012 in Bad Kreuznach offen bar für alle Beteiligten erfolgreich. Die Landesregierung plädiert dennoch an die Blutspendedienste, im Sinne der im Mai 2008 abgeschlossenen Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Spendeeinrichtungen nach § 3 Absatz 2 des Transfusionsgesetzes ihre statio nären Außentermine langfristig und besser abzustimmen. Malu Dreyer Staatsministerin