Drucksache 16/1797 14. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herbert Schneiders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sternwarte Hoher List Die Kleine Anfrage 1166 vom 22. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und von wem erwarb die Universität Bonn das Gelände zum Bau der Sternwarte Hoher List? 2. Wer hat die Baukosten der Sternwarte Hoher List getragen? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Sternwarte Hoher List gebaut? 4. War das Land Rheinland-Pfalz an der Begründung der Sternware Hoher List beteiligt und/oder gab es eine finanzielle Beteili- gung zumindest zur Begründung einer Mitnutzung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: I. Das Observatorium wurde in den 1950er Jahren erbaut. Zur Beantwortung der Fragen waren daher Recherchen in Archiven erforderlich . II. Die Nachfrage beim für die Universität Bonn zuständigen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) Nordrhein-Westfalen zur Ermittlung des Erwerbs des Geländes und des Trägers der Baukosten ergab, dass aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts des Baus des Observatoriums auf die entsprechenden Archivakten im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zurückgegriffen werden konnte. Zu Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage die ursprüngliche Genehmigung der Bezirksregierung Trier vom 1. Juni 1953 erteilt wurde, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung und kann im Rahmen der Beantwortungsfrist einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden . Die Durchsicht der vorliegenden Archivakten ergab folgendes Bild: 1. Juni 1953: Erteilung der Genehmigung/Zustimmung der Bezirksregierung Trier für den „Neubau einer Universitäts-Sternwarte “ (Antragsteller: Universitätssternwarte Bonn) 15. Juli 1964: Erteilung der Baugenehmigung des Kreisbauamtes des Landratsamtes Daun für die „Erweiterung des Observatoriums“ (Antragsteller: Staatsbauamt für die Universität Bonn) Drucksache 16/1797 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 21. August 1964: Erteilung der Baugenehmigung des Kreisbauamtes des Landratsamtes Daun für „Erweiterung des Observatoriums“ – NACHTRAG zur Genehmigung vom 15. Juli 1964 (Planer: Architekt Karl Meilen, Wittlich) 16. Juli 1968: Erteilung der Baugenehmigung der Bezirksregierung Trier für die „Erweiterung des Observatoriums“ (Antragsteller: Staatsbauamt für die Universität Bonn) 30. Juni 1978: Erteilung der Baugenehmigung der Bezirksregierung Trier für die „Errichtung eines Beobachtungsturmes“ (Antragsteller : Institut Astronomie der Universität Münster) 19. August 2009: Zustimmung gemäß § 83 LBauO der Kreisverwaltung Vulkaneifel für die „Nutzungsänderung und Sanierung eines ehemaligen Laborraumes in einen Ausstellungsraum“ (Antragsteller: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, 50668 Köln). Die Zustimmung der Landesregierung gemäß § 83 LBauO vom 19. August 2009 wurde auf der Grundlage von § 35 (1) Nr. 4 BauGB erteilt . Zu Frage 4: Das zum 1. Juli dieses Jahres geschlossene Observatorium „Hoher List“ ist eine Außenstation der Sternwarte der Universität Bonn und befindet sich auf dem Schichtvulkan Hoher List, oberhalb von Schalkenmehren in der Eifel. Die Liegenschaften, d. h. Grundstück und Gebäude, befinden sich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den dortigen Bau- und Liegenschaftsbetrieb , die physikalischen Geräte sind Eigentum der Universität Bonn (vgl. mein Schreiben vom 9. Oktober 2012 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur). Das Land Rheinland-Pfalz hat keinerlei Anteile an den Liegenschaften oder der technischen Ausstattung. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin