Drucksache 16/1800 19. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Pressefest des Ministerpräsidenten – Nachfrage Die Kleine Anfrage 1170 vom 26. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Pressefest des Ministerpräsidenten“ (Drucksache 16/1684) gibt die Landesregierung an, dass zum jährlichen Pressefest Mitglieder der Regierungsfraktionen und Mitarbeiter und Funktionsträger der Regierungsparteien eingeladen wurden, hingegen keine der Opposition. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen finanziellen Beitrag leisten die Regierungsfraktionen und/oder die Regierungsparteien zum traditionellen Pressefest des Ministerpräsidenten im Gegenzug für die Möglichkeit, exklusiv am Gedankenaustausch der Landesregierung mit Vertretern regionaler und überregionaler Medien „in zwangloser Atmosphäre“ teilzuhaben? 2. Inwieweit sieht sich die Landesregierung in ihrer Möglichkeit zum Gedankenaustausch mit ca. 1 000 eingeladenen Pressevertretern , Öffentlichkeitsarbeitern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens durch die Einladung von Mitgliedern der Oppositionsfraktion eingeschränkt? 3. Welchen unterschiedlichen Stellenwert misst die Landesregierung den Vizepräsidenten des Landtags zu, weil nur diejenigen zum Pressefest eingeladen werden, die den Regierungsparteien angehören? 4. In welcher Funktion waren die Mitarbeiter/Funktionsträger der die Regierung tragenden Parteien, die nicht Mitglieder der Landesregierung oder des Parlamentes sind, jeweils eingeladen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Vereinbarkeit der gebotenen parteipolitischen Neutralität steuerfinanzierter Öffentlichkeits - und Pressearbeit mit der Einladung von Pressesprechern, Generalsekretären und Beschäftigten der Regierung tragenden Parteien, hingegen keiner Funktionsträger oder Mitarbeiter der Oppositionsparteien? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Vereinbarkeit der gebotenen parteipolitischen Neutralität steuerfinanzierter Öffentlichkeits - und Pressearbeit mit der offenbar streng an der Parteimitgliedschaft orientierten Zusammenstellung der Gästeliste des Pressefestes des Ministerpräsidenten? 7. Wie waren die Modalitäten bei den Pressefesten vergangener Jahre in diesem Zusammenhang (bitte auflisten für die Jahre 2006 bis 2011, jeweils unter Angabe der Zahl der Eingeladenen, Zahl der Gäste/Anmeldungen, Kosten der Veranstaltung, ggf. davon Sponsoringleistungen Dritter)? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. November 2012 wie folgt beantwortet: Das Pressefest dient, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1089 des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) dargestellt, dem „Gedankenaustausch der Regierung und der die Regierung tragenden Fraktionen mit Vertretern der regionalen und überregionalen Presse, Pressesprechern und Öffentlichkeitsarbeitern verschiedener Institutionen und Körperschaften sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in zwangloser Atmosphäre“. In diesem Rahmen erläutert der Ministerpräsident seine Regierungsarbeit. Es handelt sich somit gerade nicht um die im Urteil des BVerfGE 44, 125 definierte Begrifflichkeit von Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung. Insofern steht die Zusammensetzung der Gästeliste in der ausschließlichen Dispositionshoheit des Ministerpräsidenten. Die Frage nach „politischer Ausgewogenheit“ in der Zusammensetzung der Gästeliste stellt sich somit nicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1800 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1170 des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) wie folgt: Zu Frage 1: Keiner der rund 400 anwesenden Gäste leistet einen finanziellen Beitrag für die Möglichkeit des Gedankenaustauschs untereinander . Zu Frage 2: Der Kreis der geladenen Gäste setzt sich aus den unter Frage 6 aufgeführten Personengruppen zusammen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Zu Frage 3: Siehe Vorbemerkung. Zu Frage 4: Siehe Zusammensetzung der Einladungsliste in Frage 6. Zu Frage 5: Da es sich wie eingangs dargestellt gerade nicht um die im Urteil des BVerfGE 44, 125 definierte Begrifflichkeit von Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung handelt, beurteilt die Landesregierung dies als rechtskonform. Zu Frage 6: Zum jährlich stattfindenden Pressefest werden ca. 1 000 bis 1 200 Einladungen ausgesprochen. Diese Einladungsliste setzt sich zusammen aus der Landesregierung und ca. 700 Vertreterinnen und Vertreter der regionalen und überregionalen Presse, Pressesprecherinnen und Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeiterinnen und Öffentlichkeitsarbeiter und Personen verschiedener Institutionen und Körperschaften, die hauptsächlich mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut sind, sowie ca. 250 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie z. B. aus den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft, Kirchen, Gewerkschaften. Zu Frage 7: Die Einladungslisten werden jedes Jahr lediglich leicht verändert und den Gegebenheiten angepasst. Die Anzahl der Eingeladenen zum Pressefest in den Jahren 2006 bis 2011 liegt jeweils zwischen 1 120 und 1 230. Die Zahl der Gästeanmeldungen in den Jahren 2006 bis 2011 liegt zwischen 420 und 480 Gästen. Die Kosten für die Pressefeste beliefen sich im Jahre 2006 auf 34 210,48 €, im Jahre 2007 auf 24 277,01 €, im Jahre 2008 auf 21 238,29 €, im Jahre 2009 auf 22 343,77 €, im Jahre 2010 auf 23 542,33 €, im Jahre 2011 auf 20 519,81 €. Zu Sponsoringleistungen für die Pressefeste 2006 bis 2011 ist festzustellen, dass es sich nicht um Geldleistungen handelte. Insofern ist eine Bezifferung der Leistungen nicht möglich. Im Wesentlichen ging es um die kostenfreie Bereitstellung von Getränken sowie in drei Fällen um Künstlerprogramme. Die Sponsoringleistungen stellen sich wie folgt dar: 2006: Bier- und Sektausschank , 2007: Bier- und Sektausschank, eine Musikgruppe, 2008: Bier- und Sektausschank , Künstlerprogramm (Musik und Comedy), 2009: Bier- und Sektausschank, Musikgruppe, 2010: Bier- und Sektausschank, 2011: Bier- und Sektausschank. Martin Stadelmaier Staatssekretär