Drucksache 16/1809 21. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Verdacht auf illegale Vorbereitungen für Windräder im Pfälzerwald Die Kleine Anfrage 1175 vom 29. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: A. Planung Die Tageszeitungen Die Rheinpfalz (am 23. Oktober 2012 und 27. Oktober 2012) und Pirmasenser Zeitung (27. Oktober 2012) berichten über ungewöhnliche Baumaßnahmen im Naturpark Pfälzerwald nahe dem beliebten Ausflugsziel „Luitpoldturm“. Breite Schottertrassen mit ungewöhnlich massivem Unterbau sowie ein fußballfeldgroßer geschotterter Platz seien an Stellen im Wald gebaut worden, an denen keine Holzabfuhrwege benötigt, aber Windräder geplant seien. Selbst in Kreisen von Mitarbeitern von Landesforsten würden diese neuen Wege als Vorbereitung für die Aufstellung von Windrädern angesehen. Die offizielle Begründung, es handele sich um Holzabfuhrwege, sei reine Tarnung, denn in den betreffenden Bereichen gebe es gar keine Bäume, die in den nächsten Jahren zum Einschlag und Abtransport anstünden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat die in den Berichten erwähnten Wege und Plätze mitten im Biosphärenreservat veranlasst, geplant und in Auftrag ge- geben? 2. Waren mit Planung und Durchführung nur die bei solchen Maßnahmen üblichen Dienststellen beteiligt oder wurden weitere Personen, Dienststellen oder Windkraftfirmen direkt oder indirekt beteiligt – und falls ja: wer? 3. Wurden die Trassen und Plätze in Art und Konstruktion nach den üblichen Maßgaben für Wirtschaftswege/Holzabfuhrwege ausgeführt oder in einer darüber hinausgehenden Weise? 4. Sind die Wege für Schwertransporte zur Anlieferung von Windrädern geeignet? 5. War – wie im Bericht vermutet wird – die Ministerin von diesen Vorhaben informiert? 6. In welchen Bereichen (Kernzonen, Pflegezonen...) des Pfälzerwaldes wurden in den letzten 18 Monaten neue Wege und Plätze angelegt bzw. bestehende Wege verbreitert und für Schwertransporte verstärkt und auf welchen Gemarkungen (Kreise, VGs, Ortsgemeinden) befinden sich diese? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. November 2012 wie folgt beantwortet: Das MAB-Nationalkomitee („Man and Biosphere“) der UNESCO hat sich im September 2012 in einem Positionspapier ausführlich zur Nutzung von Windkraft in Biosphärenreservaten geäußert. Danach sind Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate entsprechend ihrer Entwicklungsziele vollständig von der Windenergienutzung freizuhalten. In Entwicklungszonen – soweit sie nicht durch rechtlichen Schutz von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind – ist die Windkraftnutzung bei Einhaltung hoher Standards möglich. An diese Grundlage und Empfehlung hält sich das Land Rheinland-Pfalz. Es sollten daher in diesem Zusammenhang keine Begriffe wie „illegal“ verwendet werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 1175 des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1809 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 1: Die Trifels Natur GmbH – eine 100%ige Tochter der Stadt Annweiler am Trifels, zuständig für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Annweiler, hat den Bau der in Rede stehenden Wege und Plätze veranlasst, geplant und in Auftrag gegeben. Zu Frage 2: Die Planung und Durchführung der Maßnahmen oblag alleine der Trifels Natur GmbH. Eine Beteiligung weiterer Personen, Dienststellen oder Windkraftfirmen ist nicht bekannt. Zu Frage 3: Die Erschließung und die Anlage des Holzplatzes sind im ortsüblichen Standard erfolgt. Zu Frage 4: Nein, der Wegeausbau für Schwertransporte zur Anlieferung von Windrädern sieht regelmäßig einen stärkeren Wegeaufbau, die Verlegung von Stromkabeln im Wegekörper und den Ausbau von Kurvenradien vor. Zu Frage 5: Nein. Zu Frage 6: a) Neubau eines Erdweges mit einer Länge von 320 Meter ohne weitere Befestigungsmaßnahmen im Kreis Kaiserslautern, Verbandsgemeinde Hochspeyer, Gemarkung Waldleiningen. Er liegt in der Entwicklungszone. b) Ausbau eines Maschinenweges zum Fahrweg durch Verbreiterung der Fahrbahn und Befestigung mit Mineralgemisch auf einer Länge von 475 Meter im Kreis Kaiserslautern, Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, Gemarkung Stelzenberg. Er liegt in der Pflegezone. Die Wege dienen ausschließlich dem Holztransport. Des Weiteren wurden lediglich Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Wegen im üblichen Umfang durchgeführt. In der Gemarkung Taubensuhl, im Stadtwald Landau, wurde eine Waldfläche von 1,3 ha aufgrund einer auf 14 Monaten befristeten forstbehördlichen Umwandlungsgenehmigung gerodet. Dort wird derzeit ein Windmessmast zur Messung der Windhöffigkeit als Entscheidungsgrundlage für ein mögliches Planungsverfahren für Windenergieanlagen errichtet. Ulrike Höfken Staatsministerin