Drucksache 16/181 08. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Strukturelle Reformen in der Justiz Die Kleine Anfrage 127 vom 14. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag haben sich die beiden Koalitionspartner darauf verständigt, dass Reformen in der Justiz auch unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse „unumgänglich“ seien (Koalitionsvertrag S. 84). Auch in verschiedenen Medienberichten wurden inzwischen ähnliche Andeutungen des Staatsministers der Justiz und für Verbraucherschutz zitiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Verfolgt die Landesregierung ein Gesamtkonzept zur Durchführung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen strukturellen Re- formen in der Justiz? 2. Falls ja: Wie sieht dieses Konzept aus? Welche Gerichte, Behörden und Standorte sind davon betroffen? 3. Hat die Landesregierung konkrete Vorstellungen, welche Größe hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter wie auch des Einzugs- bereichs Amts- und Landgerichte für einen möglichst effektiven Einsatz der Haushaltsmittel haben sollten? 4. Falls ja: Von welchen Vorgaben geht die Landesregierung aus? Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Vorgaben umzusetzen? 5. Sieht die Landesregierung über die beabsichtigte Schließung eines Verwaltungsgerichts hinaus weiteres Einsparpotenzial im Be- reich der Fachgerichte? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 5: Die Landesregierung sieht auch in der Justiz strukturelle Reformen mit den Zielen der Vermeidung von Doppelstrukturen sowie der Schaffung von Synergieeffekten – nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse – als unumgänglich an. Vor diesem Hintergrund werden die vorhandenen Strukturen fortlaufend der Prüfung unterzogen. Zu den Fragen 3 und 4: Es ist den jeweiligen tatsächlichen örtlichen, sachlichen und strukturellen Verhältnissen und Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Zuschnitt des Einzugsbereichs der Amts- und Landgerichte, welche einen möglichst effektiven Einsatz der Haushaltsmittel gewährleisten, hat sich an den jeweiligen Verhältnissen auszurichten. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode