Drucksache 16/1811 22. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lernmittelausleihe Die Kleine Anfrage 1178 vom 30. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für Schulbücher pro Schüler in den vergangenen fünf Jahren? 2. Wie viel Prozent dieser Kosten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich pro berechtigten Schüler durch einen Lernmit- telgutschein abgedeckt? 3. Wird der Rabatt, den es bei Sammelbestellungen von Schulbüchern gibt, über die Ausleihgebühr an die Eltern weitergegeben? 4. Falls nein – wie hoch war dieser Rabatt in den vergangenen Jahren seit Einführung der Lernmittelausleihe im Durchschnitt pro Schülerin und Schüler im Vergleich zur Summe, die das Land für den Verwaltungsaufwand pro Schülerin und Schüler an die Kommunen erstattet? 5. Wie hoch war die durchschnittliche Summe, die das Land für die Teilnehmer der unentgeltlichen Lernmittelausleihe erstattet, im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten pro Schülerin und Schüler mit Lernmittelgutschein vor der Einführung der Lernmittelausleihe ? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Höhe der Kosten für die Lernmittel pro Schülerin und Schüler ist in der jeweiligen Schulart und Klassenstufe unterschiedlich. Aktuell betragen sie in der Grundschule durchschnittlich zwischen 80 € und 90 €, in der Sekundarstufe I zwischen 100 € und 300 €. Eine Darstellung nach Jahren getrennt ist nicht möglich. Zu Frage 2: Die Abdeckung der Kosten für Lernmittel durch Lernmittelgutscheine war in den einzelnen Schularten und Klassenstufen unterschiedlich . Im Mittelwert waren ca. 75 % bis 80 % der Kosten durch die Gutscheine abgedeckt. Zu den Fragen 3 und 4: Im Schuljahr 2012/2013 nehmen ca. 243 500 Schülerinnen und Schüler an der Schulbuchausleihe teil. Diese Schülerinnen und Schüler und deren Eltern profitieren von den Vorteilen des Ausleihsystems und haben eine erhebliche Kostenersparnis (siehe hierzu Antwort zu Frage 1). Der bei der Anschaffung der Lernmittel nach dem Buchpreisbindungsgesetz gewährte Rabatt von 12 % wird zur Finanzierung der Verwaltungskostenpauschale verwendet, welche an die Schulträger für den durch die Einführung der Schulbuchausleihe entstehenden Mehraufwand ausgezahlt wird. Drucksache 16/1811 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gemäß § 9 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln werden den kommunalen Schulträgern für jede am Ausleihverfahren teilnehmende Schülerin und jeden teilnehmenden Schüler pauschal 9 € im Einführungsschuljahr und je 7,50 € in den beiden Folgejahren ausgeglichen. Zu Frage 5: Den Schülerinnen und Schülern, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen, werden die Kosten vollständig erstattet, während durch die Lernmittelgutscheine in der Regel nur ein Teil der Kosten abgedeckt werden konnte (siehe hierzu Antwort zu Frage 2). In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär