Drucksache 16/1816 23. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Verdacht auf illegale Vorbereitungen für Windräder im Pfälzerwald D. Forstwirtschaftliche Maßnahmen Die Kleine Anfrage 1182 vom 31. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: In einem Bereich nahe des Luitpoldturms, am „Geisskopf“, wurden – was forstwirtschaftlich ungewöhnlich ist – ausnahmslos alle Laubgehölze, vorwiegend Buchen herausgeschlagen – ob jung oder alt. Während auf dem (vor der Ausholzung aufgenommenen) Googlemapsbild (49 2607,7.8400) eindeutig Laubbaumbestand erkennbar ist, zeigen aktuelle Luftbilder nur noch einen ausgedünnten Baumbestand mit ausschließlich Nadelhölzern. Seltsam ist auch, dass keine forstwirtschaftlichen Gründe für die ungewöhnliche Maßnahme erkennbar sind. Krankheiten, die einen Einschlag dort begründen könnten, sind nicht bekannt. Einige Buchenstämme am Wegesrand sind schon auf Google sichtbar und liegen schon länger, sie werden offenbar gar nicht wirtschaftlich verwertet. Der Großteil der Stämme wurde aber frisch eingeschlagen und aus dem Wald geholt. Ohnehin ist ein solcher Einschlag von Buchenholz wirtschaftlicher Unsinn, da für einen Festmeter Buchenholz derzeit mir rd. 60 Euro kaum mehr zu erlösen ist als für Kaminholz. Deshalb werden von Forstexperten andere, „windwirtschaftliche“ Gründe vermutet: Durch die Umwandlung des ökologisch wertvollen Mischwaldes zu einer Nadelholzmonokultur würden bereits im Hinblick auf den LEP-IV-Entwurf Vorbereitungen getroffen, damit die Anhöhe für Windkraft nutzbar wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurden auf dieser Anhöhe gezielt die Laubbäume (vorwiegend Buchen) abgeholzt? 2. Liegt diese Fläche, wie vermutet wird, „zufällig“ in einem Bereich, der im neuen LEP-Entwurf als Windkraftstandort in Betracht kommt? 3. Ist es zutreffend, dass nach dem neuen LEP-Entwurf Waldgebiete mit Nadelholzmonokulturen für Windkraft bevorzugt ausge- wiesen werden können? 4. Wer hat die gezielte Herausnahme der Buchen aus dem Mischwald angeregt bzw. veranlasst, welche Dienststellen bzw. Minis- terien oder Firmen der Windkraftbranche waren daran beteiligt oder hatten Kenntnis? 5. Ist dies ein Einzelfall oder gibt es weitere Bereiche im Naturpark Pfälzerwald, in denen ebenfalls gezielt die Laubhölzer entfernt wurden? 6. Gibt es für diese Bereiche bereits Interessensbekundungen für Windkraftanlagen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2012 wie folgt beantwortet: Das MAB-Nationalkomitee („Man and Biosphere“) der UNESCO hat sich im September 2012 in einem Positionspapier ausführlich zur Nutzung von Windkraft in Biosphärenreservaten geäußert. Danach sind Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate entsprechend ihrer Entwicklungsziele vollständig von der Windenergienutzung freizuhalten. In Entwicklungszonen – soweit sie nicht durch rechtlichen Schutz von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind – ist die Windkraftnutzung bei Einhaltung hoher Standards möglich. An diese Grundlage und Empfehlung hält sich das Land Rheinland-Pfalz. Es sollten daher in diesem Zusammenhang keine Begriffe wie „illegal“ verwendet werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1816 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 1182 des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 4: Bei dem in Rede stehenden Waldbestand handelt es sich um einen ca. 18 ha großen, ungleichaltrigen (im Mittel ca. 80-jährigen) Kiefern-Buchen-Mischbestand mit Vorkommen von Douglasie und Fichte. Die mittelfristige Betriebsplanung führt zum ökologischen Waldzustand Folgendes aus: Schlussbaumart Kiefer, Hauptbaumart Kiefer; Mischung: Laub-Nadel-Mischwald. Bei der durchgeführten Maßnahme wurden nicht nur (qualitativ schlechte und gute Kiefern bedrängende) Buchen entnommen, sondern auch Kiefern, Fichten und Douglasien. Dabei wurden forstfachliche Gesichtspunkte zugrunde gelegt, z. B. die Biodiversität, Vitalität, Qualität, Standraum und die Wuchsdynamik der vorkommenden Baumarten. Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung bezüglich der ökonomischen Verwertung von eingeschlagenem Holz obliegt allein dem zuständigen Forstbetrieb, hier der Trifels Natur GmbH. Zu Frage 2: Die in Rede stehende Fläche liegt in der Pflegezone des Naturparks Pfälzerwald und steht gemäß überarbeiteten Entwurf der Teilfortschreibung zum LEP IV einer Ausweisung von Windenergiestandorten entgegen, soweit diese nicht mit dem Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 1 und 3 der Landesverordnung vom 22. Januar 2007 vereinbar ist. Zu Frage 3: Der 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP IV sieht vor, dass auch Wald verstärkt für die Windenergie genutzt werden soll. Der Grundsatz G 163 c legt fest, dass mindestens zwei Prozent der Waldfläche des Landes für die Windenergienutzung ausgewiesen werden sollen, wobei alte Laubholzwälder ausgenommen werden sollen. In den beschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung , Verringerung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen heißt es u. a.: Sollen Waldflächen beansprucht werden, so sind vorrangig Nadelwald und bereits vorbelastete Bereiche zu nutzen. Zu Frage 5: Eine gezielte Entnahme von Laubhölzern zur Vorbereitung für Windkraftanlagen im Naturpark Pfälzerwald ist nicht bekannt. Zu Frage 6: Entfällt. Ulrike Höfken Staatsministerin