Drucksache 16/182 08. 08. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sechsspuriger Ausbau der Autobahn 61 auf dem Abschnitt AS Rheinböllen und der Tank- und Rastanlage Hunsrück Die Kleine Anfrage 138 vom 18. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Autobahn 61 soll auf dem Abschnitt zwischen der AS Rheinböllen und der Tank- und Rastanlage Hunsrück sechsspurig ausgebaut werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? 2. Inwieweit ist die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung (AV RP) beim Planfeststellungsverfahren mittlerweile vorange- schritten und was sind die kommenden Schritte? 3. Wie sieht der konkrete Zeitplan mit den konkreten Maßnahmen hinsichtlich des sechsspurigen Ausbaus der A 61 aus? 4. Gab es bisher Verzögerungen? Falls ja: Warum sind diese entstanden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom. 5. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Derzeit wird das Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen werden vom 8. August 2011 bis 7. September 2011 in den Verbandsgemeindeverwaltungen Stromberg, Rheinböllen , Rhaunen und Vordereifel offengelegt. Danach sind die eventuell eingehenden Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde abzuwägen. Zu Frage 3: Ein konkreter Zeitplan zu dem sechsstreifigen Ausbau der A 61 kann erst nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses erarbeitet werden. Die weitere zeitliche Perspektive der Maßnahme ist insbesondere davon abhängig, ob und gegebenenfalls wie viele substanzielle Einwendungen gegen die Planungen erhoben werden. Wegen des nicht mehr zufriedenstellenden baulichen Zustands der beiden Großbrücken Pfädchensgraben und Tiefenbachtal ist das Vorhaben weiterhin dringlich. Zu Frage 4: Die zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen sind der Tatsache geschuldet, dass die Planungsunterlagen insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung im Bereich Lärmschutz aktualisiert werden mussten. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär