Drucksache 16/1826 28. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bau einer forensischen Klinik zum Maßregelvollzug in Grenznähe zur Gemeinde Friesenhagen Die Kleine Anfrage 1184 vom 2. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Land Nordrhein-Westfalen plant in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz den Bau einer forensischen Klinik zum Maßregelvollzug. Davon betroffen sind auch die Bürgerinnen und Bürger der Orte im nördlichsten Teil unseres Landes. Am 29. Oktober 2012 habe ich an einer Informationsveranstaltung in Reichshof-Wildberg teilgenommen, auf der die Ministerin Frau Babara Steffens das Projekt erläutert hat. Eine umfassende Beteiligung der Kommunen im Vorfeld hat nicht stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger waren sehr in Sorge, auch die aus dem benachbarten Rheinland-Pfalz, dass ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist und die Natur erheblich beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz von dem Vorhaben unterrichtet? Wenn ja, in welcher Form und wann? 2. Welche genehmigungs- und baurechtlichen Beteiligungserfordernisse von Behörden in unserem Land sind durch das Land Nord- rhein-Westfalen einzuhalten? 3. Welche signifikanten Unterschiede in den beiden Maßregelvollzugsgesetzen der beiden Länder insbesondere im Hinblick auf Vollzugslockerungen (u. a. Freigänge) sieht die Landesregierung? 4. Welche Sicherheitsabsprachen und welche Notfallpläne sind beim Betrieb der Klinik erforderlich? Welche polizeilichen Aspek- te sind zu berücksichtigen, um die Sicherheit der benachbarten Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten? 5. Wie bewertet die Landesregierung den ausgewählten Standort in dem ländlichen, dünn besiedelten Randgebiet aus Sicht der Um- welt und des Therapieerfolges im Hinblick auf Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wurde unmittelbar nachdem das nordrhein-westfälische Kabinett die Vorlage beschlossen hatte, vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium am 23. Oktober 2012 telefonisch darüber informiert, dass beabsichtigt ist, eine forensische Klinik in Reichshof-Eckenhagen (Nordrhein-Westfalen) mit 150 Plätzen zu errichten . Zu 2.: Die Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren richtet sich nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und dem Baugesetzbuch . Derzeit ist noch nicht entschieden, welche Art des Genehmigungsverfahrens zum Tragen kommt. Daher kann über Beteiligungen noch keine Aussage getroffen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1826 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Es bestehen keine signifikanten Unterschiede in den beiden Maßregelvollzugsgesetzen hinsichtlich der Regelungen von Vollzugslockerungen. Zu 4.: Auf Nachfrage der rheinland-pfälzischen Landesregierung teilte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit, dass die geplante Klinik folgende hohen baulichen Sicherheitsstandards vorsehe: – 5,50 m hohe, technisch überwachte Außensicherung wie Mauern oder Zäune, – Zugang in das Gelände nur durch eine besonders gesicherte Pforte, – umfangreiche Videoüberwachungen, – Sicherheitsschleusen, – Personennotsignalanlage zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die baulichen und technischen Sicherheitsstandards würden durch regelmäßige Kontrollen, abgestimmte Vorgehensweisen in besonderen Situationen und eine enge Kooperation mit der örtlich zuständigen Polizeibehörde ergänzt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erwartet, dass die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen beim Bau der forensischen Klinik zum Maßregelvollzug alle zu treffenden Sicherheitsabsprachen in Abhängigkeit von den örtlichen und baulichen Gegebenheiten vornehmen und das in der forensischen Klinik eingesetzte Personal entsprechend schulen wird. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erwartet insbesondere auch, dass zur Gewährleistung der Sicherheit, beispielsweise beim Entweichen von Insassen, entsprechende Alarm- und Einsatzunterlagen vorbereitet und vorgehalten werden und der Informationsfluss zwischen Klinik und Polizei unabhängig von Landesgrenzen sichergestellt wird. Zu 5.: Auswirkungen auf die Umwelt in Rheinland-Pfalz sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Der Therapieerfolg hängt maßgeblich von der Qualität der therapeutischen Arbeit innerhalb der Maßregelvollzugseinrichtung ab, nicht jedoch vom Standort der Einrichtung. Malu Dreyer Staatsministerin