Drucksache 16/1832 29. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Josef Dötsch und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neue Förderquoten bei der Breitbandversorgung Die Kleine Anfrage 1192 vom 8. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Jahreswechsel 2011 auf 2012 wurde die Förderquote für die Breitbandversorgung von der Landesregierung von 90 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt. Wegen der Einführung von Auswahlkriterien durch die Landesregierung wurde es erforderlich, nochmals die aktuellen Förderungsvoraussetzungen bei den Kommunen abzufragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Förderung der Breitbandversorgung lagen Anfang 2012 mit welchem Investitionsvolumen vor? 2. Wie viele Kommunen müssen ihren Antrag auf Breitbandversorgung ein zweites Mal einreichen? 3. Mit der neuen Zuschussregelung steigt der Eigenanteil der Kommunen und damit der An teil der freiwilligen Leistungen im je- weiligen kommunalen Haushalt. Wie viele Kom mu nen müssen wegen der kommunalen Haushaltslage durch die Vorgaben der Aufsichts behörden auf das Förderprogramm verzichten? 4. Wie viele Kommunen können im Doppelhaushalt 2012/2013 gefördert werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anfang 2012 lagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier 26 Förderanträge in der Teilmaßnahme 321.2 des Entwicklungsprogramms (EPLR) PAUL vor, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschieden waren. Von diesen 26 Förderanträgen hatten 23 Maßnahmenträger die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten. Drei Maßnahmenträger wollten bewusst von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Diesen 26 Vorhaben lag ein Investitionsvolumen von knapp 3,5 Mio. Euro zugrunde. Weiterhin lagen Anfang 2012 insgesamt 114 Fördervoranfragen in der Teilmaßnahme 321.2 des EPLR PAUL vor. Da diese Fördervoranfragen noch kein Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beinhalteten, kann die tatsächliche Höhe der Investitionskosten bzw. die Gesamtkosten der Förderung nicht quantifizierbar eingeschätzt werden. Zudem waren die Anträge in diesem Stadium noch nicht auf ihre generelle Förderfähigkeit hin (insbesondere der Nachweis der Unterversorgung) überprüft worden. Zu Frage 2: Alle Antragsteller der Fördervoranfragen, die Anfang 2012 vorlagen, wurden mit Blick auf das erste Auswahlverfahren im August 2012 von der ADD mit der Bitte um Aktualisierung ihrer Anträge – hinsichtlich des Interessenbekundungsverfahrens, eines aktuellen Nachweises der Unterversorgung und der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme – angeschrieben. Somit lagen beim ersten Auswahlverfahren 2012 mit Stichtag 29. August 2012 62 Fördervoranfragen vor. Davon erhielten elf Anfragen eine Zusage. Beim zweiten Auswahlverfahren 2012 mit Stichtag 31. Oktober 2012 wurden insgesamt 51 Fördervoranfragen eingereicht, wovon 18 Förderanträge aus der ersten Auswahlrunde automatisch übernommen worden waren. Davon erhielten 14 eine Zusage. In den beiden Drucksache 16/1832 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode durchgeführten Auswahlverfahren (29. August 2012 und 31. Oktober 2012) hat sich auch gezeigt, dass einige Vorhaben nicht gefördert werden konnten, da eine Unterversorgung (< zwei Mbit/s) nicht mehr vorliegt bzw. nicht nachgewiesen werden konnte. Zu Frage 3: Es musste keine Kommune wegen der kommunalen Haushaltslage auf das Förderprogramm verzichten. In den Fällen mit negativer kommunalaufsichtlicher Stellungnahme wurde gem. § 18 LFAG die Investition für notwendig erklärt. Zu Frage 4: Die Anzahl der Kommunen kann nicht beziffert werden, da die Gesamtzahl der zu fördernden Kommunen von der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten aller Einzelmaßnahmen abhängt. Roger Lewentz Staatsminister