Drucksache 16/1838 30. 11. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marcel Hürter und Thorsten Wehner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Notwendige Verbesserungen beim Tierschutz und Novellierung des Bundes tierschutz gesetzes Die Kleine Anfrage 1194 vom 8. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Bundestierschutzgesetz wird derzeit novelliert. Rheinland-Pfalz und der Bundesrat hatten sich für notwendige Verbesserungen beim Tierschutz ausgesprochen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet es die Landesregierung aus tierschutzpolitischer Sicht, dass die Bundes regierung entgegen vorheriger Erklärungen der Bundeslandwirtschaftsministerin und gegen die Positionierung des Bundesrates beabsichtigt, ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden nicht gesetzlich festzuschreiben? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht der Bundesregierung, das im bisherigen Entwurf zur Novelle des Bundestierschutzgesetzes vorgesehene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017 um zwei Jahre zu verschieben? 3. Welche bundesweiten Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Hinblick auf die notwendigen gesetzlichen Neuregelungen zur Käfiglegehennenhaltung? 4. Welche Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Rahmen der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes hat die Landesregierung bisher insbesondere im Bundesrat ergriffen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 29. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10572) –, der dem Bundestag zugeleitet wurde, enthielt das Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd. Die Regierungsparteien im Bundestag haben sich unter anderem gegen ein Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd ausgesprochen. Der Bundestag hat dem Bundesrat noch keine geänderte Vorlage übersandt. Die Landesregierung bewertet die ablehnende Haltung der Regierungsparteien im Bundestag als Zeichen für die Unterordnung von Tierschutzanliegen unter Partikularinteressen und bedauert diese Haltung ausdrücklich. Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/10572) – vom 29. August 2012 enthielt das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ab 2017. Die Regierungsparteien im Bundestag haben sich dafür ausgesprochen, das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln um zwei Jahre zu verschieben. Der Bundestag hat dem Bundesrat noch keine geänderte Vorlage übersandt. Die Landesregierung bedauert die ablehnende Haltung der Regierungsparteien. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1838 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Landesregierung sind hinsichtlich der notwendigen rechtlichen Neuregelung der Haltung von Legehennen in Käfigen keine bundesweiten Fortschritte bekannt. Angesichts der ab dem 1. April 2012 eingetretenen unbefriedigenden Rechtslage haben zahlreiche Bundesländer auf dem Erlasswege klargestellt, dass zumindest die bisherige Rechtslage zu beachten ist. Die Landesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Kleingruppenhaltung sowie die Haltung in ausgestalteten Käfigen verboten werden muss und wird zu einem geeigneten Zeitpunkt initiativ werden. Zu Frage 4: Die Landesregierung stellte 24 Anträge zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Hiervon fanden 18 Anträge eine Mehrheit. Folgenden rheinland-pfälzischen Änderungsanträgen zum Tierschutzgesetz stimmte der Bundesrat am 6. Juli 2012 zu: – Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung, – Einführung eines Tierwohllabels, – Verbot des Verlosens von Tieren, – Verbot des Klones von Tieren zu landwirtschaftlichen Zwecken, – Verbot der Sodomie, – Abgabe von Tieren zur Schlachtung nur an Sachkundige, – Einschränkung von Amputationen bei Tieren, – Stärkung der Forschung zu Alternativen zum Tierversuch, – Stärkung der Sachkunde von Nutztierhaltern, – Positivliste für Tiere in Zirkusunternehmen und auf Tierbörsen, – Grundsätzliches Verbot von Tierbörsen mit Tieren wildlebender Arten, – Sachkundenachweis für geschäftsmäßige Schädlingsbekämpfung, – Klarstellung des Schutzniveaus von Versuchstieren, – Verbot der Versuche an Menschenaffen, – Stärkung der Tierschutzverbände in der Tierschutzkommission, – Beibehaltung der Anzeigepflicht für Gehegewildhaltungen, – Verordnung zum Schutz des Wildes bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten, – Verordnung zur Haltung von Tieren wildlebender Arten. Die rheinland-pfälzische Forderung an die Bundesregierung, eine Heimtierschutzverordnung vorzulegen, fand im Bundesrat keine Mehrheit wie auch das rheinland-pfälzische Anliegen, Möglichkeiten zu prüfen, wie Landwirten die Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration gestattet werden kann. Auch einen Vorschlag zur Änderung des Qualzuchtparagrafen befürwortete der Bundesrat nicht. Ulrike Höfken Staatsministerin