Drucksache 16/1840 30. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lutherjahr 2017 Die Kleine Anfrage 1195 vom 8. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Von Seiten der evangelischen Kirche wurde angeregt, 2017 den Reformationstag bundesweit als Feiertag zu behandeln. Die sachsenanhaltinische Landesregierung zeigte sich diesem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist das Land Rheinland-Pfalz in die Vorbereitung des Lutherjahres mit einbezogen? 2. Hat die Landesregierung schon Gespräche mit der evangelischen Kirche zur Vorbereitung des Lutherjahres 2017 aufgenommen? 3. Unterstützt die Landesregierung den Vorschlag, den Reformationstag einmalig 2017 auch in Rheinland-Pfalz zu einem Feiertag zu erheben? 4. Welche Kosten wären mit einer solchen Entscheidung verbunden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums konzipieren und organisieren die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD), der Beauftragte der Bunderegierung für Kultur und Medien und eine Reihe von Ländern und Kommunen gemeinsam eine „Luther-Dekade “, die seit 2008 in zehn Themenjahren das weite Spektrum der Geschichte und Wirkungsgeschichte der Reformation entfaltet. Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz ist im Kuratorium zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums, im Lenkungsausschuss, der die Beschlüsse des Kuratoriums vorbereitet, und im Kreis der Beauftragten, die die Arbeit der beiden Geschäftsstellen „Luther 2017“ in Wittenberg begleiten, vertreten und aktiv an der Vorbereitung und Gestaltung der Lutherdekade beteiligt. So wurde am 31. Oktober 2012 in der Dreifaltigkeitskirche in Worms unter Mitwirkung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten das Themenjahr 2013 der Luther-Dekade „Reformation und Toleranz“ offiziell eröffnet. Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses wird Anfang Juni 2013 ebenfalls in Worms stattfinden. Am 13. Dezember 2012 nimmt Ministerpräsident Kurt Beck an einer Gesprächsrunde „Intolerant sind immer die Anderen“ im Rahmen des Themenjahres in der Landesvertretung in Berlin teil. Gesprächspartner sind u. a. der Präsident des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentages, Prof. Dr. Gerhard Robbers, und Kirchenpräsident Christian Schad; das Gespräch wird vom Rundfunk aufgezeichnet . Für die Gestaltung des abschließenden Jubiläumsjahres 2017 gibt es erste Überlegungen (Kirchentag in Berlin, zentrale Ausstellungen in Berlin und Wittenberg), aber noch kein abgeschlossenes Programm seitens der EKD und der staatlichen Stellen. Drucksache 16/1840 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur lädt seit 2010 zu Arbeitsgesprächen über rheinland-pfälzische Projekte und Planungen in der Reformationsdekade ein. An diesen halbjährlichen Treffen nehmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Landeskirchen teil. Bei diesen Gesprächen geht es um die inhaltliche Gestaltung der kommenden Themenjahre „Refor - mation und Toleranz“ 2013, „Reformation und Politik“ 2014, „Reformation – Bild und Bibel“ 2015, „Reformation und die Eine Welt“ 2016 und „500 Jahre Reformation“ 2017. Das Reformationsjubiläum ist bewusst nicht als punktuelle Veranstaltung in einem „Lutherjahr 2017“ angelegt. Gerade für die rheinland-pfälzischen Landeskirchen ist auch die Erinnerung an Reformatoren wie Huldrych Zwingli und Johannes Calvin wichtig. Zu Frage 3: Der Reformationstag ist gesetzlicher Feiertag in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – LFtG) kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung einmalig einen Werktag zum gesetzlichen Feiertag erklären. Die Landesregierung wird den Vorschlag, den u. a. der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Nikolaus Schneider, unterbreitet hat, den 31. Oktober 2017 bundesweit zum staatlichen Feiertag zu erklären, mit den anderen Ländern und dem Bund sondieren. Zu Frage 4: Dazu können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Die Überlegungen der Bundesregierung im Jahre 2004, den Tag der Deutschen Einheit als gesetzlichen Feiertag abzuschaffen bzw. auf den dem 3. Oktober folgenden Sonntag zu verlegen, wurden mit einem damit zu erreichenden Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozentpunkten begründet. Ein zusätzlicher Feiertag dürfte demnach mit einem vergleichbaren Minus verbunden sein. Doris Ahnen Staatsministerin