Drucksache 16/1854 04. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Dezember 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Disibodenberg I bis VI Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat namens der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen Nrn. 1155, 1156, 1157, 1158, 1159 und 1160 der vorgenannten Abgeordneten eine Sammelantwort vorgelegt. Die Kleine Anfrage 1155 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Grundstück, auf dem sich das Besucherzentrum der Scivias-Stiftung befindet, wurde im Dezember 2011 von der Stiftung auf Ehrengard von Racknitz rückübertragen und befindet sich jetzt im Besitz von Luise von Racknitz. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung hat Ehrengard von Racknitz die Rückübertragung von der Stiftung beantragt? 2. Das Ehepaar von Racknitz-Adams hat sich in der Frage der Rückabwicklung nach eigenen Aussagen von mehreren Anwälten beraten lassen. Haben diese Rechtsanwälte auch die Stiftung beraten? 3. Ist der Landesregierung bekannt, welche Rechtsanwälte die Stiftung beraten haben? 4. Hat der Stiftungsvorstand hier nachweislich im Sinne der Stiftung versucht, das Stiftungsvermögen zu sichern? 5. Gibt es eine offizielle Seite, die die Interessen von Privatpersonen und Stiftung miteinander abgewogen und dann im Sinne der Privat personen die Rückübertragung beschlossen hat? 6. Oder ist die Rückabwicklung aufgrund gegenseitigen Einvernehmens zwischen den Privatpersonen und der Stiftung ohne offi- zielle Stelle entschieden worden? 7. Haben beide Mitglieder des Stiftungsvorstandes gemeinsam die Rückübertragung unterschrieben und wenn ja, als Privatperso- nen oder als Stiftung? Die Kleine Anfrage 1156 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Staatssekretär Schumacher äußerte in der Plenarsitzung vom 30. August 2012, dem Stiftungsvorstand bei einem Ortstermin (De- zember 2011) deutlich gemacht zu haben, dass ein zukünftiges Konzept für den Disibodenberg nur gemeinsam von Scivias-Stiftung und Kommunen gestaltet werden könne. Hatte der Stiftungsvorstand bis zum Zeitpunkt des Ortstermins gegenüber dem Kultusministerium angedeutet oder auch mitgeteilt, dass eine Rückübertragung des Hofes stattgefunden hatte? 2. Wenn nein – welche Vorschläge gab es dann seitens des Stiftungsvorstandes bzw. des Staatssekretärs hinsichtlich der Zukunft des Besucherzentrums? 3. Hatte der Stiftungsvorstand sein Ansinnen mitgeteilt, dass künftig keine Touristen mehr das Gelände des Weingutes und auch damit den Hof betreten sollten? 4. Wenn ja, wie hat sich der Staatssekretär gegenüber dem Stiftungsvorstand hierzu geäußert? 5. Falls der Stiftungsvorstand von einer Rückübertragung gesprochen hat – was war dann die Reaktion des Ministeriums? 6. Hat Staatssekretär Schumacher bzw. die Kulturabteilung des Ministeriums zu einem früheren Zeitpunkt von einer möglichen Rückübertragung erfahren als an dem Tag, als Verbandsbürgermeister Rolf Kehl das Ministerium informierte? Drucksache 16/1854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Kleine Anfrage 1157 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Staatssekretär Schumacher sprach im Plenum am 30. August 2012 von dem Gerücht einer angeblichen Rückübertragung und der dann folgenden Bestätigung. Wann hörte man im Ministerium erstmals von den Gerüchten und wann gab es hierzu die Bestätigung ? 2. Was waren das für Gerüchte und woher stammten sie? 3. Hat das Ministerium aufgrund der Gerüchte versucht, hier Aufklärung über die tatsächliche Situation vor Ort zu erhalten? 4. Wenn ja, welche Schritte hat das Ministerium hier unternommen? 5. Hat das Ministerium sofort reagiert, nachdem es von Verbandsbürgermeister Rolf Kehl über die Rückübertragung informiert wurde, und wenn ja, auf welche Weise? 6. In der Plenarsitzung am 30. August 2012 erklärte Herr Schumacher, der Leiter der Kulturabteilung habe Herrn Kehl den Vor- schlag gemacht: „Schalten Sie die Stiftungsaufsicht ein.“ Herr Kehl hingegen erklärte auf Anfrage, er habe nie eine Aufforderung von Dritten bekommen, die Stiftungsaufsicht einzuschalten. Es hätte keinen Vorschlag aus dem Ministerium gegeben. Wieso behauptete Staatssekretär Schumacher, er bzw. sein Ministerium seien hier selbst aktiv gewesen? 7. Trifft es zu, dass das Ministerium bis Ende August noch keinen eigenen Kontakt mit der Stiftungsaufsicht aufgenommen hatte, obwohl es um erhebliche Landesmittel geht? Die Kleine Anfrage 1158 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Am 6. Juli 2012 schrieb Herr Adams in einer E-Mail, die Gespräche über die Zukunft des Disibodenbergs seien aus seiner Sicht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Da lag das Zehn-Punkte-Papier als Diskussionsgrundlage vor. Gab es zwischen Mai und August 2012 Gespräche zwischen der Stiftung und dem Ministerium über das Papier und welche Ergebnisse wurden hier erzielt, sodass Herr Adams von einem „erfolgreichen Abschluss“ ausgehen konnte? 2. Welche konkreten Vorschläge bezüglich der Zukunft des Besucherzentrums hat das Land bis zum August gegenüber der Stiftung gemacht, nachdem es spätestens seit Mai vom Wunsch der Familie bezüglich der Verlegung des Eingangs informiert war? 3. Teilt die Landesregierung die Aussage der Stiftung, dass der Tourismus vom Disibodenberger Hof weg verlagert werden solle? 4. Nach Aussagen von SPD-Abgeordneten müsse man an der Eingangssituation nicht weiter festhalten, da das Museum schon sehr abgewirtschaftet aussehe. Teilt die Landesregierung diese Aussage? 5. Ist aus Sicht der Landesregierung das Besucherzentrum inklusive Toilettenanlage in einem derartigen Zustand, der schon alleine die Schließung rechtfertigt? 6. Ist aus Sicht der Landesregierung das Museum kulturhistorisch unwichtig? Die Kleine Anfrage 1159 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Stiftung – wie angekündigt – Exponate eigenmächtig für eine längere Zeit (zehn Jahre) an verschiedene Stätten verlei- hen und so das Museum leeren? 2. Wäre ein leeres Museum eine Rechtfertigung, dieses dann auch dauerhaft zu schließen? 3. Ist das Land bereit, an die private Stiftung noch einmal Geld zu geben, um eine neue Zuwegung mit entsprechender Infrastruk- tur zu bauen? 4. Wie wäre eine solche Förderung zu rechtfertigen vor dem Hintergrund, dass die Nebenbestimmung der damaligen Förderbe- scheide war, das Besucherzentrum 30 Jahre zugänglich zu halten? Die Kleine Anfrage 1160 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es mittlerweile eine Antwort der Stiftungsaufsicht und wenn ja, wie bewertet die Stiftungsaufsicht die Rückübertragung? 2. Ist die Prüfung durch das Wirtschaftsministerium mittlerweile abgeschlossen und wenn ja, wie bewertet das Ministerium den Umgang mit Fördergeldern? Schreiben der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 4. Dezember 2012: 2 I. Zu Anfrage 1155 Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 19. Oktober 2010 an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Sobernheim hat Freifrau Ehrengard von Racknitz gegen die Eintragung des Eigentums an der Parzelle, auf dem sich das Besucherzentrum befindet, Widerspruch eingelegt. Sie hat dies wie folgt begründet: „Der am 27. November 1997 beurkundete Kaufvertrag ist schwebend unwirksam. Hans-Lothar Freiherr von Racknitz war zu keinem Zeitpunkt alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied der Disibodenberger Scivias-Stiftung. Ein weiteres Vorstandsmitglied war weder in der seinerzeit gültigen Satzung der Disibodenberger Scivias-Stiftung vorgesehen noch wirksam bestellt. Die dem rheinland-pfälzischen Stiftungsgesetz vorgehende Satzung sieht gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vor. Insofern liegen im Kaufvertrag Vertretungsmängel vor.“ Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1854 Zu Frage 2: Diese Frage betrifft den privaten Bereich der Familie von Racknitz-Adams und kann daher nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein. Zu Frage 3: Nein. Diese Frage betrifft den Bereich der privaten Scivias-Stiftung und kann daher nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein. Zu Frage 4: Das Landesstiftungsgesetz regelt in § 7, dass das Stiftungsvermögen möglichst ungeschmälert zu erhalten ist und Umschichtungen des Stiftungsvermögens nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung zulässig sind. Die Beweggründe für die Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 27. November 1997 sind der Stiftungsaufsicht nicht bekannt und nicht Gegenstand aufsichtsrechtlicher Prüfung . Gegenstand der Prüfung war die Rechtsfrage, ob der notarielle Kaufvertrag im Jahr 1997 wirksam zustande gekommen ist. Zu den Fragen 5 und 6: Mit Schreiben vom 19. Oktober 2010 hat Frau Ehrengard von Racknitz Widerspruch gegen die Übertragung des Grundstücks Flurstück 1471/1 eingelegt. Die anschließende rechtliche Prüfung des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Bad Sobernheim hat ergeben, dass der Widerspruch gerechtfertigt ist. Nach Ansicht des Grundbuchamtes sind aufgrund eines Fehlers bei der Vertretungsbefugnis der Kaufvertrag und die sich daran anschließende Übertragung des Grundstücks unwirksam. Somit wurde ein Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches gesehen. Es wurde daraufhin ein Amtswiderspruch nach § 18 Grundbuchordnung eingetragen. Der vorgelegte notarielle Rückübertragungsvertrag wurde ebenfalls vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Sobernheim grundbuchrechtlich geprüft und für rechtmäßig befunden. Die Rückübertragung wurde dann anschließend durch das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Sobernheim vollzogen. Die Rückabwicklung geschah ohne Beteiligung bzw. ohne zuvor erfolgte Information der Stiftungsbehörde. Zu Frage 7: Für die Stiftung handelten bei dem notariellen Rückabwicklungsvertrag die Vorstandsmitglieder Frau Luise von Racknitz-Adams und Herr Matthias Adams für die Stiftung als „Bucheigentümerin“. II. Zu Anfrage 1156 Zu den Fragen 1 und 5: Nein. Zu den Fragen 2 bis 4: Zum Zeitpunkt des Besuchs von Herrn Staatssekretär Walter Schumacher war das Besucherzentrum geschlossen. Der Stiftungsvorstand erläuterte, dass die Stiftung aus personellen und finanziellen Gründen 2011 nicht in der Lage gewesen sei, das Besucherzentrum geöffnet zu halten. Der Stiftungsvorstand betonte sein Interesse an einer Weiterentwicklung der Infrastruktur am Disibodenberg . Dazu gehöre neben einer besseren, zeitgemäßen Präsentation der Exponate auch eine didaktische Überarbeitung der Ausstellung des Besucherzentrums. Der Stiftungsvorstand trug weiter die schlechte verkehrliche Anbindung, insbesondere für Busse, und auch Überlegungen vor, den touristischen Betrieb, konkret den Eingang zur Klosterruine mittel- oder langfristig zu verlegen, um zu einer Trennung von Weingut und touristischem Betrieb zu kommen. Staatssekretär Walter Schumacher hat diese noch sehr unkonkreten, vagen Überlegungen zur Kenntnis genommen. Es wurde dabei problematisiert, dass nach einer Verlagerung des Eingangs das Besucherzentrum an dieser Stelle nicht mehr sinnvoll betrieben werden könne. Eine mögliche Neukonzeption, darin waren sich der Stiftungsvorstand und Staatssekretär Walter Schumacher einig, könne nur gemeinsam mit den örtlichen Kommunen und der Scivias-Stiftung als Eigentümerin gestaltet werden. Zu Frage 6: Nein. 3 Drucksache 16/1854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode III. Zu Anfrage 1157 Zu den Frage 1 bis 7: Die Fragen beziehen sich auf „Gerüchte“, woher „Gerüchte stammen“. Dies ist seriös nicht zu beantworten. Im Zusammenhang mit den Geschehnissen rund um die Klosterruine Disibodenberg und die private Scivias-Stiftung werden von verschiedenster Seite Gerüchte, Wahrheiten, Halbwahrheiten, Unterstellungen und Unwahrheiten geäußert, die auch unbeteiligte Privatpersonen betreffen . Die Landesregierung hat davon abgesehen, alle diese Äußerungen zu hinterfragen und auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Der Leiter der Kulturabteilung hat in einem Gespräch am 28. Juni 2012 mit Herrn Bürgermeister Kehl von Gerüchten über eine angebliche Grundstücksrückübertragung erfahren. Herr Bürgermeister Kehl sagte in diesem Gespräch, er habe dies gehört und wolle dem nachgehen. Dann wurde gemeinsam erörtert, ob ein solches Grundstücksgeschäft durch die Stiftungsaufsicht überprüft werden könnte. Dies wurde von beiden bejaht. Es wurde festgelegt, dass für den Fall, dass sich die Gerüchte verdichten bzw. bestätigen sollten, Herr Bürgermeister Kehl aufgrund seiner größeren Sachnähe und seiner langjährigen persönlichen Kenntnis der Stiftung und der Verhältnisse vor Ort Kontakt mit der Stiftungsaufsicht bei der ADD aufnehmen sollte. Einige Tage später fand eine Ortsbegehung des CDU-Gemeindeverbandes Odernheim auf dem Gelände der Klosterruine statt. Anlässlich dieses Ortstermins hat Herr Adams erklärt, dass der Kaufvertrag zwischen der Scivias-Stiftung und Ehrengard Freifrau von Racknitz über das Grundstück, auf dem sich das Besucherzentrum befinde, wegen formaler Mängel rückabgewickelt worden sei. Über diesen Sachverhalt hat Herr Bürgermeister Kehl die ADD in einem Gespräch am 19. Juli 2012 informiert und die Prüfung dieses Sachverhalts durch die Stiftungsaufsicht in die Wege geleitet. IV. Zu Anfrage 1158 Zu Frage 1: Das sog. Zehn-Punkte-Papier der Disibodenberger Scivias-Stiftung ist am 23. Mai 2012 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingegangen. Wenige Tage später hat das Ministerium mit der Scivias-Stiftung telefonisch Kontakt aufgenommen und eine erste Einschätzung des Papiers gegenüber der Stiftung vorgenommen. Dabei wurde von Seiten der Stiftung erklärt , dass dieses Papier als Diskussionsgrundlage und Maximalforderung ihrerseits zu verstehen sei. Gleichzeitig wurde verabredet, dieses Zehn-Punkte-Papier Herrn Bürgermeister Kehl zur Kenntnis zu geben. Dies ist mit E-Mail vom 1. Juni 2012 erfolgt. Das Ministerium hat Herrn Bürgermeister Kehl um Einschätzung gebeten, ob auf dieser Grundlage weitere Gespräche, ggf. unter Beteiligung des Ministeriums, geführt werden können. Daraufhin gab es ein Telefongespräch zwischen dem Leiter der Kulturabteilung und Herrn Bürgermeister Kehl und daran anschließend, am 28. Juni, ein Gespräch in den Räumen des Ministeriums über dieses Zehn-Punkte-Papier. Warum Herr Adams in einer E-Mail vom 6. Juli 2012 von einem erfolgreichen Abschluss ausging, kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden. Zu Frage 2: Die Überlegungen des Landes und die geführten Gespräche haben zum Ziel, durch eine neue Organisationsstruktur, deren Grundlage eine Trennung des touristischen Betriebs vom Eigentum am Disibodenberg ist, finanzielle und personelle Ressourcen zu generieren , um eine Öffnung des Besucherzentrums am derzeitigen Standort zu erreichen. Der Stiftung ist es zwischenzeitlich gelungen , das Besucherzentrum, zumindest an den touristisch relevanten Tagen, bis zum Ende der diesjährigen Saison zu öffnen. Nun gilt es, zusammen mit den örtlichen Kommunen, den touristischen Betrieb auf eine dauerhafte, bessere finanzielle, personelle und organisatorische Basis zu stellen. Zu Frage 3: Dies ist der Wunsch der Familie von Racknitz-Adams. Obwohl die verkehrliche Anbindung der Klosterruine, insbesondere für Busse, nicht zufriedenstellend ist, sind der Landesregierung keine zwingenden Gründe bekannt, den Eingangsbereich zu verlagern. Zu Frage 4: Das „Museum“ wurde als „Besucherzentrum“ vom Wirtschaftsministerium gefördert, also als touristische Einrichtung, bewusst nicht als „Museum“. Dieses Besucherzentrum erfüllt nicht die bzw. alle klassischen Aufgaben eines Museums: Sammeln, Bewahren, Forschen , Präsentieren, (didaktisch) Vermitteln und (als Freizeiteinrichtung) auch Unterhalten (Infotainment). Der Ausstellungsraum ist ein Informationsraum, der die Kulturgeschichte des Disibodenberges seit der Römerzeit erläutert und die historisch und ästhetisch besonders bemerkenswerten Funde, in der Hauptsache Architekturteile, präsentiert. Die meisten bemerkenswerten Spolien stammen aus der frühen Romanik, also aus der Zeit vor Hildegard und aus der Zeit der Zisterzienser nach 1259. Den Disibodenberg ausschließlich auf Hildegard zu fixieren, würde seiner Bedeutung nicht gerecht werden. Der Informationsraum über die Geschichte des Klosters Disibodenberg hat sich seit seiner Einrichtung nicht verändert. Eine Überarbeitung, auch im Hinblick auf neuere Erkenntnisse zur Baugeschichte (Prof. Untermann, Heidelberg unter Weiterführung von Überlegungen von Dr. Stanzl) und zur Geschichte Hildegards, wäre zu begrüßen. Das Besucherzentrum und die Eingangssituation insgesamt machen einen in der Tat wenig einladenden Eindruck. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1854 Zu Frage 5: Ein Besucherzentrum in privater Trägerschaft ist in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, auch im Hinblick auf sanitäre Einrichtungen und deren Standard und Sauberkeit. Das Erscheinungsbild der Toiletten wäre alleine kein Grund, das Besucherzentrum zu schließen. Zu Frage 6: Durch die Präsentation im Besucherzentrum ist gewährleistet, dass wertvolle Bauelemente vor Diebstahl gesichert sind und nicht durch Witterungseinflüsse beschädigt werden. Die bildhauerischen Arbeiten der Romanik und Gotik, die im Besucherzentrum gezeigt werden, sind von herausragender Qualität: „Höhepunkte mittelalterlicher Steinmetzkunst“ in Rheinland-Pfalz, so Juliane Schwoch im vom RGZM herausgegebenen Band „Als Hildegard noch nicht in Bingen war“ (2009). V. Zu Anfrage 1159 Zu Frage 1: Die derzeit am Disibodenberg verwahrten Exponate sind im Eigentum der Stiftung. Die Scivias-Stiftung kann somit über den Verbleib und den Standort der Exponate eigenständig entscheiden. Weitere, bei archäologischen Grabungen durch die Landesarchäologie geborgene Objekte sind von der Landesarchäologie aufgrund des wissenschaftlichen Interesses in das Eigentum des Landes übernommen worden und werden zurzeit von der GDKE, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz, verwahrt. Zu Frage 2: Nein. Zu den Fragen 3 und 4: Die Fragen stellen sich zurzeit nicht. VI. Zu Anfrage 1160 Zu Frage 1: Die Stiftungsaufsicht der ADD Trier hat dem Vorstand der Disibodenberger Scivias-Stiftung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 mitgeteilt, dass es für den Rückübertragungsvertrag vom 9. Dezember 2011 an einer rechtlichen Grundlage fehle und daher unverzüglich der vorherige Rechtszustand wieder herzustellen sei. Vor Erlass einer eventuell notwendig werdenden stiftungsaufsichtsrechtlichen Anordnung wurde dem Vorstand der Scivias-Stiftung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (Anhörung Beteiligter) Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. November 2012 gegeben. Zu diesem Zweck haben die Vizepräsidentin der ADD, Frau Schneider-Pauly, und Mitarbeiter der Stiftungsaufsicht am 14. November 2012 auf dem Disibodenberger Hof ein Gespräch mit den beiden Vorstandsmitgliedern der Scivias-Stiftung geführt. Es wurden ausführlich die widerstreitenden Argumente im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Rückübertragung ausgetauscht. Die Stiftungsaufsicht und die Scivias-Stiftung streben eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit an. Die Angelegenheit soll zunächst stiftungsintern, insbesondere auch mit dem für Grundsatzfragen zuständigen Kuratorium beraten werden. Mit der Stiftungsaufsicht wurde verabredet, dass die Scivias-Stiftung der Stiftungsaufsicht ihren Vorschlag über das weitere Vorgehen der Stiftung bis zum 17. Dezember 2012 mitteilt. Zu Frage 2: Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Einhaltung der Zweckbindungsfrist von zehn Jahren sowie die Erfüllung der Auflage, dass die Klosterruine sowie das Besucherzentrum für die Dauer von mindestens 30 Jahren der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, geprüft. Die Zweckbindungsfrist ist bereits abgelaufen. Der Auflage wiederum wurde bislang dergestalt Rechnung getragen, dass nach Auskunft der Scivias-Stiftung die Klosterruine zu jeder Zeit uneingeschränkt zugänglich war. Was das Besucherzentrum angeht, so werde, laut Scivias-Stiftung, die Betreuung von Gästen sowie die Beaufsichtigung der Exponate derzeit zumindest an bestimmten Tagen durch ehrenamtliche Helfer sichergestellt. Eine tageweise Öffnung erscheine zur Erfüllung der Auflage im Hinblick auf deren weite Formulierung ausreichend. Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung wird darauf hinwirken, dass auch im Rahmen der zukünftigen konzeptionellen Weiterentwicklung betreffend den Disibodenberg ein hinreichender Zugang für die Öffentlichkeit gewährleistet wird. Die Fördergelder wurden zweckentsprechend verwendet. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär 5