Drucksache 16/1856 05. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auflagen bei Statik und Kostensteigerung beim Bau des Hochmoselübergangs zwischen Zeltingen-Rachtig und Ürzig im Kreis Bernkastel-Wittlich Die Kleine Anfrage 1204 vom 9. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach Zeitungsinformationen berichtet der Landesbetrieb Mobilität von neuen Auflagen, die besonders die Statik betreffend beim Bau des Hochmoselübergangs zu berücksichtigen seien. Die Kosten seien nunmehr auf 375 Millionen Euro gestiegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Um welche Auflagen handelt es sich? 2 Welche besonderen Anforderungen sind im Bereich der Statik des Bauwerks zu berücksichtigen? 3. Welche Untersuchungen wurden durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Pfeiler auf sicherem Grund erbaut werden? 4. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung der Brücke aus (bitte Bauplanungsschritte detailliert angeben)? 5. Welche Umstände führen zu einem weiteren Anstieg der – nunmehr auf 375 Millionen Euro – geschätzten Kosten? 6. Wer trägt diese und ggf. weitere Mehrkosten? 7. Gibt es Konzepte, um die Brücke optisch zu gestalten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) beauftragter Prüfstatiker prüft die vom Auftragnehmer zu erarbeitende Statik und fertigt einen entsprechenden Prüfbericht an. Erst wenn die Statik vom Prüfstatiker geprüft ist, wird diese vom LBM nach einem weiteren Prüfschritt zur Ausführung freigegeben. Damit wird das „Vieraugenprinzip“ in vollem Umfang gewahrt. Aufgrund der Komplexität des Bauwerks der Hochmoselbrücke gibt der Prüfstatiker teilweise Unterlagen an den Aufsteller zurück, damit Korrekturen und Ergänzungen von diesem vorgenommen werden. Dies wurde in der Berichterstattung unzutreffend als „Auflagen“ bezeichnet. Dieser stufenweise Prozess entspricht bei Bauwerken dieser Größe dem üblichen Vorgehen. Zu Frage 2: Aufgrund der Dimension der Hochmoselbrücke ergeben sich besondere Anforderungen an die Statik aus Windlasten, aus Temperaturunterschieden und den komplexen Bauzuständen. Zu Frage 3: Im Vorfeld des Baus der Hochmoselbrücke wurden für die relevanten Bereiche intensive Baugrunderkundungen durchgeführt. So wurden rund 180 Bohrungen, teilweise bis zu einer Tiefe von rund 70 m, sowie Inklinometermessungen (Neigungsmesseinrichtung) durchgeführt. Darüber hinaus wurden geologische und geotechnische Gutachten angefertigt. Das Landesamt für Geologie und Bergbau hat die Untersuchungen begleitet. Drucksache 16/1856 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nach dem geschlossenen Vertrag hat der Auftragnehmer der Hochmoselbrücke eine Bauzeit bis 2016. Der Auftragnehmer kann in der ihm zur Verfügung stehenden Bauzeit seine Arbeiten frei disponieren. Angesichts der Komplexität des Vorhabens hat der Auftragnehmer allerdings bereits jetzt mehr Zeit zur Erstellung der Statik benötigt als vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat er eine Bauzeitverlängerung angemeldet. Diese wird vom LBM fachlich als auch rechtlich derzeit geprüft. Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2013 vorliegen. Zu Frage 5: Aufgrund einer aktuellen Kostenfortschreibung im ersten Bauabschnitt, AK Wittlich (A 1/A 60) bis Platten (B 50 alt) haben sich die Gesamtkosten von rund 366 Mio. € auf rund 375 Mio. € erhöht. Die Gesamtkosten beziehen sich auf den rund 25 km langen Abschnitt von der A 1 bis Longkamp einschließlich der 40 Brücken und dem Zubringer Erden/Lösnich. Ursächlich für die Kostenerhöhungen im ersten Bauabschnitt sind die nach den Ausschreibungsergebnissen gestiegenen Kosten gegenüber der Kostenschätzung im Erdbau, der Entwässerung und beim bituminösen Oberbau. Eine abschließende Aussage zu den Gesamtkosten des Hochmoselübergangs ist im Übrigen erst dann möglich, wenn alle erforderlichen Arbeiten vergeben und letztendlich schlussgerechnet sind. Zu Frage 6: Die Mehrkosten werden vom Baulastträger Bund getragen. Zu Frage 7: Die Brücke erhält Gestaltungselemente im Bereich der Pfeiler und des Überbaus. Diese sollen eine Leichtigkeit und Einbindung des Bauwerks in die Landschaft bewirken. Roger Lewentz Staatsminister