Drucksache 16/1857 05. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Prüfung des Projekts Nürburgring durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Die Kleine Anfrage 1207 vom 13. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die BaFin in den Jahren 2011 und 2012 im Zusammenhang mit der Finanzierung, der Umsetzung von Maßnahmen oder des Betriebs des Nürburgrings die Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Unterlagen verlangt? 2. Wenn ja, was war der Anlass? 3. Wie war ggf. das Ergebnis? 4. Hat die BaFin in den Jahren 2011 und 2012 im Zusammenhang mit der Finanzierung, der Umsetzung von Maßnahmen oder des Betriebs des Nürburgrings eine Prüfung vorgenommen? 5. Wenn ja, was war der Anlass? 6. Wie war ggf. das Ergebnis? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt mit ausdrücklichem Hinweis seitens der Nürburgring GmbH darauf, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme der Geschäftsräume der Cash Settlement & Ticketing GmbH am 28. Juni 2011 u. a. auch Geschäftsunterlagen beschlagnahmte. Es konnten keine Kopien sämtlicher Geschäftsunterlagen angefertigt werden. Insofern basieren die Antworten auf den per dato vorliegenden Dokumenten bzw. Informationen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet. Mit Schreiben vom 1. Juni 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) um eine aktuelle Darstellung des Kreditprojekts „Nürburgring“ unter Berücksichtigung sämtlicher potenzieller Risiken sowie möglicher Auswirkungen einer negativen Entscheidung der EU-Kommission zu Lasten des Landes RheinlandPfalz gebeten. Hintergrund der Anfrage war die Eröffnung des beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die EU-Kommission im März 2012. Der erbetene ausführliche Bericht des Vorstands der ISB wurde mit Schreiben vom 26. Juni 2012 an die BaFin versandt. Zum Bericht des Vorstands kamen seitens der BaFin weder Rückfragen noch Anmerkungen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1857 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Mit Schreiben vom 13. April 2011 informierte die BaFin die Cash Settlement & Ticketing GmbH über Änderungen in dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie, wonach das E-Geld-Geschäft ab dem 30. April 2011 nicht mehr unter den Katalog der Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) zu fassen sei, sondern nunmehr unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) falle und somit der erteilte Freistellungsbescheid der BaFin nicht mehr für den Geschäftsbetrieb erforderlich sei und an die BaFin zurückgegeben werden müsse. Dieser Aufforderung kam die Geschäftsführung am 22. Juni 2011 nach. Am 30. Januar 2012 forderte die BaFin die Einreichung der festgestellten Jahresabschlüsse sowie der Prüfungsberichte der Cash Settlement & Ticketing GmbH für die Jahre 2009 und 2010 an. Mit Schreiben vom 17. Februar 2012 übermittelte die Geschäftsführung den untestierten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 sowie den aufgestellten Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010. Zu Frage 4: Es liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, ob die BaFin Prüfungsmaßnahmen durchgeführt hat. Zu den Fragen 5 und 6: Entfällt (siehe Frage 4). Dr. Carsten Kühl Staatsminister