Drucksache 16/1879 11. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Einbringung von Neophyten in Rheinauewälder Die Kleine Anfrage 1215 vom 16. November 2012 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz liegen die rezenten und subrezenten Rheinauen alle in Natura-2000-Gebieten und besitzen daher einen hohen Schutzstatus sowie besondere naturschutzfachliche Ansprüche hinsichtlich ihrer Entwicklung. Zusätzlich hat der Landesbetrieb Landesforsten bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise zu berücksichtigen (Vorbildfunktion gemäß § 2 Abs. 4 BNaturSchutzG). Vor dem Hintergrund der besonderen naturschutzfachlichen Ansprüche der Rheinauen und der besonderen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand frage ich die Landesregierung: 1. Wurden in den letzten fünf Jahren Neophyten (Hybridpappel und amerikanische Schwarznuss) in die rezenten und in den sub- rezenten Rheinauen (Altaue) im Bereich der Natura-2000-Gebiete eingebracht? 2. Wenn ja, mit welchem Flächenanteil und mit welcher Begründung? 3. Wurden in den letzten fünf Jahren Neophyten (Hybridpappel und amerikanische Schwarznuss) in sogenannte besonderen Le- bensraumtypen in Bereichen der rezenten bzw. subrezenten Rheinauen eingebracht? 4. Wenn ja, mit welchem Flächenanteil und mit welcher Begründung? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den letzten fünf Jahren (Kalenderjahre 2008 bis 2012) erfolgten in dem benannten Bereich Pflanzungsmaßnahmen mit Hybridpappel und Schwarznuss ( Juglans regia). Zu Frage 2: Pflanzungen unter Verwendung der vorgenannten Baumarten wurden auf insgesamt 23,2 ha verteilt auf 36 Teilflächen (Ø Flächengröße : 0,65 ha) in unterschiedlichen Mischungsstrukturen durchgeführt. Im Einzelnen wurden folgende Begründungsvarianten realisiert: Hybridpappel mit (autochthoner) Schwarzpappel, Weide und Wildobst: 16,6 Hektar Hybridpappel Reinbestand: 1,0 Hektar Schwarznuss mit Mischbaumarten: 2,6 Hektar Schwarznuss Reinbestand: 3,0 Hektar Die Gesamtwaldfläche der subrezenten Rheinaue im Bereich der Natura-2000-Ge biete beträgt insgesamt rd. 4 100 ha, sodass der Flächenanteil der Maßnahme rd. 0,56 % an der Bezugsfläche beträgt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1879 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Vorbestockung auf den vorgenannten Waldflächen bildeten sämtlich Hybridpappelwälder, deren Mischungstypen sich wie folgt darstellten: Hybridpappel mit Mischbaumarten (Birke, Esche): 3,4 Hektar Hybridpappel Reinbestand 18,5 Hektar Sonstige 1,3 Hektar Gesamt 23,2 Hektar Die Etablierung von Hybridpappelbeständen in Mischung mit Schwarzpappel, Silberweide und Wildobst stellt eine Verbesserung des Waldlebensraumes gegenüber dem vormaligen Hybridpappelreinbestand dar. Speziell die Schwarznuss ( Juglans nigra) ist darüber hinaus eine auch wirtschaftlich interessante Option im Auenwald. Bei der in Rheinland-Pfalz praktizierten waldbaulichen Behandlung, hier insbesondere der Einmischungsform, ist diese Baumart mit dem Schutzzweck kompatibel. Im Staatswald des Landes wird in Absprache mit der Naturschutzverwaltung seit dem Jahr 2010 in der rezenten Aue auf den Anbau der Schwarznuss verzichtet, wohingegen in der subrezenten Aue über einen Anteil dieser Baumart von bis zu 5 % Konsens besteht. Im Rahmen der laufenden FSC-Zertifizierung des Staatswaldes ist diese Vereinbarung aber zu überprüfen, jedoch vermutlich obsolet und die Schwarznuss wird zukünftig auch in der Altaue nicht mehr angebaut werden. Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren (Kalenderjahre 2008 bis 2012) erfolgten in dem benannten Bereich Pflanzungsmaßnahmen mit Hybridpappel und Schwarznuss ( Juglans regia). Zu Frage 4: Eine in Summe 10,7 ha große Fläche der oben genannten Pflanzungsfläche befindet sich in kartieren Lebensraumtypen (LRT). Hiervon liegen 9,9 ha in der rezenten und 0,8 ha in der subrezenten Rheinaue. Bei den Vorbeständen handelte es sich um Hybridpappelwälder , die – unbeschadet ihres Entwicklungspotenzials – nach den einschlägigen Kartierungsrichtlinien nicht als Lebensraumtypen „Hartholzauewälder“ (91F0) bzw. „Auenwälder mit Erle, Esche, Weide“ (91E0*) angesprochen werden können. Solche Hybridpappelwälder erhalten vielmehr bei der Lebensraumtypenkartierung zukünftig den Vermerk „in Entwicklung“ und damit den deutlichen Hinweis, dass es sich hier aktuell nicht um Lebensraumtypen handelt, sie aber in die o. g. Lebensraumtypen entwickelt werden können. Ulrike Höfken Staatsministerin