Drucksache 16/1888 11. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bezuschussung von Sozialkaufhäusern aus Landesmitteln Die Kleine Anfrage 1218 vom 19. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern bezuschusst das Land Sozialkaufhäuser? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Bezuschussung von Sozialkaufhäusern analog der Praxis im Saarland? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg von Sozialkaufhäusern – für die Nutzer mit geringem Einkommen und die Qua- lifizierung von Langzeitarbeitslosen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung von Sozialkaufhäusern? 5. Welche mögliche Alternative zu Sozialkaufhäusern sieht die Landesregierung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land Rheinland-Pfalz fördert keine Sozialkaufhäuser, sondern für einen begrenzten Zeitraum arbeitsmarktpolitische Projekte für Langzeitarbeitslose in Sozialkaufhäusern. Diese Projekte wurden bis Ende des Jahres 2012 hauptsächlich als Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteil umgesetzt, wobei sich die Förderung aus Landes- und ESF-Mitteln auf den Qualifizierungsanteil beschränkte. Im Jahr 2012 liefen insgesamt elf Projekte mit Arbeitsgelegenheiten in Sozialkaufhäusern, die aus Landes- und ESF-Mitteln sowie aus Mitteln der Jobcenter gefördert wurden. Für das Jahr 2012 wurden für diese Projekte jeweils 513 505 Euro aus Mitteln des Landes und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bewilligt. Für das Jahr 2013 sind fünf arbeitsmarktpolitische Projekte in Sozialkaufhäusern zur Förderung vorgesehen. Zu 2.: Im Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ wird öffentlich geförderte Beschäftigung mit Personal- und Sachkosten aus Landesmitteln unterstützt. Dabei können nicht nur Sozialkaufhäuser, sondern alle öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des saarländischen Landesprogramms gefördert werden. Die Schließung der Sozialkaufhäuser ist Ausdruck dessen, dass vom Bund seit Jahren die Mittel für die Eingliederung von Arbeitslosen drastisch gekürzt wurden. Im Haushaltsjahr 2013 sollen den Jobcentern nur noch 3,315 Milliarden Euro für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zugewiesen werden. Das sind 12,3 Prozent beziehungsweise 465 Millionen Euro weniger als im Haushaltsjahr 2012. Insgesamt sind das nahezu 50 Prozent bzw. 3 Milliarden Euro weniger als noch im Haushaltsjahr 2010. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1888 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kürzungen des Bundes in diesen Größenordnungen können aus Landesmitteln nicht kompensiert werden. Deshalb haben die Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am 15. November 2012 eine Bundesratsinitiative eingebracht (Bundesratsdrucksache 719/12), die die Bundesregierung auffordert, die Kürzungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zurückzunehmen. Zusätzlich zu den Mittelkürzungen müssen die Jobcenter noch die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Instrumentenreform umsetzen. Die dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Landesund ESF-Mittel werden aus den oben genannten Gründen nicht zur Förderung und Flankierung von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen eingesetzt. Vielmehr werden die Mittel des Landes für den Bereich Qualifizierung und Aktivierung von arbeitslosen Menschen eingesetzt, da hier aus Sicht der Landesregierung bessere Möglichkeiten bestehen, die arbeitslosen Menschen auf eine Beschäftigung für den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dennoch besteht auch künftig die Möglichkeit, über andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Langzeitarbeitslose, die in Sozialkaufhäusern qualifiziert werden, aus Landes- und ESF-Mitteln zu fördern. Zu 3. und 4.: Sozialkaufhäuser werden seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern erfolgreich betrieben. Sozialkaufhäuser haben mit ihrem Angebot für die Nutzer und die dort tätigen Langzeitarbeitslosen einen wichtigen Platz im sozialen Gefüge des Landes Rheinland-Pfalz. Durch den Verkauf von gebrauchten Kleidern und Möbeln unterstützen sie bedürftige Menschen mit geringem Einkommen und eröffnen ihnen die Möglichkeit, Waren zu erwerben, die ansonsten für sie nicht erschwinglich wären. Für die Nutzer der Sozialkaufhäuser haben sie somit einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Sozialkaufhäuser bieten zudem gute und sinnvolle Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und eröffnen ihnen neue Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Die durch die Instrumentenreform geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsgelegenheiten haben eine Umsetzung der bisher in den Sozialkaufhäusern durchgeführten Beschäftigungs - und Qualifizierungsmaßnahmen erschwert. Für die Weiterführung mussten neue Instrumente und Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Zudem stehen den Jobcentern durch die seit Jahren anhaltenden Kürzungen der Bundesregierung immer geringere Eingliederungsmittel für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Diese Gesamtumstände haben mit zur Schließung von verschiedenen Sozialkaufhäusern im Land beigetragen. Zu 5.: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose können in vielfältiger Weise auch außerhalb von Sozialkaufhäusern durchgeführt werden. Dazu gibt es eine Reihe von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die mit unterschiedlichen Inhalten landesweit umgesetzt werden. Diese Instrumente stehen aber auch künftig für die Qualifizierung und/oder Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in Sozialkaufhäusern zur Verfügung. Hier kommen diese Instrumente besonders wirkungsvoll zum Einsatz, weil aus Sicht der Landesregierung Sozialkaufhäuser wichtige Institutionen sind, um bedürftige Menschen mit geringem Einkommen mit Waren zu versorgen, die sie sich sonst nicht leisten können. Einen deutlich anderen Charakter haben die beispielsweise von den Wohlfahrtsverbänden betriebenen Kleiderkammern. Malu Dreyer Staatsministerin