Drucksache 16/1894 12. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativmedizin Die Kleine Anfrage 1222 vom 20. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist das stationäre palliative Angebot im Landkreis Mainz-Bingen? 2. Wie ist die Struktur der ambulanten Palliativversorgung im Landkreis Mainz-Bingen? 3. Wie ist die Situation des Fachpersonals im Landkreis Mainz-Bingen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine stationäre palliativmedizinische Versorgung erhalten Patientinnen und Patienten im Landkreis Mainz-Bingen an allen Krankenhäusern mit somatischen Fachabteilungen, besonders in den Fachrichtungen Innere Medizin und Intensivmedizin. Unmittelbar angrenzend an den Landkreis Mainz-Bingen ist darüber hinaus an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Palliativstation mit acht Planbetten eingerichtet. Ebenfalls in Mainz befindet sich das stationäre Hospiz Elias, wo schwerstkranke und sterbende Menschen als Gast aufgenommen werden können. Zu 2.: Die allgemeine Palliativmedizin ist Teil der hausärztlichen Versorgung. Nach den Bedarfsplanungsübersichten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beträgt der hausärztliche Versorgungsgrad im Landkreis Mainz-Bingen derzeit 109,7 Prozent. Darüber hinaus sind palliativmedizinische Leistungen Bestandteil der Onkologie-Vereinbarung. Im Rahmen der zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abgeschlossenen OnkologieVereinbarung kann der onkologisch qualifizierte Arzt bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung einer Patientin oder eines Patienten ohne Heilungschance ein standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment und eine umfassende Behandlung zur Symptomkontrolle und -behandlung sowie zur psychosozialen Stabilisierung unter Einbeziehung der Angehörigen durchführen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1894 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz rechneten im Landkreis Mainz-Bingen im 2. Quartal 2012 ein fachärztlicher Internist und in der Stadt Mainz drei fachärztliche Internisten palliativmedizinische Leistungen im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung ab. Ein SAPV-Stützpunkt hat sich bisher noch nicht gebildet. Angrenzend ist in der Stadt Mainz ein SAPV-Team tätig, das zum Teil die Versorgung in angrenzenden Regionen mit übernimmt. Zudem arbeiten im Landkreis Mainz-Bingen der Malteser Hospizdienst St. Hildegard in Bingen, die Ökumenische Hospizarbeit Rhein-Selz e. V. in Oppenheim sowie die Hospizgruppe Ingelheim. Zu 3.: Im Landkreis Mainz-Bingen arbeiten sieben Palliativmediziner. Die Anzahl an Pflegefachkräften mit der Weiterbildung Palliative Care ist der Landesregierung nicht bekannt. Qualifizierungsmaßnahmen, organisiert von verschiedenen Trägern, finden kontinuierlich statt. Malu Dreyer Staatsministerin