Drucksache 16/1899 13. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Mehrarbeit bei der Polizei Die Kleine Anfrage 1229 vom 23. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, auf die sogenannte Einrede der Verjährung im Hinblick auf den Abbau von Über- stunden bei der Polizei ganz zu verzichten? 2. Ist die gesetzliche Einrede der Verjährung bei Anträgen zum Abbau von Überstunden schon einmal erfolgt? Wenn ja, wie oft und in welchen Polizeipräsidien? 3. Innerhalb welcher Rahmenbedingungen wurde die Einrede der Verjährung angewandt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet, soweit es um die polizeilichen Mehrarbeitsstunden geht, die bisher angefallen sind. Bei künftig anfallenden Mehrarbeitsstunden soll auf die Einrede der Verjährung nicht allgemein verzichtet werden. Die aufgrund von Mehrarbeit entstehenden Ansprüche auf Dienstbefreiung unterliegen einer dreijährigen Verjährung. Lediglich in Einzelfällen, in denen aufgrund besonderer Umstände ein Abbau der angefallenen Stunden nicht möglich ist, kann aus Rechtsgründen ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung in Betracht kommen. Zu den Fragen 2 und 3: Im Abfragezeitraum von 2006 bis heute wurde nach Mitteilung der Polizeipräsidien in keinem Fall gegenüber Anträgen auf Dienstbefreiung zum Abbau von Mehrarbeit die Verjährungseinrede geltend gemacht. Roger Lewentz Staatsminister