Drucksache 16/190 09. 08. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fahrbahnzustand A 61 zwischen Worms und Alzey im Bereich Gundersheim, Hangen-Weisheim, Eppelsheim – Lärmbelästigung Die Kleine Anfrage 129 vom 18. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Fahrbahnabsenkungen, Schlaglöcher und notdürftig ausgebesserte Winterschäden – der Zustand des Fahrbahnbelags der A 61 zwischen Worms und Alzey im Streckenabschnitt Gundersheim, Hangen-Weisheim, Eppelsheim befindet sich in einem schlechten Zustand . Dadurch bedingt kommt es in diesem Bereich auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung in den anliegenden Ortschaften. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um a) die Fahrbahnschäden zu beheben, b) die Lärmbelästigung zu vermindern? 2. Wann ist mit solchen Maßnahmen zu rechnen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, zu einem ruhigeren Verkehrsfluss die dicht befahrene A 61 dreispurig unter Einbeziehung des Standstreifens auszubauen? 4. Ist von Seiten der Landesregierung angedacht, zur Verminderung der Lärmbelastung im o. g. Streckenabschnitt a) einen sogenannten Flüsterbelag anbringen zu lassen, b) ein nächtliches Tempolimit einzurichten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hält es grundsätzlich für notwendig, die Fahrbahnen der A 61 im Bereich Gundersheim, Hangen-Weisheim und Eppelsheim zu erneuern. Die Realisierung der Maßnahmen ist abhängig von der Mittelzuweisung des Bundes für die kommenden Haushaltsjahre. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, in den Jahren 2012 und 2013 zunächst den Bereich zwischen Gundersheim und Worms-Mörstadt in beiden Fahrtrichtungen zu sanieren. Mit der Grundsanierung der Fahrbahnen sind regelmäßig aufgrund der besseren Fahrbahnoberflächen geringere Lärmbelastungen verbunden. Zu Frage 3: Die temporäre Mitbenutzung von Standstreifen wurde in einem verkehrswirtschaftlichen Gutachten bewertet. Das Gutachten konnte für diesen Bereich der A 61 keine Notwendigkeit einer temporären Mitbenutzung des Standstreifens aufzeigen. Drucksache 16/190 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: a) Bei allen Erneuerungen von Fahrbahnen werden die derzeit technisch sinnvollen und wirtschaftlichen Möglichkeiten geprüft, um möglichst lärmarme Oberflächen zu realisieren. Konkrete Festlegungen auf einen Fahrbahnbelag können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Im Übrigen ist der Einbau von offenporigen Asphalten (sogenannter Flüsterbelag) nach den Vorgaben des Baulastträgers Bund nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. b) Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erfordert, dass die Voraussetzung der einschlägigen Lärmschutz-Richtlinien erfüllt sind. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen vor allem dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel bestimmte gebietsspezifische Richtwerte überschreitet . Durch diese Maßnahmen soll der Beurteilungspegel möglichst unter den Richtwert abgesenkt werden. Dabei soll möglichst auch eine Pegelminderung von 2,1 dB (A), aufgerundet 3 dB (A) bewirkt werden. Da die Lärmsituation maßgeblich von den LkwAnteilen bestimmt wird, kann nach einer Überprüfung für diesen Bereich bei einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h eine Pegelminderung von 0,7 dB (A) erzielt werden. Ob wegen des schlechten Fahrbahnzustandes eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nacht in Betracht kommen könnte, wird im weiteren Verfahren geprüft. Roger Lewentz Staatsminister