Drucksache 16/1904 17. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Strukturänderungen und Einsparungen im Bereich der Wasserschutzpolizei Die Kleine Anfrage 1227 vom 23. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 10. Oktober 2012 plant die Landesregierung, im Rahmen einer Vereinbarung mit Hessen, Baden-Württemberg und dem Saarland Umstrukturierungen und Einsparungen im Bereich der Wasserschutzpolizei vorzunehmen. So sei geplant, die Wasserschutzpolizeistationen in Bingen und Wiesbaden zu schließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche personellen und organisatorischen Veränderungen sind bei der Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz vor dem Hinter- grund des Zwischenberichts der eingesetzten Arbeitsgruppe 3 geplant? 2. Trifft es zu, dass die Wasserschutzpolizeistation in Bingen erst kürzlich von innen und außen renoviert und neu möbliert wur- de? Wenn ja, auf welchen Betrag beliefen sich die diesbezüglichen Kosten? 3. Ist es zutreffend, dass bereits die Entscheidung getroffen wurde, die Wasserschutzpolizeistationen in Bingen und Wiesbaden zu schließen? 4. Was verspricht sich die Landesregierung von dieser angedachten Schließung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Innenminister der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland unterzeichneten im März 2012 eine gemeinsame Vereinbarung zur intensiveren Zusammenarbeit der Nachbarländer. Sie hat zum Ziel, durch gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und intensiveres Zusammenarbeiten sowie durch die Nutzung von Synergien im Personal- und Technikeinsatz, Aufgaben wirtschaftlicher und effektiver erledigen zu können. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurde eine Lenkungsgruppe, gebildet durch die Leiter der Polizeiabteilungen der vier Länder und die Vorsitzenden der jeweiligen Polizei-Hauptpersonalräte, eingesetzt. Von dieser wurde – neben anderen – eine Arbeitsgruppe (AG 3) zur Prüfung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizeien (WSP) eingerichtet. Wie aus der Presse am 11. Dezember 2012 zu entnehmen war, hat der hessische Minister des Innern vor dem hessischen Landtag erklärt , dass die Dienststellen der Wasserschutzpolizei auf hessischer Seite bestehen bleiben. Dies war mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur nicht abgesprochen und widerspricht der Gemeinsamen Vereinbarung der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vom 20. März 2012, die Minister Rhein für das Land Hessen unterzeichnet hat. In dieser Vereinbarung wurde unter der Rubrik „Wasserschutzpolizei“ als Maßnahme angestrebt: „Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung bei der wasserschutzpolizeilichen Betreuung des Rheins durch Zusammenlegung benachbarter Dienststellen.“ Drucksache 16/1904 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Die Arbeitsgruppe „Wasserschutzpolizei“ prüfte bisher konkrete Möglichkeiten zur effizienteren Wahrnehmung der Aufgaben. Einen Schwerpunkt stellte dabei gemäß der vorerwähnten Vereinbarung die gemeinsame wasserschutzpolizeiliche Betreuung des Rheins durch die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg dar. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, hierzu geeignete Vorschläge zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe Wasserschutzpolizei legte mit Datum 27. November 2012 ihren ersten Zwischenbericht der Lenkungsgruppe vor. Diese wird am 17. Dezember 2012 die Vorschläge der Arbeitsgruppe beraten. Da sich die Landesregierung weiter an die unterzeichnete Vereinbarung hält, wird die Lenkungsgruppe die Vorschläge so lange ernsthaft weiterverfolgen, bis das Land Hessen offiziell den Ausstieg aus der Vereinbarung erklärt. Zu Frage 2: In den Jahren 2011 und 2012 wurden für Reparatur-/Sanierungsmaßnahmen zum Substanzerhalt des Dienstgebäudes der Wasserschutzpolizei Bingen insgesamt 33 640 € aufgewandt. Im gleichen Zeitraum wurde neues Standardmobiliar (im Wesentlichen Stühle, Regale und Schreibtische) im Wert von 1 262,68 € beschafft, welches auch an anderer Stelle einsetzbar ist. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin