Drucksache 16/1905 17. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten der Landesregierung zur Südumfliegung und kritische Haltung der DFS (AZ v. 20. November 2012) Die Kleine Anfrage 1231 vom 23. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der kritischen Haltung der DFS zu Vorschlägen aus dem von Rhein- land-Pfalz beauftragten Gutachten zu Alternativen der Südumfliegung? 2. Welche weiteren Maßnahmen sind vorstellbar, damit Rheinland-Pfalz und besonders das Gebiet Mainz und Rheinhessen dau- erhaft vom Fluglärm entlastet wird? 3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um auf die sich abzeichnende Haltung der Flugkommission zum Gutachten ein- zuwirken? 4. Welche konkreten Gespräche führt die Landesregierung aktuell mit den Vertretern aus Hessen (hessische Landesregierung, DFS, Fraport, Vertreter der Fluglärmkommission), um eine Lärmentlastung der Region Mainz und Rheinhessen zu erreichen und für die rheinland-pfälzischen Interessen zu sensibilisieren? 5. Welche konkreten länderübergreifenden Gespräche hat die Landesregierung in den letzten vier Jahren zum Thema Fluglärm und Ausbau Flughafen Frankfurt geführt? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit das Nachtflugverbot im Sinne des Leipziger Urteils dauerhaft eingehalten wird und eine Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen erfolgt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Beratungen in der Fluglärmkommission (FLK) zu den Vorschlägen des Landes sind noch nicht abgeschlossen; die FLK wird sich zu Beginn des nächsten Jahres mit den lärmtechnischen Auswirkungen der unterschiedlichen Auffassungen der DFS und des Gutachters erneut befassen. Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich seit Jahren mit Nachdruck für einen verbesserten Lärmschutz der vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Rheinhessen und Mainz ein. Sie hat dazu eine Initiative im Bundesrat eingebracht und sich an die hessische Landesregierung gewandt. Aktuell hat die Landesregierung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 Stellung genommen und eine grundlegende Überarbeitung gefordert. Die Lärmaktionsplanung darf nicht an der Grenze des Landes Hessen enden. Außerdem ist eine andere Lärmberechnungsmethode zu wählen. Bei der Berechnung des Fluglärms sollten beide Betriebsrichtungen separat berücksichtigt werden, was zu einer Gleichbehandlung der in der Nebenbetriebsrichtung liegenden rheinland-pfälzischen Gebiete mit den in der Hauptbetriebsrichtung befindlichen Gebieten führen würde. Im Übrigen kann eine grundlegende Entlastung der Bevölkerung nur durch eine Änderung der rechtlichen Grundlagen für den Fluglärmschutz und die Verfahren der Flugroutenfestlegung erreicht werden. Hieran wird gearbeitet. Drucksache 16/1905 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Fluglärmkommission Frankfurt setzt sich ganz überwiegend aus Vertretern der betroffenen hessischen Kommunen zusammen. Von den betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen sind lediglich die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen als stimmberechtigte Mitglieder in der Fluglärmkommission vertreten. Die Landesregierung ist nach den Festlegungen der hessischen Landesregierung – die über die Zusammensetzung der FLK entscheidet – lediglich mit Gaststatus in der FLK vertreten. Insoweit sind die Einflussmöglichkeiten des Landes sehr begrenzt. Zu den Fragen 4 und 5: Die Landesregierung hat sowohl auf politischer wie auch auf Fachebene sowohl bilateral als auch länderübergreifend eine Reihe von Gesprächen mit der hessischen Landesregierung, der Deutschen Flugsicherung und der Fluglärmkommission, insbesondere zur Änderung der Flugrouten geführt. Darüber hinaus sind in Kürze Gespräche mit dem Vorsitzenden der FLK vorgesehen. Zu Frage 6: Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main vom 18. Dezember 2007 zum Bau der Nordwest -Landebahn enthält grundsätzlich Befreiungen und Ausnahmen vom Nachtflugverbot in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr unter anderem aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. Diese Regelung des Planfeststellungsbeschlusses wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet. Die hohe Zahl von Befreiungen und Ausnahmen vom Nachtflugverbot hat die Landesregierung mit Schreiben an die hessische Landesregierung als nicht akzeptabel kritisiert. Dabei ist um eine restriktive Auslegung der Befreiungen von den betrieblichen Regelungen und Ausnahmen gebeten worden. Die seit April bis September 2012 in der Zeit von 23.00 bis 4.59 Uhr registrierten 822 Flugbewegungen unterlaufen nach Auffassung der Landesregierung die Intention des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich eines möglichst weitgehenden Schutzes der Nachtruhe im Zeitraum von 23.00 bis 5.00 Uhr. Rechtliche Eingriffsmöglichkeiten stehen der rheinland-pfälzischen Landesregierung allerdings nicht zur Verfügung. Die Verfahrensweise liegt allein in der Zuständigkeit der hessischen Behörden. Roger Lewentz Staatsminister