Drucksache 16/1907 17. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Daniel Köbler, Nils Wiechmann und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Projekt „Marina Weingarten“ im Zeller Hamm Die Kleine Anfrage 1224 vom 22. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Marina Weingarten Zell Projekt GmbH plant im Zeller Hamm, einer durch den Weinbau geprägten Kulturlandschaft und Moselschleife , die Errichtung eines Ferienparks. Nach den Vorstellungen des Investors soll der Park auf einer Fläche von 30 Hektar errichtet werden und aus 180 Ferienhäusern sowie einem Hafen mit 150 Liegeplätzen bestehen. Das Projekt ist vor Ort umstritten. Der Kreis Cochem-Zell hat im März 2011 bereits eine raumordnerische Entscheidung getroffen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und welche Genehmigungsverfahren sind noch zur Realisierung des Projekts not- wendig? 2. Hat es im Zusammenhang mit diesem Projekt Förderanfragen an das Land gegeben? 3. Gibt es Fördermittelzusagen des Landes zur Realisierung des Projekts? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des Projekts Marina Weingarten unter ökologischen Gesichtspunkten und in Bezug auf das Landschaftsbild? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zur Erlangung von Baurecht für das Projekt Residenz Marina Weingarten in der Verbandsgemeinde Zell/Mosel sind sowohl Bauleitplanverfahren als auch ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt durch die Verbandsgemeinde Zell/Mosel; die Aufstellung des Bebauungsplanes durch den Planungszweckverband der Kommunen Zell/Mosel und Briedel. Für die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die SGD Nord als obere Wasserbehörde zuständig. Zum Sachstand der Verfahren: 1. Flächennutzungsplanverfahren Der Verbandsgemeinderat der VG Zell (Mosel) hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2012 (TOP 11) einstimmig beschlossen, der von der Verbandsversammlung des Planungszweckverbandes Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel beantragten 7. Änderung des FNP (Darstellung eines Sondergebietes unter Einbeziehung des geplanten Ferienhausgebietes, als auch des Bootshafens mit Erschließungsstraße) zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung des Änderungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen. Sobald die für das Verfahren benötigten Planunterlagen vorliegen, werden die vorgenannten Verfahrensschritte zeitgleich durchgeführt . Voraussichtlich wird dies noch im Dezember 2012 erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1907 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2. Bebauungsplanverfahren Die Verbandsversammlung des Planungszweckverbandes „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ (PZV Zell/Briedel) hat in seiner Sitzung am 30. August 2012 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24. September 2012 bis einschließlich 23. Oktober 2012. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17. September 2012 aufgefordert, bis zum 23. Oktober 2012 zu der Planung Stellung zu nehmen. Zurzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und die Abwägungsvorschläge erarbeitet. Geplant ist, dass die Verbandsversammlung des PZV Zell/Briedel Ende Januar 2013 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken Beschluss fassen soll. In der gleichen Sitzung soll im Anschluss daran auch die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. 3. Planfeststellungsverfahren Für das notwendige Planfeststellungsverfahren wurden bisher keine Unterlagen eingereicht. Der Scoping-Termin hat am 21. Juni 2011 stattgefunden. Zu Fragen 2 und 3: Es gab weder Förderanfragen noch Förderzusagen für das Projekt Marina Weingarten. Zu Frage 4: Die Umweltauswirkungen und Wirkungen auf das Landschaftsbild sind auf der fachlich zuständigen Ebene im Rahmen des raumordnerischen Verfahrens umfassend geprüft worden. Der Entscheid enthält vor diesem Hintergrund Auflagen, Maßgaben und Hinweise , um diesen Aspekten gebührend Rechnung zu tragen. Im Rahmen des erforderlichen Zielabweichungsverfahrens wurden vier Auflagen gemacht, die insbesondere die Erreichbarkeit von Weinbauflächen, die städtebauliche, grünordnerische und architektonische Ausgestaltung des Projekts und die Schaffung von Kompensationsflächen im regionalen Grünzug betreffen. Die weiteren zwölf Maßgaben betreffen insbesondere den Umgang mit den Ergebnissen und Anforderungen der Umweltverträglichkeitsstudie sowie der faunistischen Beiträge, die Freihaltung der Uferzone von jeglichen Nutzungen, die öffentliche Zugänglichkeit oder die Erschließung und Gestaltung des Sportboothafens. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär