Drucksache 16/191 09. 08. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Situation der DSL-Breitbandversorgung in der Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 135 vom 18. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel wurden aus dem Bundeshaushalt und wie viele Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, um die Breitband- versorgung im ländlichen Raum zu fördern? 2. Wie viele Mittel sind noch verfügbar? 3. Wie waren die Vergaberichtlinien für die einzelnen Gemeinden? 4. Wie viele Mittel sind in die Südwestpfalz geflossen und an welche Gemeinden? 5. Welchen Gemeinden aus der Südwestpfalz wurde der Antrag nicht bewilligt und aus welchen Gründen? 6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die verbleibenden Gemeinden mit schneller DSL-Verbindung zu versorgen bzw. ist die Neuauflage eines Förderprogramms geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Insgesamt wurden aus den beiden Förderprogrammen, dem Programm zur Förderung der Breitbandversorgung des ländlichen Raums im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des aus Mitteln des Konjunkturpakets II gespeisten Leerrohrprogramms, sowie gewährten Darlehen Mittel in Höhe von 17,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (Stand 26. Juli 2011). Diese gliedern sich wie folgt auf: Euro (inTsd) Bewilligungen: Gesamt hiervonaai GAK-Programm Bund 60 % Land 40 % ohne EU-Beteiligung 2 172 1303 869 mit EU-Beteiligung hiervona EU 50 % Bund 30 % Land 20 % 7 519 3 759 2 256 1 504 Gesamt 9 691 3 759 3 559 2 373 Bewilligungen: Gesamt hiervonaaeo Leerrohrprogramm KP II Bund 88,2 % Land 11,8 % 5 842 5 152 0,689 Darlehen 2 240 Drucksache 16/191 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Mit der Beendigung des Konjunkturprogramms II zum Ende des Jahres 2010 ist das sogenannte Leerrohrprogramm abgeschlossen. Weitere Mittel für neue Projekte stehen nicht zur Verfügung. Seit 2008 stellt der Bund in der GAK jährlich zehn Mio. Euro zweckgebunden ausschließlich für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume bereit. Rheinland-Pfalz erhält somit jährlich für die Breitbandförderung zweckgebundene Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 530 000 Euro. Mit den 40 % Landesmitteln (rd. 350 000 Euro) ergibt dies in der Summe einen Betrag von jährlich rund 880 000 Euro. Für die Folgejahre bis einschließlich 2013 ist in gleicher Höhe eine solche zweckgebundene Zuweisung vorgesehen. Zu Frage 3: Im Konjunkturprogramm II galt für das Leerrohrprogramm eine Stichtagsregelung. Bis 15. Mai 2009 (Stichtag) wurden insgesamt 172 Förderanträge eingereicht, die das zur Verfügung stehende Mittelvolumen in Höhe von sechs Mio. Euro bei Weitem überstiegen. Aus diesem Grund musste eine Auswahl getroffen werden, bei der Maßnahmen mit Baubeginn in 2009, Maßnahmen im Zuge einer Mitverlegung der Leerrohre bei Infrastrukturvorhaben anderer privater Investoren sowie eine regionale Verteilung der Mittel nach Kriterien des jeweiligen Unterversorgungsgrades mit Breitbandinternet maßgeblich berücksichtigt wurden. Maßgebend für das GAK-Programm ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 9. Oktober 2008, zuletzt geändert mit Verwaltungsvorschrift vom 18. Juni 2010 (MinBl. S. 126). Danach sind Landkreise, Verbands- und Ortsgemeinden sowie verbandsfreie Gemeinden antragsberechtigt. Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen. Weiterhin ist die Verlegung von Leerrohren durch die Kommunen selbst auch nach diesem Programm förderfähig. Das Förderverfahren wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durchgeführt. Die Förderrichtlinien und ein Leitfaden hierzu werden im Einzelnen auf der Breitband-Homepage der Landesregierung http://www.breitband -initiative-rlp.de aufgeführt. Zu Frage 4: Im Rahmen des Leerrohrprogramms sind für den Landkreis Südwestpfalz insgesamt 655 170 Euro an Förder- und Darlehensmitteln bewilligt worden (Förderung: 448 996 Euro; Darlehen 206 174 Euro). Zuwendungsempfänger der bewilligten Mittel waren die Ortsgemeinden Biedershausen, Schmitshausen, Winterbach, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Weselberg, Schauerberg, Saalstadt und Herschberg. Im Rahmen des GAK-Förderprogramms wurden insgesamt 1 551 332 Euro für folgende Gemeinden des Landkreises Südwestpfalz bewilligt: Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden Zuschuss Dahner Felsenland Bobenthal, Bruchweiler-Bärenbach, Ludwigswinkel, Niederschlettenbach, Rumbach, 703 958 Euro Schinhard, Schönau Pirmasens-Land Bottenbach, Eppenbrunn, Hilst, Kröppen, Obersimten, Schweix, Vinningen 429 908 Euro Waldfischbach-Rodalben Geiselberg, Hermersberg, Höheneinöd, Schmalenberg 223 005 Euro Zweibrücken-Land Battweiler, Dietrichingen, Käshofen, Walshausen, Wiesbach 194 461 Euro Zu Frage 5: Leerrohrprogramm: Die Ortsgemeinden Battweiler und Kröppen wurden ursprünglich für eine Bewilligung ausgewählt. Die Förderanträge wurden im weiteren Verfahren zurückgezogen bzw. ein bereits ausgesprochener Bewilligungsbescheid im Einvernehmen mit der antragstellenden Gemeinde widerrufen. Ein weiterer Antrag der Ortsgemeinde Eppenbrunn wurde nicht für eine Förderung ausgewählt, da dieser die unter Frage 3 beschriebenen Auswahlkriterien weniger gut erfüllte als andere Antragsteller aus anderen Landkreisen. GAK-Programm: Der Verbandsgemeinde Rodalben wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für die Ortsgemeinden Clausen und Donsieders erteilt. Vor Bewilligung wurde der Antrag seitens der VG zurückgezogen, da der mit dem DSL-Anbieter geschlossene Vertrag in beidseitigen Einverständnis aufgelöst wurde. Seitens der VG Thaleischweiler-Fröschen liegt eine Förderanfrage vor, weitere Antragsunterlagen wurden noch nicht eingereicht. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/191 Zu Frage 6: Grundsätzlich ist die Versorgung mit Internet bzw.Breitband – DSL ist nur eine der möglichen technologischen Optionen – eine Aufgabe der Wirtschaft. Dabei stehen Konzepte der herkömmlichen Telekommunikationsdienstleister und der Mobilfunkindustrie im Wettbewerb zu Ansätzen der Kabelnetzbetreiber. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz prüft derzeit alle Optionen zur Schließung der sogenannten „weißen Flecken“ sowie zum Aufund Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Dabei sind neue Technologien wie „long term evolution“ (LTE) mit den Aktivitäten der Mobilfunkwirtschaft, im Rahmen der digitalen Dividende sowie satellitengestützte Verfahren wichtige Komponenten für die Schließung der „weißen Flecken“ und die Zurverfügungstellung hoher Übertragungsgeschwindigkeiten. Nur im konsequenten Mix aller zur Verfügung stehenden Breitbandtechnologien kann das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung erreicht werden. Roger Lewentz Staatsminister 3