Drucksache 16/1911 18. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haushaltsmittel für Lärmschutzmaßnahmen an der B 10 im Bereich der Gemeinde Wilgartswiesen Die Kleine Anfrage 1234 vom 26. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Verbandsgemeinde Hauenstein hat die Auskunft bekommen, dass dem Land Rheinland-Pfalz Mittel zur Verfügung stehen, um Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesstraßen und Autobahnen zu finanzieren. Ggf. Mittel des Bundes. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Stehen dem Land Rheinland-Pfalz Mittel, ggf. Mittel des Bundes, für den Lärmschutz entlang der Bundesstraße 10 zur Verfü- gung, um ggf. die Ortsgemeinde Wilgartswiesen mit Lärmschutz auszustatten? Wenn ja, wie hoch sind diese Mittel? 2. Wie sind die Kriterien, um diese Mittel zu beantragen und treffen diese auf die Ortsgemeinde Wilgartswiesen zu? 3. Kann die Ortsgemeinde Wilgartswiesen bzw. die Verbandsgemeinde Hauenstein Mittel für Lärmschutzmaßnahmen beantragen? 4. Sofern die Ortsgemeinde Lärmschutzmaßnahmen selbst finanziert, kann mit einem Zuschuss gerechnet werden? Wenn ja, wie hoch (ggf. Angaben in Prozent)? 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung konkret in näherer Zukunft ergreifen, um die Lärmsituation der Ortsgemeinde Wilgartswiesen zu verbessern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Lärmsituation an der B 10 im Bereich der Gemeinde Wilgartswiesen ist nach den Kriterien der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) zu beurteilen. Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers Bund im Rahmen der im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel und dann möglich, wenn die vom Bund einheitlich vorgegebenen Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten werden. Aktuell sind im Bundeshaushalt für Lärmsanierungsmaßnahmen bundesweit 50 Mio. € eingestellt . Aktive Lärmschutzmaßnahmen (insbes. Lärmschutzwände und -wälle) werden im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Straßenbauverwaltungen der Länder durchgeführt. Antragsteller können auch betroffene Gemeinden sein. Passive Lärmschutzmaßnahmen (insbes. Lärmschutzfenster) können nur vom Eigentümer beantragt werden, wobei dieser einen Eigenanteil von 25 Prozent zu übernehmen hat. Im in Rede stehenden Bereich der Ortslage Wilgartswiesen sind die Grenzwerte auch am nächstgelegenen Gebäude unterschritten, Lärmsanierung zu Lasten des Bundes ist daher derzeit leider nicht möglich. Drucksache 16/1911 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Gemeinden die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen auf eigene Kosten übernehmen. Hierfür können keine Zuschüsse gewährt werden. Vorab sind mit dem Landesbetrieb Mobilität straßenbau- und anbaurechtliche Fragestellungen abzuklären. Zusätzlich zu den Baukosten entstehen den Gemeinden weitere Kosten insbesondere durch eine Ablösezahlung an den Straßenbaulastträger für die spätere Unterhaltung und Instandhaltung der Lärmschutzmaßnahmen . Zu Frage 5: Durch den Bau von Spritzschutzwänden an der Queichbachtalbrücke sowie der Spirkelbachbrücke, die Erneuerung der Fahrbahndecke mit einem lärmarmen Belag und die Schließung einer Lücke im Bereich der Einschnittslage durch eine Wallschüttung konnte die Lärmsituation im Bereich der Gemeinde Wilgartswiesen bereits verbessert werden. Die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen zu Lasten des Baulastträgers Bund ist leider nicht möglich, da die maßgeblichen Grenzwerte, wie dargestellt, nicht überschritten sind. Roger Lewentz Staatsminister