Drucksache 16/1915 zu Drucksache 16/1784 18. 12. 2012 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1784 – Pflegekammer Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage vom 8. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Hinblick auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege hat die CDU Rheinland-Pfalz auf dem 65. Landesparteitag die Einrichtung einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz gefordert. Hierdurch soll der Berufsstand der Pflege aufgewertet werden. Alle in der Pflege tätigen Personen mit einer entsprechenden Berufsausbildung sollen ihr angehören. Die Kammer soll die Sicherung der hohen Qualität bei den Pflegeleistungen unterstützen. In einem Bericht der Landesregierung an den Sozialpolitischen Ausschuss führt die Landesregierung aus, dass die Pflegeverbände in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren eine Pflegekammer fordern. Dem sei die Landesregierung bisher nicht gefolgt, da durch die Einrichtung der Landespflegekonferenz und der Beteiligung der Pflegeverbände in den wesentlichen Gremien, die sich mit Pflegefragen beschäftigen, die Position der Pflege im Gesundheitswesen verbessert wurde. Inzwischen hat Sozialministerin Dreyer Unterstützung für das Anliegen der Einrichtung einer Pflegekammer signalisiert. In einem ersten Schritt soll eine Umfrage unter den Pflegekräften zur Haltung zu einer Pflegekammer gestartet werden. Sollte sich eine breite Mehrheit hierzu positiv äußern, soll die Verkammerung der Pflegeberufe gesetzlich auf den Weg gebracht werden (Vorlage 16/1378). Wir fragen die Landesregierung: I. Grundsätzliche Positionen der Landesregierung zur Pflegekammer 1. Welche Gutachten sind der Landesregierung zum Thema Pflegekammer bekannt und wie bewertet sie deren Ergebnisse? 2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu Rechtsgrundlagen einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? 3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu den Aufgaben einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? 4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu Arbeitsweise und Organisation einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? 5. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Bedeutung und zu den Leistungen einer Pflegekammer für die Pflege in Rheinland-Pfalz? 6. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Finanzierung einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? 7. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Besetzung und Ausstattung einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? 8. Was erwartet die Landesregierung von der Einrichtung einer Pflegekammer? 9. Inwieweit erfolgt eine Abstimmung mit anderen Ländern? 10. Inwiefern sieht sie selbst einen Bedarf hierfür? II. Befragung 11. Wann beginnt die Umfrage zur Einrichtung einer Pflegekammer? 12. Wer führt sie durch? 13. Welches ist die Fragestellung? 14. Welche Informationen werden in diesem Zusammenhang durch wen und wie übermittelt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1915 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 15. Wer wird befragt? Auf welcher Datengrundlage beruht die Umfrage? 16. Wie, nach welchem Prozedere und nach welchen Kriterien läuft die Befragung ab? 17. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien wird die Befragung ausgewertet? 18. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Umfrage? 19. Was kostet die Umfrage? 20. Wann sollen die Ergebnisse vorliegen? 21. Welche Konsequenzen sind je nach Ergebnis der Befragung vorgesehen? Ist die Mehrheit der Befragten oder die Mehrheit der Antwortenden ausschlaggebend? III. Weiteres Vorgehen 22. Was ist zum weiteren Vorgehen geplant? 23. Wie sieht der konkrete Zeitplan aus? 2 Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 18. Dezember 2012 – wie folgt beantwortet: Durch die Einrichtung der Landespflegekonferenz im Jahr 2001 und die Beteiligung der Pflegeverbände in wesentlichen Gremien, die sich mit Pflegefragen beschäftigen, konnte die Position der Pflege im Gesundheitswesen bereits verbessert werden. Um die Professionalisierung des Berufsbildes und damit die Gleichberechtigung der Berufsgruppen im Gesundheitswesen und in der Pflege voranzutreiben und um eine Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch eine stärkere Bindung der Professionen an selbstformulierte Regelungen und Standards und eine qualitätssteigernde Berufsaufsicht zu erreichen, sind darüber hinausgehende strukturelle und gesetzliche Schritte sinnvoll. Die Landesregierung strebt daher die Errichtung einer Pflegekammer grundsätzlich an. Die Berufsverbände in Rheinland-Pfalz fordern diese Entwicklung seit längerer Zeit. Für die Landesregierung ist die Zustimmung der Berufsangehörigen und Auszubildenden der Pflegeberufe eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Verkammerung der Pflege weiterzuverfolgen und auf den Weg zu bringen. Daher wird im ersten Quartal des Jahres 2013 eine Befragung durchgeführt werden, um zu einem Stimmungsbild innerhalb der Pflege zu kommen, ob eine Landespflegekammer eingerichtet werden soll. An deren Ergebnis wird sich das weitere Verfahren orientieren . Auch in anderen Bundesländern wird diese Diskussion geführt. Rheinland-Pfalz ist derzeit das einzige Land, das eine direkte Befragung der Pflegekräfte durchführt, um den betreffenden Personen die Möglichkeit zu geben, an der Entwicklung zu partizipieren . I. Grundsätzliche Positionen der Landesregierung zur Pflegekammer 1. Welche Gutachten sind der Landesregierung zum Thema Pflegekammer bekannt und wie bewertet sie deren Ergebnisse? Im Auftrag des „Fördervereins zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern e. V.“ wurde von Herrn Professor Dr. Otfried Seewald , Ordinarius an der Universität Passau und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, ein Rechtsgutachten über „Die Verfassungsmäßigkeit der Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im Freistaat Bayern“ erstellt. Dieses Gutachten ist grundlegend. Ergänzt und bestätigt wurden die Rechtsauffassungen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Prüfung, dass die Freiberuflichkeit keine rechtlich notwendige Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Berufe in eine Kammer ist, durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gerhard Igl (Universität Kiel) zu den „öffentlich-rechtlichen Grundlagen für das Berufsbild im Hinblick auf vorbehaltene Aufgabenbereiche“. Auch in seinem Gutachten über die „Weitere rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit“ für den Deutschen Pflegerat (DPR) hat Prof. Dr. Gerhard Igl deutlich gemacht, dass es keinen juristischen Hinderungsgrund für Pflegekammern gibt. Darüber hinaus gibt es weitere zahlreiche juristische Fachäußerungen und Aufsätze zu diesen Rechtsfragen. Hinzuweisen ist insbesondere auf Prof. Hanika, Hochschule Ludwigshafen am Rhein (Gesundheitspolitik in Europa – Pflegekammer sichert Partizipationsrecht , Kammern der berufsständischen Selbstverwaltung in der EU im Lichte des deutschen und europäischen Rechts). Das Land Niedersachsen hat im Sommer 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Pflegekammer zu überprüfen. Im Kern kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass eine Pflegekammer nicht aus den bundeseinheitlich geregelten Aufgaben gerechtfertigt werden kann, aber aus den landesrechtlichen Aufgaben. Dies, wenn der Landesgesetzgeber befindet, dass die Voraussetzungen für die Gründung einer Pflegekammer gegeben sind. Das Rechtsgutachten haben die Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Schulz-Koffka und Deter, Hannover, verfasst. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1915 Die Gutachten und Fachaufsätze kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Gründung einer Kammer für Pflegeberufe bestehen. Daher ist eine Verkammerung, das heißt, die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft der Pflegeberufe, verfassungsrechtlich möglich. 2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu Rechtsgrundlagen einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? Für die Einrichtung und die Arbeit der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz sollen die rechtlichen Voraussetzungen im Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz geschaffen werden, dessen Novellierungsentwurf dem Landtag als Gesetzgeber im Herbst 2013 zugehen soll. Maßstab für den Gesetzentwurf werden die Rechtsbestimmungen der rechtlichen Regelungen für die Landeskammern der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sein. 3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu den Aufgaben einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? Eine Pflegekammer ist eine Berufskammer und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben übernimmt. Sie ist das Selbstverwaltungsorgan für die Pflegefachberufe. Die Pflegekammer hat vergleichbare Aufgaben wie die anderen Heilberufskammern (zum Beispiel Ärztekammer/Zahnärztekammer/Apothekerkammer und Psychotherapeutenkammer). Sie soll sowohl das Gesamtinteresse der Berufsgruppe wahren als auch die beruflichen Interessen der einzelnen Pflegefachberufe berücksichtigen. Um die angestrebten verfassungslegitimen Ziele zu erreichen, ist eine Pflichtmitgliedschaft erforderlich. Die Mitgliedschaft in der Pflegekammer soll sich im Gesetzentwurf auf folgende Berufsgruppen erstrecken: – Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, – Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, – Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer, – Altenpflegerinnen und Altenpfleger, – Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Zu den konkreten Aufgaben einer Landespflegekammer sollten nach Ansicht der Landesregierung gehören: – Überwachung einer sachgerechten professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Berufsangehörigen, – Beratung bei Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren, – eigene institutionelle Berufsvertretung wie die Ärztekammer gegenüber Staat, Gesellschaft und Partnern im Gesundheitswesen in Rheinland-Pfalz, – Gewährleistung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der Kammermitglieder, – Erlass einer Berufsordnung, – Berufsaufsicht über die Berufsangehörigen, – Mitwirken bei der Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien, – Erlass einer Fort- und Weiterbildungsordnung für die Berufsangehörigen und – Registrierung aller Berufsangehörigen. 4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu Arbeitsweise und Organisation einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? Aufgaben, Arbeitsweise und Organisation einer Pflegekammer werden im Heilberufsgesetz geregelt werden. Dies gilt auch für die Gründung der Kammer, die durch einen Gründungsausschuss vorbereitet werden soll. Der konkrete Aufbau und Regelungen zur Organisation sollen den Entscheidungen der Selbstverwaltung vorbehalten bleiben. 5. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Bedeutung und zu den Leistungen einer Pflegekammer für die Pflege in Rheinland -Pfalz? Die Pflege ist von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Eine Landespflegekammer kann gemeinwohlorientiert die Interessen der Pflegenden gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Sie stellt die formelle Gleichstellung mit der ärztlichen Standesvertretung dar und kann die Stellung der Pflegenden in der Gesellschaft stärken. Diese Gleichstellung und Aufwertung der Position der Pflege ist auch bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens von Relevanz. Eine Pflegekammer ist darüber hinaus ein Kompetenzzentrum, welches den Mitgliedern bei beruflichen Fragen beratend zur Seite steht. Sie weitet die innerberufliche demokratische Willensbildung der Pflegenden aus und kann Selbst- statt Fremdbestimmung für die Pflege garantieren. Die Pflegekammer wird keine fachlich motivierten verbandspolitischen Aufgaben vertreten und sich nicht an die Stelle der Berufsverbände setzen. Tarifpolitische Fragen und Tarifverhandlungen sind nicht Aufgabe einer Pflegekammer. Es ist nicht vorgesehen , dass die Pflegekammer die Altersversorgung der beruflich Pflegenden aufbaut. 6. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Finanzierung einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? Die nötigen Ausgaben bei Gründung und Arbeit der Pflegekammer kann nach Ansicht der Landesregierung nur durch Kammer- 3 Drucksache 16/1915 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode beiträge der Mitglieder finanziert werden. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben wird die Pflegekammer von allen Mitgliedern einen Jahresbeitrag erheben, der nach Einkommen gestaffelt sein sollte. Alle diesbezüglichen Regelungen sind von der Vertreterversammlung der Kammer in Selbstverwaltung zu treffen. 7. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Besetzung und Ausstattung einer Pflegekammer für Rheinland-Pfalz? Wenn der Gesetzgeber die Errichtung der Landeskammer für Pflegeberufe beschlossen hat, ist es die Aufgabe der Pflege, im Rahmen der Selbstverwaltung und auf der Basis der Vorgaben des Heilberufsgesetzes dieser Kammer konkrete Strukturen zu geben. Dazu gehört natürlich auch die Wahl geeigneter Persönlichkeiten in die entsprechenden Positionen. 8. Was erwartet die Landesregierung von der Einrichtung einer Pflegekammer? Die Pflegekammer ist für die Pflegenden sinnvoll, weil sie gemeinwohlorientiert die Interessen der Pflegenden gegenüber der Öffentlichkeit vertreten kann. Die demokratische Willensbildung der Pflegenden und die Partizipation an der Gestaltung des Gesundheitswesens werden dadurch ausgeweitet. Die Pflegekammer ist für die Bevölkerung sinnvoll, da sie die Qualitätssicherung der pflegerischen Versorgung auf der Basis festgelegter Berufsinhalte und -pflichten gewährleistet, sie zu einem effizienteren Ressourceneinsatz durch höhere Transparenz und Verlässlichkeit führt und die Pflegekammer unmittelbar als Beratungsstelle und Informationsquelle im Sinne des Verbraucherschutzes zu verstehen ist. Die Pflegekammer ist für die Akteure im Gesundheitswesen sinnvoll, weil die Pflegekammer kompetenter Ansprechpartner für alle Belange der Pflege ist, sie die Beratungsgrundlagen im politischen Entscheidungsprozess ausweitet und mit ihr die Ausbildungsund Arbeitsmarktsituation in der Pflege besser eingeschätzt werden kann. Die Gründung der Pflegekammer wertet die Pflege auf. Die Landesregierung verspricht sich damit die Stärkung des Berufsstandes auch im Interesse der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen. Denn niemand kann Pflege besser definieren und gestalten als die Pflege selbst. 9. Inwieweit erfolgt eine Abstimmung mit anderen Ländern? Die mögliche Einrichtung einer Pflegekammer wird derzeit in vielen Bundesländern diskutiert. Im Rahmen eines kontinuierlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausches auf der Fachebene erfolgt eine Abstimmung mit anderen Ländern, insbesondere mit den Ländern , die zurzeit ebenfalls prüfen, ob sie eine Pflegekammer gründen wollen. 10. Inwiefern sieht sie selbst einen Bedarf hierfür? Im Interesse einer grundlegenden Abstimmung der Regelungen zur Gründung und Arbeit einer Pflegekammer, der Erarbeitung von Rechtsbestimmungen in den Heilberufsgesetzen der Länder und einer möglichen Zusammenarbeit mit Pflegekammern anderer Bundesländer ist ein enger fachlicher Austausch der Ländern untereinander sinnvoll. Dies wird die Landesregierung aktiv betreiben . II. Befragung 11. Wann beginnt die Umfrage zur Einrichtung einer Pflegekammer? Die Umfrage unter den Berufsangehörigen und Auszubildenden der Pflege in Rheinland-Pfalz wird im ersten Quartal des Jahres 2013 erfolgen. 12. Wer führt sie durch? Beauftragt mit der Durchführung der Befragung ist das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) mit Sitz in Köln. 13. Welches ist die Fragestellung? Die Fragestellung soll die Einstellung der Befragten gegenüber der Einrichtung einer Landespflegekammer eruieren und mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. 14. Welche Informationen werden in diesem Zusammenhang durch wen und wie übermittelt? 15. Wer wird befragt? Auf welcher Datengrundlage beruht die Umfrage? 16. Wie, nach welchem Prozedere und nach welchen Kriterien läuft die Befragung ab? Die Kontaktdaten der zu befragenden rheinland-pfälzischen Berufsangehörigen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie der Altenpflegehilfe sind an keiner Stelle zentral erfasst , was das Vorhaben erschwert. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1915 5 Deshalb wird die Befragung in drei Schritten erfolgen: 1. Schritt: Etablierung einer Befragungs- und Registrierungsstelle: Zunächst gilt es, eine möglichst umfangreiche Datenbank mit den Kontaktdaten der zu befragenden Pflegekräfte zu erstellen. Zu diesem Zweck soll eine zentrale Befragungs- und Registrierungsmöglichkeit für die Berufsangehörigen der Pflege und die Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Sie wickelt alle zur Registrierung der Berufsangehörigen und Schülerinnen und Schüler sowie zur Befragung notwendigen Arbeiten ab. 2. Schritt: Erstellung der Datenbank/Registrierung: Um Missbrauch vorzubeugen, müssen interessierte Pflegekräfte, die sich für die Befragung registrieren und an der Abstimmung teilnehmen wollen, nachweisen, dass sie potenzielle Mitglieder einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz sind. Sie müssen daher neben dem artikulierten Wunsch, sich für die Befragung registrieren zu lassen, eine Kopie der Berufsurkunde, eine Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers sowie eine Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben an die Befragungs- und Registrierungsstelle senden. Die Bestätigung des Arbeitgebers entfällt für arbeitslose und nicht mehr berufstätige Pflegekräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die beiden erstgenannten Personengruppen senden neben der Erklärung eine selbstverfasste Bestätigung, dass sie ohne feste Anstellung beziehungsweise nicht mehr berufstätig sind. Schülerinnen und Schüler bedürfen einer Bestätigung des jeweiligen Ausbildungsträgers sowie die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben, um sich registrieren zu lassen. Die Befragungs- und Registrierungsstelle wird diejenigen interessierten Pflegekräfte anschreiben und um Vervollständigung der Anmeldedaten bitten, die nur unvollständige Unterlagen zugesandt haben. Das gleiche Verfahren wird für diejenigen Pflegekräfte, Schülerinnen und Schüler der Pflegeberufe zur Anwendung kommen, die sich im Rahmen der Veranstaltungen der Verbände gemeldet haben werden. In der Datenbank sollen der Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die jeweilige Berufsbezeichnung beziehungsweise die Art der Ausbildung erfasst werden. 3. Schritt: Befragung: Die Versendung der Befragungsunterlagen an die registrierten (und damit ausgewiesenen) Pflegekräfte und Schülerinnen und Schüler wird im Anschluss erfolgen. Der Fragebogen wird lediglich die Frage beinhalten, wie der oder die jeweilige Befragte zur Einrichtung einer Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz steht. 17. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien wird die Befragung ausgewertet? Die Auswertung der Befragung wird durch den Auftragnehmer durchgeführt und das Ergebnis dem Ministerium für Soziales, Arbeit , Gesundheit und Demografie mitgeteilt. 18. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Umfrage? Die Landesregierung sieht die Akzeptanz innerhalb der Berufsgruppe der Pflegenden als Voraussetzung für eine mögliche Verkammerung an. Damit ist Rheinland-Pfalz das erste und bislang einzige Land, das diesen Weg der direkten Befragung beschreitet. Die Befragung der Pflegekräfte und Auszubildenden soll die Grundeinstellung in dieser Frage widerspiegeln. 19. Was kostet die Umfrage? Für das Vorhaben sind Kosten in Höhe von etwa 85 000 Euro veranschlagt. 20. Wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Die Befragung und die Auswertung der Befragung sind für das erste Quartal des Jahres 2013 anberaumt. 21. Welche Konsequenzen sind je nach Ergebnis der Befragung vorgesehen? Ist die Mehrheit der Befragten oder die Mehrheit der Antwortenden ausschlaggebend? Von den Ergebnissen der Umfrage hängt ab, ob die Einrichtung einer Landespflegekammer weiter verfolgt wird. Ausschlaggebend ist dabei die Mehrheit für oder gegen eine Verkammerung. III. Weiteres Vorgehen 22. Was ist zum weiteren Vorgehen geplant? Sollte die Befragung der Berufsangehörigen und Auszubildenden ergeben, dass die Verkammerung der Pflege in Rheinland-Pfalz weiter vorangetrieben werden soll, wird die Einrichtung einer Landespflegekammer im Heilberufsgesetz (HeilBG) des Landes verankert . Die Umsetzung dieses Schrittes erfolgt im Rahmen der anstehenden Novellierung des Heilberufsgesetzes. Im Anschluss daran soll auf der Basis der Vorgaben des Gesetzes aus dem Kreis der Pflegeberufe ein Gründungsausschuss eingesetzt werden, der alle erforderlichen Arbeiten bis zum ersten Zusammentritt der gewählten Vertreterversammlung übernimmt. In diesem Gründungsausschuss, dessen Mitglieder aus allen Bereichen der Pflegeberufe stammen sollen, werden ein vorsitzendes Mitglied, Drucksache 16/1915 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied sowie weitere zwei Mitglieder als vorläufiger Vorstand bis zur Wahl der Mitglieder des Vorstands durch die Vertreterversammlung die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands wahrnehmen, soweit dies im Rahmen der Errichtung der Landespflegekammer erforderlich ist. Das fachlich zuständige Ministerium wird den Gründungsausschuss und den vorläufigen Vorstand bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen. 23. Wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Die Befragung der Berufsangehörigen und Auszubildenden soll im ersten Quartal des Jahres 2013 stattfinden und ausgewertet werden . Sollte die Mehrheit der Antwortenden für die Einrichtung einer Landespflegekammer votieren, wird die Verkammerung der Pflegeberufe in das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz, dessen Novellierung derzeit vorbereitet wird, aufgenommen. Die Novellierung des Heilberufsgesetzes soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die Landespflegekammer könnte bei erfolgreicher Arbeit des Gründungsausschusses formell zum 1. Juli 2015 errichtet werden. Malu Dreyer Staatsministerin 6