Drucksache 16/1919 19. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Förderanträge aus dem Bereich des Landkreises Mainz-Bingen (II) Die Kleine Anfrage 1240 vom 28. November 2012 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort (Drucksache 16/1807) auf unsere Kleine Anfrage (1179) hat die Landesregierung erschöpfend insbesondere aufgelistet , was nach Gesetzeslage vom Land gefördert werden muss und was Ko-Finanzierungen aus EU- und Bundesmitteln angeht. Uns interessiert darüber hinaus Folgendes: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Anträge wurden aus dem Landkreis Mainz-Bingen in den Jahren 2011 und 2012 beantragt, aber nicht bewilligt? 2. Warum wurden diese Anträge nicht bewilligt? 3. Welche der in der Antwort der Landesregierung aufgeführten Maßnahmen wurden gegenüber den Vorjahren um wie viel Euro zurückgefahren (bitte aufschlüsseln für die letzten fünf Jahre)? 4. Welche Fördermaßnahmen wurden 2011 und 2012 aus dem Investitionsstock beantragt, welche davon wurden bewilligt und welche wurden nicht bewilligt (bitte Angabe von Gründen)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beantwortet die Frage 3 wie folgt: Fehlanzeige zu den Fragen 1, 2 und 4. Die in der Beantwortung zur Kleinen Anfrage 1179 genannten Projekte des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wurden unter Beachtung des Zuwendungsrechts für einen abgeschlossenen Zeitraum und auf der Basis der projektnotwendigen bzw. zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Fördermittel wurden unter Berücksichtigung dessen nicht „zurückgefahren “. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz , Energie und Landesplanung wird Fehlanzeige gemeldet. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur beantwortet die Frage 3 wie folgt: Die Fördermittel der Städtebauförderung im Rahmen von gebietsbezogenen Gesamtmaßnahmen bzw. mehrteiligen Einzelvorhaben werden bedarfsgerecht bereitgestellt. Der Mittelbedarf wird von den Kommunen angemeldet und im Rahmen einer Programmabstimmung zwischen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf Landesebene festgelegt. Sofern sich im Zuge einer mehrjährigen Gesamtmaßnahme bzw. eines mehrjährigen Einzelvorhabens eine Reduzierung der Fördermittel gegenüber dem Vorjahr ergibt (wie beispielsweise im Fall der Stadt Bingen für die Stadtumbaumaßnahme Binger Hafengelände), ist dies in der Regel maßnahmenbedingt und auf die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund kann in diesen Fällen nicht davon gesprochen werden, dass das Land seine Förderung zurückgefahren hätte. Im Übrigen bleiben die Fördersätze im Rahmen von mehrjährigen Städtebauförderungsmaßnahmen in der Regel konstant. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für den Förderbereich „Verkehr“ kann mitgeteilt werden, dass keine Fördermittel zurückgefahren wurden. Die Zuwendungshöhe richtet sich (auch für die noch in der Antragsprüfung befindlichen Maßnahmen) nach dem Ergebnis der Antragsprüfung und wurde bzw. wird entsprechend bewilligt und ausgezahlt. Hinsichtlich der in der Kleinen Anfrage 1179 (Drucksache 16/1807) im Bereich der Breitbandförderung angegebene Fördermaßnahmen handelt es sich um einmalige Förderungsbeiträge. Im Förderbereich „Jüdische Friedhöfe“ wurden alle im Landkreis Mainz-Bingen aus dem Hilfsfonds für jüdische Friedhöfe beantragten Maßnahmen bewilligt (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 1179 [Drucksache 16/1807] ). Die Fördermaßnahmen wurden in diesem Bereich auch nicht in den letzten Jahren zurückgefahren, da die Fördermittel aus dem Hilfsfonds für jüdische Friedhöfe stets nur nach dem jeweiligen einmaligen Bedarf ausgezahlt werden und daher besondere Umstände voraussetzen. Wird ein notwendiger Bedarf nachvollziehbar bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angemeldet, so werden entsprechende Fördergelder auch zur Verfügung gestellt. Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit werden Einzelmaßnahmen auf Antrag gefördert. Die im Landkreis Mainz-Bingen beantragten Projekte wurden dementsprechend bewilligt. In den Förderbereichen „Dorferneuerung“, „Investitionsstock“, „Sportanlagenförderung“ und „Feuerwehr und Katastrophenschutz “ wurden keine Haushaltsmittel für die beschriebenen Maßnahmen zurückgefahren. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen beantwortet die Frage 3 wie folgt: Die Förderung der Schulsozialarbeit an Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, stellt sich für den Bereich des Landkreises Mainz-Bingen für die zurückliegenden fünf Jahre wie folgt dar: Jahr Bewilligte Zuwendung Geförderte Stellen (in Vollzeitäquivalenten) 2007 104 550 Euro 4,00 2008 153 000 Euro 5,00 2009 153 000 Euro 5,00 2010 168 300 Euro 5,50 2011 168 300 Euro 5,50 2012 143 438 Euro 6,00 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass – in den Jahren 2007 und 2012 vorübergehende Stellenvakanzen in die Berechnung der Zuwendung eingeflossen sind und – dass im Jahr 2012 der Fördersatz des Landes von 30 600 Euro/Vollzeitstelle auf 22 500 Euro/Vollzeitstelle reduziert wurde. Aufgrund der Tatsache, dass der Bund im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ den Kommunen erhebliche Mittel zur Förderung und zum Ausbau der Schulsozialarbeit bis Ende 2013 zur Verfügung gestellt hat, konnte eine moderate Absenkung der Landesförderung für Schulsozialarbeit vorgenommen werden. Damit konnte auch erreicht werden, die präventive Förderung im Kontext von Bildung und Teilhabe zu verankern. Den Kommunen stehen damit für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für die Schulsozialarbeit von rd. 11 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung, um zusätzlichen Schulen (insbesondere Grundschulen) ein Angebot der Schulsozialarbeit bzw. schulbezogenen Jugendsozialarbeit machen zu können. Die Landesmittel bleiben zweckgebunden für allgemeinbildende Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten. Die Förderung von Maßnahmen nach den Förderkriterien „Ferienbetreuung in Rheinland-Pfalz“ stellt sich für den Landkreis MainzBingen für die zurückliegenden fünf Jahre wie folgt dar: Jahr Bewilligte Zuwendung 2007 7 500 Euro 2008 7 500 Euro 2009 9 000 Euro 2010 10 000 Euro 2011 10 000 Euro 2012 7400 Euro 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1919 Die ausgewiesenen Zuwendungsbeträge entsprechen dem jeweils maximal möglichen Förderbetrag pro Jugendamt des betreffenden Jahres. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten beantwortet die Frage 3 wie folgt: Für den Förderbereich Wasserwirtschaft wird Folgendes ausgeführt: Das Förderprogramm Wasserwirtschaft liegt in den vergangenen fünf Jahren nahezu gleichbleibend bei rund 75 bis 80 Mio. Euro an Zuwendungen. Die Verteilung nach Landkreisen ist im Wesentlichen abhängig von der zeitlichen Abfolge der Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 3 Drucksache 16/1919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1919 5 Drucksache 16/1919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1919 7 Drucksache 16/1919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1919 9 Drucksache 16/1919 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1919 11