Drucksache 16/1921 19. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Wolfgang Schwarz (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Tabakkonsum und Werbung Die Kleine Anfrage 1236 vom 27. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Tabakkonsum von Jugendlichen in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Entwicklung ist erkennbar? 3. Sind der Landesregierung Fälle gesetzeswidriger Tabakwerbung bekannt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach der Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011 – Teilband Rauchen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rauchten im Jahr 2011 nur noch 11,7 Prozent aller Jugendlichen in der Altersgruppe von zwölf bis 17 Jahren. Bei den weiblichen Jugendlichen in dieser Altersgruppe betrug die Quote 12,4 Prozent. Der Anteil der männlichen jugendlichen Raucher betrug 11,1 Prozent. Die Ergebnisse der repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind auf Rheinland-Pfalz übertragbar. Zu 2.: In den Jahren 1990, 2000 und 2006 wurden durch „Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen in Rheinland -Pfalz“ des Instituts für Therapieforschung Daten zum Tabakkonsum Jugendlicher in der Altersgruppe von 15 bis 17 Jahren erhoben . Sowohl die Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als auch die des Instituts für Therapieforschung weisen gleiche Tendenzen beim Tabakkonsum aus. Die Erhebungen sind jedoch aufgrund des unterschiedlichen Forschungsdesigns und verschiedener Alterskohorten nicht vollständig vergleichbar. Nach den Studien des Instituts für Therapieforschung rauchten im Jahr 1990 in Rheinland-Pfalz noch 24,2 Prozent aller Jugendlichen in der Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen. In den 1990er Jahren kam es – wie bundesweit – zu einem Anstieg. So lag der Anteil der jugendlichen Raucherinnen und Raucher im Jahr 2000 bei 29,8 Prozent und sank dann bis zum Jahr 2006 auf 25,3 Prozent ab. Der Tabakkonsum Jugendlicher in Deutschland hat sich seit Beginn der bundesweiten Befragungen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 1979 erheblich reduziert. So rauchten 1979 noch 30,2 Prozent aller Jugendlichen in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen. Bis zum Jahr 1993 sank diese Quote auf 20,4 Prozent. Im Jahr 1997 kam es bundesweit zu einem Anstieg auf 28,1 Prozent. Seitdem sinkt der Anteil der rauchenden Jugendlichen kontinuierlich auf bis zu 11,7 Prozent im Jahr 2011. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1921 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder zeigen Wirkung. Im Jahr 2007, dem letzten Jahr vor deren Einführung und der vollständigen Umsetzung der Änderungen des Jugendschutzgesetzes, rauchten noch 17,7 Prozent aller Jugendlichen in der Altersgruppe von zwölf bis 17 Jahren. Die gesetzlichen Regelungen und suchtpräventiven Maßnahmen haben besonders in den letzten Jahren zu einem veränderten Tabakkonsumverhalten geführt. Dies spiegelt sich in der sinkenden Quote der jugendlichen Raucherinnen und Raucher wider. Neben den gesetzlichen Maßnahmen sind auch kontinuierlich durchgeführte suchtpräventive Maßnahmen erforderlich, die Kinder und Jugendliche darin bestärken, nicht mit dem Rauchen zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterstützt daher eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens. Beispielhaft genannt seien die Kampagne „Lass stecken“, das Aktionsprogramm zur Förderung des Nichtrauchens in Schulen, der Wettbewerb „Be Smart – Don´t Start“ und die AG Rauchfrei. Zu 3.: § 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes verbietet unter anderem Werbung, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen. Der Landesregierung sind für die Jahre 2011 und 2012 keine Fälle gesetzeswidriger Tabakwerbung bekannt, die von Firmen ausgehen , die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und Tabakerzeugnisse herstellen beziehungsweise in Verkehr bringen. Der Landesregierung ist bekannt, dass ein Tabakkonzern mit Sitz in einem anderen Bundesland nach Auffassung der Wissenschaft und der Sachverständigen der staatlichen Untersuchungsämter mit einer Werbekampagne im Jahr 2012 gegen § 22 des vorläufigen Tabakgesetzes verstieß. Nach Mitteilung der zuständigen obersten Landesbehörde des Sitzlandes wurde die Werbekampagne vom Tabakkonzern freiwillig ausgesetzt. Die für die Überwachung von Tabakerzeugnissen zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz wurden entsprechend informiert. Malu Dreyer Staatsministerin