Drucksache 16/1922 19. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Heiko Sippel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Palliativversorgung im Landkreis Alzey-Worms Die Kleine Anfrage 1237 vom 27. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. Neben dem Bedarf an einer ausreichenden stationären Versorgung besteht zunehmend der Wunsch, den letzten Lebensabschnitt im eigenen häuslichen Umfeld zu erleben und hierfür ambulante Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist das stationäre palliative Angebot im Landkreis Alzey-Worms? 2. Wie ist das Angebot in den angrenzenden stationären Einrichtungen der Grundversorgung? 3. Wie ist die Struktur der ambulanten Palliativversorgung im Landkreis Alzey-Worms organisiert? 4. Besteht in der ambulanten Versorgung ein ausreichendes Angebot an ausgebildetem Fachpersonal? 5. Wie wird die Situation der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Pflegeversicherung eingeschätzt, um möglichst allen Versicherten bei Bedarf eine ambulante Versorgung zu ermöglichen? 6. Wie ist die Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz allgemein zu bewerten? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Palliativmedizinische Versorgung erhalten Patientinnen und Patienten im Landkreis Alzey-Worms an allen Krankenhäusern mit somatischen Fachabteilungen, besonders in den Fachrichtungen Innere Medizin und Intensivmedizin. An einem dieser Krankenhäuser , dem DRK-Krankenhaus in Alzey, ist darüber hinaus eine Palliativstation mit fünf Planbetten eingerichtet. Zu 2.: In den angrenzenden Regionen betreiben folgende Krankenhäuser eine Palliativstation: Das Evangelische Krankenhaus in Bad Dürkheim mit acht Planbetten, das Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach mit sechs Planbetten und die Universitätsmedizin in Mainz mit acht Planbetten. Darüber hinaus bieten zwei stationäre Hospize Plätze für schwerstkranke und sterbende Menschen an. Dabei handelt es sich um das Eugenie-Michels-Hospiz in Bad Kreuznach und das Christophorus-Hospiz in Mainz. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1922 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die allgemeine Palliativmedizin ist Teil der hausärztlichen Versorgung. Nach den Bedarfsplanungsübersichten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beträgt der hausärztliche Versorgungsgrad im Landkreis Alzey-Worms derzeit 109,2 Prozent. Darüber hinaus sind palliativmedizinische Leistungen Bestandteil der Onkologie-Vereinbarung. Im Rahmen der zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abgeschlossenen OnkologieVereinbarung kann der onkologisch qualifizierte Arzt bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung einer Patientin oder eines Patienten ohne Heilungschance ein standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment und eine umfassende Behandlung zur Symptomkontrolle und -behandlung sowie zur psychosozialen Stabilisierung unter Einbeziehung der Angehörigen durchführen. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz rechneten im Landkreis Alzey-Worms im zweiten Quartal 2012 ein Urologe und in der Stadt Worms ein fachärztlicher Internist palliativmedizinische Leistungen im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung ab. Ein SAPV-Stützpunkt hat sich in Worms gebildet. Angrenzend ist zudem in der Stadt Mainz ein SAPV-Team tätig, das zum Teil die Versorgung in angrenzenden Regionen mit übernimmt. Zurzeit wird ein Vertrag mit einem neuen SAPV-Team RheinhessenPfalz für den Landkreis Alzey-Worms vorbereitet; der Abschluss steht unmittelbar bevor. Zudem arbeiten im Landkreis Alzey-Worms die Hospizdienste Hospizverein Alzey sowie der Ambulante Hospizdienst Wöllstein. Zu 4.: Im Landkreis Alzey-Worms arbeiten acht Palliativmediziner. Die Anzahl an Pflegefachkräften mit der Weiterbildung Palliative Care ist der Landesregierung nicht bekannt. Qualifizierungsmaßnahmen, organisiert von verschiedenen Trägern, finden kontinuierlich statt. Zu 5.: Beim Anspruch der Versicherten auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung handelt es sich um ein besonderes Angebot, das als Ergänzung zum regulären System der vertragsärztlichen Versorgung konzipiert wurde. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 37 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine neue Leistung geschaffen, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden muss. Dem Leistungsanspruch selbst geht eine Verordnung durch den behandelnden Vertragsarzt oder Krankenhausarzt voraus . Im rheinland-pfälzischen Rahmenvertrag zur SAPV ist keine Kostenerstattungsregelung vorgesehen. Diese neue Leistung muss sich in der Praxis noch bewähren. Rheinland-Pfalz wird die weitere Umsetzung begleiten. Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, wird Rheinland-Pfalz eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. Zu 6.: Rheinland-Pfalz hat die Charta zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen unterschrieben und wird als Land auf die Umsetzung des SAPV-Rechtsanspruchs dringen. Dazu kann Rheinland-Pfalz auf eine gute Struktur setzen: Es gibt im Land eine gut ausgebaute allgemeine ambulante Hospiz- und Palliativversorgung, die von einem großen ehrenamtlichen Engagement getragen wird. Im Januar 2011 konnte ein Rahmenvertrag zwischen den Leistungserbringern der SAPV und den Kostenträgern abgeschlossen werden , auf dessen Basis die Umsetzung in Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde. In diesem Jahr wurde der Rahmenvertrag noch einmal verbessert. Nun muss der Rahmenvertrag, der auch für den Neubeginn von SAPV-Teams flexiblere Regelungen enthält, von den gesetzlichen Krankenkassen und Teams vor Ort angewendet werden. Malu Dreyer Staatsministerin