Drucksache 16/1923 19. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Schwarz (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Jugendschutzkontrollen Die Kleine Anfrage 1238 vom 27. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes werden seit 2011 im Kreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau und im Kreis Germersheim koordinierte Kontrollen durch Polizei, Jugendämter und Ordnungsbehörden durchgeführt. Ziel der Kontrollen ist es, Verstößen im Bereich des Verkaufs von Alkohol und Nikotin an Jugendliche sowie dem Beteiligen an Glücksspiel in Spielhallen durch Jugendliche entgegenzuwirken. Seit Frühjahr 2011 sind in Rheinland-Pfalz durch die Handlungsempfehlung der Landesregierung sog. Testkäufe und Testspiele mit Jugendlichen möglich. Seit Juni 2011 wird die Handlungsempfehlung in der Südpfalz (Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau) umgesetzt. Bis heute wurden 60 Betriebe kontrolliert. Dabei konnten 54 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird die Handlungsempfehlung auch in anderen Teilen von Rheinland-Pfalz umgesetzt? 2. Wenn ja, welche Feststellungen wurden dort gemacht (bitte aufgeschlüsselt in Testkäufe von Alkohol und Nikotin sowie nach Örtlichkeiten, z. B. Tankstelle, Getränkemarkt o. Ä.)? 3. Wenn nein, gibt es Gründe dafür? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Testkäufe können unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen dazu beitragen, den Vollzug des Jugendschutzgesetzes ( (JuSchG) zu optimieren. Zur Kontrolle der Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften sind Testkäufe nicht zwingend geboten; sie stellen lediglich eine besondere Kontrollmöglichkeit dar. Zu 1.: Zur Anwendung der Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Testkäufern im Rahmen des Jugendschutzes wurde eine kommunale Abfrage bei den Jugendämtern getätigt. Aufgrund der Kurzfristigkeit liegen lediglich 27 Rückmeldungen vor. Nach den Rückmeldungen werden die Handlungsempfehlungen bereits in folgenden Kommunen angewandt: Kreis Cochem-Zell, Kreis Germersheim, Westerwaldkreis, Stadt Koblenz, Stadt Landau, Stadt Ludwigshafen, Stadt Pirmasens. Der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Zweibrücken haben die Anwendung der Handlungsempfehlungen für 2013 vorgesehen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1923 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Bei den Kommunen, die die Handlungsempfehlungen anwenden, wurden insgesamt 174 Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden 95 Verstöße betr. die Abgabe alkoholischer Getränke und 66 Verstöße betr. die Abgabe von Tabakwaren festgestellt. Kontrolliert wurde in Tankstellen, in Einzelhandelsgeschäften sowie an sonstigen Orten wie Gaststätten und auf Festen. Zu 3.: Als Gründe für die bisherige Nichtanwendung der Handlungsempfehlungen wurden angeführt: – zwingender Bedarf zu einem Einsatz jugendlicher Testkäufer wurde nicht gesehen, da die allgemeinen Jugendschutzkontrollen ausreichen bzw. kommunale Kooperationsvereinbarungen bestehen; – fehlende Personalressourcen bzw. hoher Personalaufwand für Vor- und Nachbereitung; – pädagogische Bedenken bzw. andere Schwerpunktsetzung im Jugendschutz. Irene Alt Staatsministerin