Drucksache 16/1931 20. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Zuschuss des Bundes zum Ausbau der U 3-Betreuung zu den Betriebskosten Die Kleine Anfrage 1253 vom 4. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Beim sog. Krippengipfel im Jahr 2007 hat der Bund zum Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots an U 3-Plätzen nicht nur einen Zuschuss für die Investitionskosten von 2,15 Mrd. Euro bis 2013 über ein Sondervermögen beigesteuert, sondern auch einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro bis 2013. Danach – ab 2014 – sollten es jährlich 770 Mio. Euro sein. Dieser Zuschuss geht über Umsatzsteuerpunkte an die Länder und soll an die Kommunen weitergegeben werden. Im zuständigen Ausschuss hat Ministerin Irene Alt darauf verwiesen, dass die Weitergabe der Mittel an die Kommunen über § 12 a des Kindertagesstättengesetzes „Betreuungsbonus“ erfolge. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass es sich bei dem Zuschuss zu den Betriebskosten im Zeitraum bis 2013 für Rheinland-Pfalz um Mittel von ca. 88 Mio. Euro handelt? 2. Wie verteilt sich die Summe von ca. 88 Mio. Euro auf die Haushaltsjahre einschließlich 2013? 3. Nach welchen Kriterien sind diese Mittel bisher an die Kommunen und die anderen Träger von Kindertagesstätten, die Plätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für einjährige Kinder anbieten, verteilt worden? 4. Gibt es auch hierbei eine Stichtagsregelung? 5. Zu welchen Beträgen, die das Land ohne diesen Zuschuss an die Kommunen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren an die Kommunen gegeben hat, addiert sich der Bundeszuschuss? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Bei dem Zuschuss zu den Betriebskosten im Zeitraum bis 2013 für Rheinland-Pfalz handelt es sich um rd. 88 Mio. Euro, die sich wie folgt auf die Haushaltsjahre verteilen (in Mio. Euro): Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 4,8 9,6 16,8 24,0 33,6 Diese Mittel werden für den Betreuungsbonus oder die Beteiligung an den Personalkosten verwendet. Dies stellte und stellt sicher, dass die Mittel bei den Kommunen und anderen Trägern ankommen und nicht über die Verbundmasse nur in Teilbeträgen (21 %) und zeitverzögert. Somit ist sichergestellt, dass die Bundesmittel zu den laufenden Betriebskosten nicht im allgemeinen Finanzausgleich aufgehen, sondern in voller Höhe über die Finanzierungsinstrumente des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes (§ 12 und 12 a KitaG) weitergeleitet werden. Eine Stichtagsregelung für die Verteilung der Mittel an die Kommunen und anderen Träger gibt es nicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1931 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Differenzierte Daten, welche Anteile der gezahlten Betriebskosten speziell auf Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen kommunaler Träger entfallen, liegen nicht vor. Insgesamt wurden und werden innerhalb und außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs im Rahmen der Personalkostenzuwendungen für Kindertagesstätten und über die zuvor genannten Betriebskostenbeteiligungen des Bundes hinaus die folgenden Landesmittel an die Kommunen und anderen Träger geleistet (in Mio. Euro): Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 293,84 350,12 383,22 386,05 405,69 Irene Alt Staatsministerin