Drucksache 16/1936 21. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stetigkeit der Stromabnahme von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1246 vom 30. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war in den vergangenen zwölf Monaten der Prozentanteil der Zeit, in denen die Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz Strom produzierten und ins Netz einspeisten? 2. Zu welchen Prozentanteilen waren die Produktionspausen der Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz mangelnder Windstärke und zu welchen Prozentanteilen der Tatsache geschuldet, dass trotz ausreichender Windstärken Strom aus den Windkraftanlagen nicht ins Netz eingespeist werden konnte? 3. Welche technischen und wirtschaftlichen Gründe waren für die Nichteinspeisung von möglichem Strom aus Windkraftanlagen trotz Abnahmeverpflichtung maßgeblich? 4. Wie hoch war die Vergütung für Betreiber von Windkraftanlagen für diese Nichtabnahmezeiten in Rheinland-Pfalz? 5. Wie schätzt die Landesregierung bei der voraussichtlichen Steigerung der Produktionskapazität aus Windkraftanlagen in Rhein- land-Pfalz die Entwicklung dieser Problematik in den kommenden zwölf Monaten ein? 6. Welche Maßnahmen und Investitionskosten sind nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, um Stillstände von Wind- rädern trotz ausreichender Windstärken zu vermeiden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen wird als Einspeisemanagementmaßnahme (EMM) bezeichnet. Nach einer Abfrage bei rheinland-pfälzischen Netzbetreibern wurde von derartigen Maßnahmen in Rheinland-Pfalz bislang kein Gebrauch gemacht. Auf die deutsche Stromversorgung bezogen konzentrierte sich deren Anwendung auf Netzgebiete mit einer hohen installierten Windleistung in Norddeutschland. Seit dem Jahr 2009 gibt es einen Rechtsrahmen. Gemäß § 11 des Gesetzes für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) sind Netzbetreiber dazu berechtigt, unbeschadet ihrer Pflicht zu entsprechenden Netzoptimierungs-, Netzverstärkungs - und Netzausbaumaßnahmen, an ihr Netz angeschlossene EEG-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW zu regeln. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die jeweilige Maßnahme liegt, ist dafür zur Entschädigung der entstandenen Ausfallarbeit nach § 12 EEG verpflichtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine Angaben zu Betriebszeiten der Windenergieanlagen bzw. der Zeiten, in denen mangels Wind kein Strom produziert wird, vor. Heute gebaute und betriebene Windenergieanlagen erlauben in der Regel noch keine Datenerfassung zur momentan eingespeisten Energie, erfasst wird lediglich die kumulierte Arbeit. Die angefragten Daten sind insoweit mit vertretbarem Aufwand nicht zu beschaffen, weshalb zu diesen Fragen keine Angabe möglich ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1936 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Da von Einspeisemanagementmaßnahmen nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz kein Gebrauch gemacht worden ist, sind bislang keine Entschädigungsansprüche in Rheinland-Pfalz entstanden. In Bezug auf die Gesamteinspeisung der EEGAnlagen in Deutschland lag die Ausfallarbeit nach dem Monitoringbericht 2012 der Bundesnetzagentur im Jahr 2011 bei einem Anteil von 0,41 Prozent. Insgesamt belief sich die Summe der geleisteten Entschädigungszahlungen auf rund 33,5 Mio. Euro. Zu Frage 5: Anhaltspunkte, dass in Rheinland-Pfalz Einspeisemanagementmaßnahmen bei Windenergieanlagen in den kommenden zwölf Monaten erforderlich werden, liegen nicht vor. Zur Frage 6: Die vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mitte Oktober 2012 in Auftrag gegebene Verteilnetz -Studie Rheinland-Pfalz ist damit befasst, den Ausbaubedarf und die notwendigen Investitionen zu ermitteln. Untersucht werden auch Technologieoptionen, die sich dämpfend auf den Netzausbau auswirken können. Diese betreffen das Lastmanagement und den Einsatz von Speichern. Ergebnisse werden im Herbst 2013 vorliegen. Eveline Lemke Staatsministerin