Drucksache 16/1938 21. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sachstand Ortsumgehung Ayl im Zuge der B 51 Die Kleine Anfrage 1267 vom 10. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Seit vielen Jahren warten die Bewohner der Ortsgemeinde Ayl auf die Realisierung der seit langem geforderten Ortsumgehung Ayl im Zuge der B 51. Aufgrund des hohen Durchgangsverkehrs und der damit verbundenen Verkehrslärmbelästigung führen die betroffenen Anwohner dieser Straße immer häufiger Beschwerde über diese unzumutbaren Immissionsbelastungen, denen die Bürgerinnen und Bürger in Ayl ausgesetzt sind. Verbunden mit den Beschwerden der betroffenen Anwohner über diese Belastungen wird immer stärker eine Realisierung dieser seit den 70er Jahren geforderten Ortsumgehung Ayl gefordert. Hierzu erscheint es dringend erforderlich, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für die Aufnahme dieser Straßenbaumaßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ einsetzt. Wie kürzlich der Presse zu entnehmen war, hat der Bund die Anmeldefrist „einzelner“ Projekte der Länder für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans auf September 2013 verschoben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Trifft die Verschiebung der Anmeldefrist auf September 2013 zu und aus welchen konkreten Gründen wurde diese Frist von Frühjahr 2013 auf September 2013 verschoben? 2. In welchem aktuellen Verfahrens- und Planungsstadium befindet sich die vorgenannte Ausbaumaßnahme? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger, dass eine zeitnahe Realisierung dieser Straßenbaumaß- nahme dringend geboten ist, damit die unzumutbaren Verkehrsbelastungen für die betroffenen Anlieger baldmöglichst der Vergangenheit angehören? Wenn nein, bitte Begründung. 4. Wir der Landesregierung sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Maßnahme Ortsumgehung Ayl im Zuge der B 51 bei der nächsten Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans aus dem „Weiteren Bedarf“ in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wird? Wenn ja, welche konkreten Initiativen wurden bzw. werden hierzu ergriffen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Hinsichtlich der Frist für die Anmeldung von Vorhaben für den Bundesverkehrswegeplan 2015 durch die Länder gab es unterschiedliche Darstellungen des Bundes. Auf Nachfrage wurde nun der Termin bis zum Sommer 2013 genannt. Zu Frage 2: Aufgrund der nachrangigen Einstufung der Ortsumgehung Ayl im aktuellen Bedarfsplan in den Weiteren Bedarf können derzeit keine weiteren planerischen Aktivitäten erfolgen. Im Frühjahr 2008 wurde der Raumordnerische Entscheid mit der Maßgabe der Berücksichtigung des Artenschutzes bei der weiteren Planbearbeitung verlängert. Drucksache 16/1938 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Die vorbereitenden Maßnahmen und Abstimmungen zur Erstellung einer Vorschlagsliste für den Bund laufen derzeit noch. Daher kann noch keine Aussage über die Aufnahme der Ortsumgehung Ayl beziehungsweise über die Priorisierung getroffen werden. Roger Lewentz Staatsminister