Drucksache 16/1944 28. 12. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Todesanzeigen für Landesbedienstete Die Kleine Anfrage 1250 vom 30. November 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamte und Angestellte des Landes Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr vor Eintritt in den Ruhestand verstor- ben? 2. Inwieweit ist es üblich, die Tätigkeit dieser Landesbediensteten von Seiten des Landes durch eine eigene Todesanzeige zu würdigen? 3. Wenn nein: Überlegt die Landesregierung hier eine Veränderung herbeizuführen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kalenderjahr 2011 sind 68 verbeamtete und 41 beschäftigte Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz vor Eintritt in den Ruhestand verstorben. Zu Frage 2: Die obersten Dienstbehörden würdigen Verstorbene durch einen Nachruf in einer am Wohnort der oder des Verstorbenen verbreiteten Tageszeitung, in der Regel in derjenigen Zeitung, die die oder der Verstorbene selbst gehalten hat oder die von den Hinterbliebenen bezeichnet wird. Der Nachruf soll sich auf ein kurzes Wort des Gedenkens und der Verbundenheit beschränken. Das Format soll nicht größer als 96 x 80 mm sein. Grundlage hierfür ist Nummer 3 des Rundschreibens der Staatskanzlei und der Ministerien vom 30. September 1980 (MinBl. 1980, S. 688), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 4. Januar 1995 (MinBl. 1995, S. 5), das durch Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 14. März 2011 (MinBl. 2011, S. 101) aufgehoben wurde. Die hierin niedergelegte Verfahrensweise in Bezug auf Nachrufe wurde seitens der obersten Dienstbehörden beibehalten. Die Entscheidung über Nachrufe beim Ableben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der übrigen Dienststellen des Landes wurde durch das Rundschreiben vom 14. März 2011 in das Ermessen der jeweiligen Dienststelle gestellt. Die Dienststellen verfahren in der Regel wie die obersten Dienstbehörden. Zu Frage 3: Nein. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär