Drucksache 16/1950 03. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Februar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ralf Seekatz und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lehrgangssituation an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Die Kleine Anfrage 1263 vom 7. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welcher Bedarf im Bereich der Ausbildung zum Gruppenführer wurde in den Jahren 2011 bis 2013 von den kommunalen Auf- gabenträgern gemeldet (Auflistung je Landkreis)? 2. Wie viele Feuerwehrangehörige wurden in dem o. g. Zeitraum zum Gruppenführer ausgebildet bzw. sollen ausgebildet werden? 3. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des 2014 auslaufenden Bestandsschutzes für Führungskräfte bei den freiwilligen Feuerwehren einen Mehrbedarf für den Bereich der Ausbildung zum Gruppenführer? 4. Wird dieser o. g. Mehrbedarf bereits bei den jetzigen Planungen berücksichtigt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine tabellarische Aufstellung des angemeldeten Lehrgangsbedarfs befindet sich in der Anlage. Zur Vervollständigung des Lehrgangsbedarfs wurde ebenfalls der Bedarf der hauptberuflichen Gruppenführer sowie der nebenberuflichen Gruppenführer der Werkfeuerwehren aufgeführt. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl dieser beruflich bedingt ausgebildeten Gruppenführer ebenfalls ehrenamtlich tätig ist und somit zur Bedarfsdeckung, aber auch zur Ressourcenbelegung an der LFKS beiträgt. Zu Frage 2: Im Lehrgangsjahr 2011 wurden insgesamt 561 Gruppenführerlehrgangsplätze (54 Prozent Bedarfsdeckung) angeboten. Von den für das Ehrenamt und die nebenberuflichen Werkfeuerwehren zur Verfügung gestellten Plätzen wurden allerdings sechs Prozent nicht genutzt, sodass lediglich 531 Gruppenführer (51 Prozent tatsächliche Bedarfsdeckung) ausgebildet werden konnten. Im Lehrgangsjahr 2012 wurden 585 Gruppenführerlehrgangsplätze (53 Prozent Bedarfsdeckung) angeboten. Von den für das Ehrenamt und die nebenberuflichen Werkfeuerwehren zur Verfügung gestellten Plätzen wurden allerdings drei Prozent nicht genutzt, sodass lediglich 569 Gruppenführer (52 Prozent tatsächliche Bedarfsdeckung) ausgebildet werden konnten. Im Lehrgangsjahr 2013 werden 562 Gruppenführerlehrgangsplätze (Bedarfsdeckung 52 Prozent) angeboten. Allerdings werden zwei Gruppenführerlehrgänge derzeit erst einberufen, da wegen einer anstehenden Landesübung unter Einbindung der LFKS zunächst geprüft werden musste, wann die Lehrgangsdurchführung konkret möglich ist. Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Zu den Fragen 3 und 4: Die Landesregierung hat die Frage des Mehrbedarfs mit den kommunalen Spitzenverbänden in einer Arbeitsgruppe des ISIM „Zukunft des Feuerwehrwesens“ diskutiert. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Aufgabenträger bei der jährlichen Bedarfsabfrage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) bereits für das Lehrgangsjahr 2013 zu sensibilisieren sind. Im Anschreiben für die Bedarfsabfrage der LFKS wurde folgender Text aufgenommen: „Gemäß § 44 Absatz 2 des Landesgesetzes für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) endet für ehrenamtliche Führungskräfte, die am 1. Juli 2005 eine ehrenamtliche Führungsfunktion innehatten, am 31. Dezember 2014 die Übergangsbestimmung bis zu der diese als Führungskräfte ohne Wahl im Amt bleiben dürfen. Ich bitte Sie daher, zu überprüfen, ob sich für Sie bereits jetzt ein entsprechender Ausbildungsbedarf ergibt und Sie im Jahr 2013 einen verstärkten Ausbildungsbedarf haben. Sofern dies der Fall sein sollte, bitte ich Sie, die notwendigen Lehrgangsplätze für Führungskräfte in 2013 anzumelden. Die LFKS wird in den nächsten Jahren ggf. unter Zurückstellung anderer Ausbildungslehrgänge verstärkt Führungslehrgänge anbieten , wenn die eingehenden Bedarfsmeldungen einen im Vergleich zu den letzten Jahren verstärkten Ausbildungsbedarf erkennbar werden lassen.“ Wie den Zahlen zu Frage 1 zu entnehmen ist, wurde der LFKS für das Lehrgangsjahr 2013 kein im Vergleich zu den letzten Jahren erhöhter Bedarf durch die Aufgabenträger gemeldet. Die jährliche Bedarfsdeckung mit ca. 50 Prozent führt zu keinem Bedarfsanstieg , sodass die Zahl der angebotenen Plätze grundsätzlich ausreichend ist. Die Landesregierung wird in den nächsten Jahren weiterhin jährlich den von den kommunalen Aufgabenträgern gemeldeten Bedarf analysieren und bei einem erhöhten Ausbildungsbedarf entsprechend reagieren. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 3 Anlagen: Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 5 Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 7 Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 9 Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 11 Drucksache 16/1950 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1950 13