Drucksache 16/1952 04. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativmedizin Die Kleine Anfrage 1272 vom 12. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist das stationäre palliative Angebot im Landkreis Germersheim? 2. Wie ist die Struktur der ambulanten Palliativversorgung im Landkreis Germersheim? 3. Wie ist die Situation des Fachpersonals im Landkreis Germersheim? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine stationäre palliativmedizinische Versorgung erhalten Patientinnen und Patienten im Landkreis Germersheim an Krankenhäusern benachbarter Regionen mit somatischen Fachabteilungen, besonders in den Fachrichtungen Innere Medizin und Intensivmedizin . Zu nennen sind hier das Klinikum Landau, Südliche Weinstraße, das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen , das Hetzelstift in Neustadt sowie das Diakonissen-Stiftungskrankenhaus Speyer. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Städten Ludwigshafen und Speyer zwei stationäre Hospize, wo schwerstkranke und sterbende Menschen als Gast aufgenommen werden können. Zu 2.: Die allgemeine Palliativmedizin ist Teil der hausärztlichen Versorgung. Nach den Bedarfsplanungsübersichten der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beträgt der hausärztliche Versorgungsgrad im Landkreis Germersheim derzeit 110,3 Prozent. Darüber hinaus sind palliativmedizinische Leistungen Bestandteil der Onkologie-Vereinbarung. Im Rahmen der zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abgeschlossenen OnkologieVereinbarung kann der onkologisch qualifizierte Arzt bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung einer Patientin oder eines Patienten ohne Heilungschance ein standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment und eine umfassende Behandlung zur Symptomkontrolle und -behandlung sowie zur psychosozialen Stabilisierung unter Einbeziehung der Angehörigen durchführen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1952 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat im Landkreis Germersheim im 2. Quartal 2012 kein Vertragsarzt palliativmedizinische Leistungen im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung abgerechnet. Ein SAPV-Stützpunkt hat sich bisher noch nicht gebildet. Zudem arbeiten im Landkreis Germersheim der Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienst sowie die Ökumenische Sozialstation Hagenbach-Kandel-Wörth mit den drei entsprechenden örtlichen Hospizgruppen. Zu 3.: Im Landkreis Germersheim arbeitet ein Palliativmediziner. Die Anzahl an Pflegefachkräften mit der Weiterbildung Palliative Care ist der Landesregierung nicht bekannt. Qualifizierungsmaßnahmen, organisiert von verschiedenen Trägern, finden kontinuierlich statt. Malu Dreyer Staatsministerin