Drucksache 16/1953 04. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Bisherige Landesbeteiligung am U 3-Ausbau Die Kleine Anfrage 1264 vom 10. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Auf der 67. Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz am 29. November 2012 würdigte der Ministerpräsident ausdrücklich die Leistung der Kommunen beim U 3-Ausbau und betonte, dass das Land sie dabei nach Kräften unterstütze. Wörtlich heißt es: „Im Rahmen der im Jahr 2008 von Land und kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung zur Gemeinschaftsfinanzierung beteiligt sich das Land an der nachhaltigen Sicherung des Kita-Betriebs durch Personalkostenzuschüsse und den Betreuungsbonus. Seit 2008 hat das Land so 1,255 Milliarden Euro für Personalkostenzuschüsse und 87,4 Mio. Euro für den Betreuungsbonus ausgegeben“, und weiter: „Das Land kommt damit der getroffenen Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden nach. Ich wünsche mir, dass diese Leistung Anerkennung findet.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verteilen sich die genannten Personalkostenzuschüsse seit 2008 in Höhe von insgesamt 1,255 Mrd. Euro auf die einzelnen Haushaltsjahre? 2. Wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils den Zweckzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entnommen und wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils durch Bundesmittel refinanziert? 3. Wie verteilt sich der genannte Betreuungsbonus seit 2008 in Höhe von insgesamt 87,4 Mio. Euro auf die einzelnen Haushalts- jahre? 4. Wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils den Zweckzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entnommen und wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils durch Bundesmittel refinanziert? 5. Auf welchen Jahresbetrag belaufen sich die seitens des Landes gewährten Betreuungsboni seit deren Einführung nach dem Haus- haltssoll und der Haushaltsrechnung; bitte getrennt nach Bundes- und Landesmitteln, für 2012 bitte aktuellster Stand und Stichtag ? 6. Wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils den Zweckzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entnommen und wie viele Mio. Euro dieser Beträge wurden jeweils durch Bundesmittel refinanziert? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1953 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Werden in einer VG, verbandsfreien Gemeinde, großer kreisangehörigen oder kreisfreien Stadt mehr als 10 % der Zweijährigen in Kitas betreut, zahlt das Land für jedes betreute zweijährige Kind 1 000 €. Werden sogar über 40 % betreut, steigt der Betreuungsbonus pro Kind auf 2 050 €. Die Beträge werden zu 70 % an die Jugendämter gezahlt, die davon 45 % an die Träger weiterleiten. Die übrigen 30 % werden zur Finanzierung des Landesanteils an den Personalkosten nach § 12 Abs. 4 KitaG im Haushalt bereitgestellt und verstärken somit den kommunalen Finanzausgleich. 2 Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Personalkostenzuschüsse des Landes in Höhe von 1,255 Mrd. € seit 2008 verteilen sich wie folgt auf die Haushaltsjahre: Beträge in Millionen € Ist Ist Ist Ist Ansatz 2008 2009 2010 2011 2012 Zuweisungen für Horte und andere Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren nach § 12 KitaG 25,73 29,59 35,92 41,74 39,28 Zuweisungen für Kindergärten nach § 12 KitaG 197,74 202,08 219,75 217,15 221,06 Übernahme des Trägeranteils am Zusatzpersonal in geöffneten Kita-Gruppen 6,41 2,86 5,14 6,19 4,40 Summe pro Haushaltsjahr 229,88 234,53 260,81 265,08 264,74 Zu Frage 2: Die folgenden Beträge zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse des Landes stammen aus den Zweckzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs: Beträge in Millionen € Ist Ansatz 2008 bis 2011 2012 Zuweisungen für Horte und andere Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren nach § 12 KitaG 132,98 39,28 Zuweisungen für Kindergärten nach § 12 KitaG 836,72 221,06 Der Bund beteiligt sich seit 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung an den durch die U3-Betreuung zusätzlich entstehenden Betriebskosten. Durch eine Änderung des LFAG wird die Betriebskostenbeteiligung des Bundes vorab dem KFA entnommen und nicht der Verbundmasse zugeführt und steht damit direkt im Finanzierungssystem der Kindertagesstätten den Kommunen zur Verfügung. Im Haushalt ist diese Betriebskostenbeteiligung des Bundes wie folgt abgebildet: Beträge in Millionen € Ist Ansatz 2009 bis 2011 2012 Verstärkung des Betreuungsbonusansatzes und Personalkostenzuschüsse nach § 12 KitaG aus USt-Mehreinnahmen 31,2 24,0 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1953 Zu den Fragen 5 und 6: Wie bereits bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 gilt bzgl. der Verausgabung der Betreuungsboni die im § 12 a Abs. 2 KitaG festgeschriebene Regelung, dass 70 % der Mittel an die Jugendämter und Träger gezahlt werden und 30 % zur Finanzierung des Landesanteils an den Personalkosten nach § 12 Abs. 4 KitaG im Haushalt bereitgestellt werden und damit den kommunalen Finanzausgleich verstärken. 3 Beträge in Millionen € Ist Ist Ist Ist Ansatz 2008 2009 2010 2011 2012 Zuweisungen für den Ausbau der frühen Förderung – Betreuungsbonus nach § 12 a KitaG 8,10 7,21 9,15 14,04 23,41 (70 % an Jugendämter und Träger) Zuweisungen für den Ausbau der frühen Förderung – Betreuungsbonus nach § 12 a KitaG 3,09 3,92 6,02 10,03 (30 % Finanzierung der Landeszuweisung § 12 Abs. 4 KitaG), neu ab 2009 Summe pro Haushaltsjahr 8,10 10,30 13,07 20,06 33,44 In Vertretung: Ise Thomas Leiterin der Abteilung für zentrale Aufgaben Beträge in Millionen € Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Vorr. Ist 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 Zuweisungen für den Ausbau der frühen Förderung – Betreuungsbonus nach § 12 a KitaG (70 % an Jugendämter und Träger) 11,55 7,21 17,50 9,15 19,36 14,04 23,41 14,56 Zuweisungen für den Ausbau der frühen Förderung – Betreuungsbonus nach § 12 a KitaG (30 % Finanzierung der Landeszuweisung § 12 Abs. 4 KitaG), neu ab 2009 4,95 3,09 7,50 3,92 8,30 6,02 10,03 6,24 Summe pro Haushaltsjahr 16,50 10,30 25,00 13,07 27,66 20,06 33,44 20,80