Drucksache 16/1954 07. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Fortführung des Hochschulpakts im Jahr 2014 und den Folgejahren Die Kleine Anfrage 1275 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Hochschulpakt 2020 stellen der Bund und die Länder zusätzliche Mittel bereit, um die Hochschulen angesichts bundesweit steigender Studierendenzahlen gezielt zu unterstützen. Die Hochschulen haben im Zusammenhang mit dem Pakt die Aufnahme von Studien anfängerinnen und -anfängern ausgeweitet und brauchen diesbezüglich finanzielle Planungs sicher heit. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie entwickelt sich im Studienjahr 2012 die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in Rheinland-Pfalz und – nach Kennt- nis der Landesregierung – in anderen Bundes ländern? 2. Welche Konsequenzen hat diese Entwicklung für die zwischen Bund und Ländern geschlossene Vereinbarung zur zweiten Pro- grammphase des Hochschulpakts 2020? 3. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die in der Sitzung der GWK am 16. No vember 2012 vereinbarten Verhand- lungen auf Staatssekretärsebene zur Weiterentwick lung des Hochschulpakts? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts von Ende November nahmen im Studienjahr 2012 in Rheinland-Pfalz 22 520 Menschen ein Studium auf. Das sind 4 985 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger (zStA) gegenüber dem Basisjahr des Hochschulpakts 2005. Nach der KMK-Prognose von 2009, die Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt ist, waren 21 700 Studienanfängerinnen und -anfänger, und damit nur 4 165 zStA erwartet worden. Im Land liegt die Zahl der zStA demnach um 820 (das sind rund 20 %) über den in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund angenommenen Zahlen. Die in diesem Jahr vorgelegte neue KMK-Prognose war von 22 900 Studienanfängerinnen und -anfängern in 2012 ausgegangen. Dieser Wert wird nach der Schnellmeldung leicht um 380 unterschritten. Im Vergleich zum sehr starken Vorjahr ist die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Rheinland-Pfalz von 24 180 um 1 660 gesunken; sie liegt gleichwohl deutlich über der der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugrunde liegenden. Für Deutschland weist die Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes für 2012 insgesamt 492 674 Studienanfängerinnen und -anfänger aus. Das sind – 130 247 mehr als im Basisjahr 2005 für den Hochschulpakt, – 72 101 mehr als in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugrunde gelegt wurden (2009), – 20 374 mehr als die aktualisierte KMK-Prognose aus diesem Jahr vorausgesagt hatte und – 26 074 weniger als im Vorjahr. Drucksache 16/1954 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer fällt insbesondere auf, dass die neuen Bundesländer – anders als 2009 angenommen – die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger gegenüber 2005 nicht gesenkt, sondern sogar noch gesteigert haben. Das Jahresergebnis 2012 wird außerdem von einem besonders starken Anstieg in Nordrhein-Westfalen geprägt. Die Zahlen der Schnellmeldung 2012 bestätigen also insgesamt die Erwartung, dass in der zweiten Phase des Hochschulpakts (2011 bis 2015) deutlich mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger an die Hochschulen kommen werden, als beim Abschluss der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorhergesagt: Bei Vertragsabschluss ging man für die Jahre 2011 bis 2015 von insgesamt rd. 274 000 zStA gegenüber 2005 aus; aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht wurde diese Zahl bereits auf 327 335 nach oben gesetzt . Die aktuelle KMK-Prognose aus 2012 rechnet mit insgesamt rd. 601 000 zStA. Aufgrund der Schnellmeldung 2012 erscheint diese höhere Erwartung plausibel. Zu Frage 2: Die derzeitige Vereinbarung zum Hochschulpakt zwischen dem Bund und den Ländern enthält zwei Obergrenzen. Der Bund beschränkt seine Finanzierung auf – 327 335 zusätzliche Studienanfängerinnen/-anfänger (diese Zahl entspricht der Prognose von 2009 plus dem Wehrpflichteffekt) und – einen Betrag von 4,842 Mrd. Euro in den Jahren 2011 bis 2015. Mit der neuen KMK-Prognose und spätestens mit der Bestätigung durch die Schnellmeldung 2012 wird deutlich, dass aus Sicht der Landesregierung diese beiden Deckel in der Finanzbeteiligung des Bundes aufgehoben werden müssen. – Von den eingeplanten 327 335 zStA sind mit dem Studienjahr 2012 bereits 286 568 aufgenommen. Die verbleibenden Mittel für die 40 767 zStA reichen nicht einmal für ein Drittel der in 2013 erwarteten zusätzlichen Studienanfänger bundesweit. In der Konsequenz bedeutet das: Die Hochschulen und Länder haben für die Aufnahmen des kommenden Jahres keine vollständige Finanzierungszusage des Bundes mehr. – Die bis 2015 zugesagten Bundesmittel müssen zur Ausfinanzierung der erwarteten zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger von 4,842 Mrd. Euro um rund 1,89 Mrd. Euro auf dann rund 6,73 Mrd. Euro angehoben werden. Passiert nichts mit dem Deckel, lautet die Konsequenz, dass der Bund im Laufe des Jahres 2014 nicht mehr alle aufgelaufenen Ansprüche der Länder bedienen können wird. Sollen Länder und Hochschulen im kommenden Jahr nicht zStA ohne Finanzierungszusage des Bundes aufnehmen, muss schnell eine Einigung für die Abschaffung des Deckels in der Verwaltungsvereinbarung herbeigeführt werden. Die Situation für die rheinland-pfälzischen Hochschulen ist insoweit noch komfortabel, als dass das Sondervermögen die Möglichkeit gibt, Zahlungsstockungen beim Bund für 2014 abzufangen. Auch Rheinland-Pfalz wäre vom drohenden Ausbleiben der Bundesmittel negativ betroffen. In welcher finanziellen Größenordnung lässt sich momentan noch nicht sagen, da ein durchgerechnetes Verteilungsszenario für die zusätzlichen Bundesmittel nicht vorliegt. Zu Frage 3: Die Landesregierung erwartet von den Gesprächen der Staatssekretärs-AG zum Hochschulpakt, dass bis zur GWK-Sitzung im April 2013 eine Anpassung der Vereinbarung bzw. die Abschaffung der Deckelung im Hochschulpakt ausgehandelt ist, um endlich Planungssicherheit für die Hochschulen und die Studierenden zu schaffen. Zusätzlich besteht die Erwartung, dass der Bund seine Vorauszahlungen im HSP an die höheren Studierendenprognosen anpasst und nicht – wie bisher vorgesehen – große Teile seiner Zahlungen erst nachschüssig leistet. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin