Drucksache 16/1957 08. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Pflegeheime in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 1265 vom 10. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze in Pflegeheimen stehen in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern zur Verfügung, aufgeteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze? 2. Wie viele davon sind belegt, aufgeteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze? 3. Für wie viele Pflegeplätze besteht nach Information der Landesregierung Bedarf, der momentan nicht gedeckt werden kann, auf- geteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze? 4. Wie viele der vorhandenen Pflegeplätze entsprechen nicht den von der Landesregierung geplanten neuen Anforderungen an die Größe? 5. Inwiefern plante die Landesregierung eine Übergangslösung bzw. Bestandsschutz für bestehende, nicht den künftigen Anforde- rungen entsprechende Pflegeplätze? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Belastungen durch den Umbau bestehender Pflegeheime für die Bewohner sowie finanziell für die Träger? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Anfrage orientiert sich an den Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2011. Demnach handelt es sich bei den nachfolgend genannten Zahlen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz um Zahlen aus der Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), Personen ohne Pflegestufe sind nicht erfasst. Hinsichtlich der Aussagekraft dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung stichtagsbezogen zum 15. Dezember 2011 erfolgte. Zu 1.: Nach der vorgenannten Pflegestatistik standen am 15. Dezember 2011 insgesamt 1 208 Plätze (Dauerpflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege) in den Pflegeeinrichtungen der Stadt Kaiserslautern zur Verfügung. Diese verteilten sich auf zwölf Einrichtungen. Insgesamt gab es laut Pflegestatistik 23 Tagespflegeplätze. Der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) sind zum 7. Januar 2013 insgesamt 1 180 Plätze (ohne Tagespflege) in Pflegeeinrichtungen der Stadt Kaiserslautern gemeldet. Diese verteilen sich auf aktuell elf Pflegeeinrichtungen. Von diesen bieten derzeit zwei Einrichtungen neben den genannten Wohnplätzen insgesamt weitere 18 Tagespflegeplätze an. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1957 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Nach den vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz erhobenen Daten zur Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gab es zum 15. Dezember 2011 insgesamt 902 Empfängerinnen und Empfänger stationärer Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Insgesamt gab es 15 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für Tagespflege. Ausgehend von 1 208 Plätzen in Einrichtungen waren damit am 15. Dezember 2011 von den vorhandenen Plätzen 74,67 Prozent belegt. Insbesondere bei der rechnerischen Belegung der Tagespflegeplätze von 65,22 Prozent ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung stichtagsbezogen erfolgt und Tagespflegegäste ohne Pflegestufe nicht erfasst wurden. Zu der aktuellen Belegung können keine Angaben gemacht werden, da die Einrichtungen nicht verpflichtet sind, ihre tägliche Belegung an eine Institution zu melden. Zu 3.: Da zum Stichtag 15. Dezember 2011 laut Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz bei den stationären Plätzen eine Auslastung von 74,67 Prozent vorlag und für 15 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für Tagespflege 23 Plätze zur Verfügung standen, ist davon auszugehen, dass die Bedarfe nach stationären Pflegeplätzen und Tagesplätzen in der Stadt Kaiserslautern gedeckt sind. Zu 4. und 5.: Nach der Auswertung des Anhörungsprozesses zum Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe hat eine Überarbeitung der geplanten Verordnung stattgefunden. Die neuen baulichen Mindestanforderungen werden nur für Neubauten und bei Generalsanierungen beziehungsweise Ersatzbauten bestehender Einrichtungen gelten, sodass bestehende Einrichtungen in ihrem Bestand gesichert sind. Zu 6.: Durch diese Regelungen wird es – sofern der Träger nicht ohnehin umfassende Sanierungsmaßnahmen tätigt oder erhebliche Umbauten zur Steigerung der Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner vornimmt – weder zu Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner durch Baumaßnahmen noch zu finanziellen Belastungen für die Träger kommen. Malu Dreyer Staatsministerin