Drucksache 16/1958 08. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Pflegeheime im Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 1266 vom 10. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze in Pflegeheimen stehen im Kreis Kaiserslautern-Land zur Verfügung, aufgeteilt in stationäre Plätze und Ta- gesplätze (bitte nach Verbandsgemeinden sortieren)? 2. Wie viele davon sind belegt, aufgeteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze? 3. Für wie viele Pflegeplätze besteht nach Information der Landesregierung Bedarf, der momentan nicht gedeckt werden kann, auf- geteilt in stationäre Plätze und Tagesplätze (bitte auch hier nach Verbandsgemeinden sortieren)? 4. Wie viele der vorhandenen Pflegeplätze entsprechen nicht den von der Landesregierung geplanten neuen Anforderungen an die Größe? 5. Inwiefern plante die Landesregierung eine Übergangslösung bzw. Bestandsschutz für bestehende, nicht den künftigen Anforde- rungen entsprechende Pflegeplätze? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Belastung durch den Umbau bestehender Pflegeheime für die Bewohner sowie finanziell für die Träger? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Anfrage orientiert sich an den Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2011. Demnach handelt es sich bei den nachfolgend genannten Zahlen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz um Zahlen aus der Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), Personen ohne Pflegestufe sind nicht erfasst. Hinsichtlich der Aussagekraft dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung stichtagsbezogen zum 15. Dezember 2011 erfolgte. Zu 1.: Nach der vorgenannten Pflegestatistik standen am 15. Dezember 2011 insgesamt 1 048 Plätze (Dauerpflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege ) in den Pflegeeinrichtungen des Kreises Kaiserslautern zur Verfügung. Diese verteilten sich auf 13 Einrichtungen. Insgesamt gab es laut Pflegestatistik elf Tagespflegeplätze. Der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) sind zum 7. Januar 2013 insgesamt 1 137 Plätze (ohne Tagespflege) in Pflegeeinrichtungen des Kreises Kaiserslautern gemeldet. Diese verteilen sich auf aktuell 14 Pflegeeinrichtungen. Von diesen bieten derzeit vier Einrichtungen neben den genannten Wohnplätzen insgesamt weitere 18 Tagespflegeplätze an. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1958 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu der aktuellen Belegung können keine Angaben gemacht werden, da die Einrichtungen nicht verpflichtet sind, ihre tägliche Belegung an eine Institution zu melden. Zu 3.: Da zum Stichtag 15. Dezember 2011 laut Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz bei den stationären Plätzen eine Auslastung von 65,08 Prozent vorlag, ist davon auszugehen, dass die Bedarfe nach stationären Pflegeplätzen und Tagesplätzen im Landkreis Kaiserslautern gedeckt sind. Zu 4. und 5.: Nach der Auswertung des Anhörungsprozesses zum Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe hat eine Überarbeitung der geplanten Verordnung stattgefunden. Die neuen baulichen Mindestanforderungen werden nur für Neubauten und bei Generalsanierungen beziehungsweise Ersatzbauten bestehender Einrichtungen gelten, sodass bestehende Einrichtungen in ihrem Bestand gesichert sind. Zu 6.: Durch diese Regelungen wird es – sofern der Träger nicht ohnehin umfassende Sanierungsmaßnahmen tätigt oder erhebliche Umbauten zur Steigerung der Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner vornimmt – weder zu Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner durch Baumaßnahmen noch zu finanziellen Belastungen für die Träger kommen. Malu Dreyer Staatsministerin Zu 2.: Nach den vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz erhobenen Daten zur Pflegestatistik gemäß § 109 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gab es zum 15. Dezember 2011 insgesamt 682 Empfängerinnen und Empfänger stationärer Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch; ausschließlich Tagespflege wurde zum Stichtag von keiner Person in Anspruch genommen. Ausgehend von 1 048 Plätzen in Einrichtungen waren damit von den vorhandenen Plätzen am 15. Dezember 2011 65,08 Prozent belegt. Bezogen auf die einzelnen Verbandsgemeinden ergibt sich somit folgende Aufteilung: Vollstationäre Pflege Verfügbare Plätze Pflegebedürftige Auslastung Bruchmühlbach-Miesau 345 160 46,38 % Enkenbach-Alsenborn 222 146 65,76 % Kaiserslautern-Süd 65 52 80 % Landstuhl 159 131 82,39 % Otterbach 76 57 75 % Otterberg 68 52 76,47 % Ramstein-Miesenbach 20 19 95 % Weilerbach 82 65 79,27 % Gesamtsumme 1 037 682 65,77 %