Drucksache 16/1960 09. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Altölentsorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1288 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Pressemitteilung „Altölentsorgung: Die Vorrangregelung greift“ vom 23. November 2012 erklärt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse), dass die sogenannte Vorrangregelung bei der Altölentsorgung eine hohe Nachfrage erzielt hat. So würden bereits 70 Prozent der aufbereitungsfähigen Altöle zu Basisölen recycelt, die beispielsweise in der Schmierstoffproduktion wieder zum Einsatz kommen. In der aktuellen Diskussion um die EU-Abfallrahmenrichtlinie stellt sich trotzdem die Frage, ob der Vorrang der Aufbereitung vor einer energetischen Verwertung in der Novellierung der Altölverordnung genügend Berücksichtigung findet. In der Fachdiskussion wird darüber hinaus ein Diskurs über die Rangreihenfolge der unterschiedlichen Verwertungsverfahren geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Situation hinsichtlich der Altölentsorgung in Rheinland-Pfalz dar? 2. Welche Mengen an Altöl werden in Rheinland-Pfalz jährlich entsorgt? 3. Welche Anteile werden recycelt bzw. energetisch verwertet? 4. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in der Aufbereitung von Altölen bzw. in der energetischen Verwertung? 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für eine Neuausrichtung bei der Altölentsorgung in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz werden nach Angaben der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) keine Altöle einer finalen Entsorgung zugeführt. Altölraffinerien werden hier nicht betrieben und vorhandene Verbrennungs möglichkeiten werden nicht mehr genutzt. Angefallene Altöle werden von daher – oftmals über rheinland-pfälzische Zwischenlager – in andere Bundesländer oder – allerdings nur in geringem Umfang und mit fallender Tendenz – in das europäische Ausland verbracht. Zur Förderung der Vermeidung und Aufbereitung von Altölen trägt das Merkblatt „Mineralölhaltige Abwässer und Abfälle“ des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz – 3. Auflage 2012 bei. Zu Frage 2: Gemäß der Sonderabfallbilanz wird für 2011 die Menge des anfallenden Altöls mit 17 200 Mg angegeben (Primäraufkommen). Zu Frage 3: Die SAM beziffert den Anteil des Altöls, welcher 2011 in Raffinerien entsorgt wurde, mit ca. 87 %. Der Anteil der energetischen Verwertung ist entsprechend niedriger und in der Tendenz weiterhin rückläufig. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1960 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nach der in § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verankerten Zielhierarchie geht die Aufbereitung von Abfällen der energetischen Verwertung grundsätzlich vor. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Folglich wird in § 2 der Altölverordnung der Aufbereitung von Altölen Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofern keine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegenstehen. Zu Frage 5: Angesichts der Tatsache, dass – wie die Antwort zu Frage 3 zeigt – der weitaus überwiegende Teil der in Rheinland-Pfalz angefallenen Altöle in Raffinerien verwertet wird, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf für eine Neuausrichtung bei der Altölentsorgung. Eveline Lemke Staatsministerin