Drucksache 16/1965 10. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf, Thomas Weiner und Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Windkraftanlagen im Pfälzerwald Die Kleine Anfrage 1274 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Naturpark Pfälzerwald ist akut durch die Errichtung von Windkraftanlagen bedroht. Für Standorte, Schwertransporte und Leitungstrassen müssten hunderttausende Bäume gefällt und Waldgebiete optisch zerschnitten werden, dem Naturerlebnis-Tourismus droht ein drastischer Rückgang, mehrere Vogel- und Fledermausarten werden gefährdet, weshalb auch die anerkannten Naturschutzverbände die Errichtung ablehnen. Im Naturpark Pfälzerwald, am Taubensuhl wurde bereits im Vorgriff auf das LEP IV eine 1,3 ha große Waldfläche gerodet und es wurde mit der Aufstellung eines Windmessmastes begonnen. Es häufen sich Konflikte zwischen den Gemeinden. Es formiert sich an mehreren Stellen des Landes Protest, so am letzten Sonntag mit einer Demonstration am Hermersbergerhof in der Südwestpfalz. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum will die Landesregierung auch im Pfälzerwald Windräder zulassen, wo das Ziel von mindestens 2 % ausgewiesener Fläche für Windkraft schon außerhalb des Waldes erreicht oder sogar übertroffen ist und noch mehr als 80 % dieser windhöffigen Standorte außerhalb des Waldes ungenutzt sind? 2. In wie viel Prozent der jeweiligen Naturparkflächen könnten bei Inkrafttreten des LEP IV künftig Windräder aufgestellt werden? 3. Wird die Landesregierung den Bürgerwillen, an Standorten im Pfälzerwald keine Wind rad standorte auszuweisen, befolgen? 4. Teilt die Landesregierung den Standpunkt des Vorsitzenden der Planungs ge mein schaft, wonach die Ebene der Planungsge- meinschaften die Planung vorgeben sollte, um den Interessensausgleich zwischen den Gebietskörperschaften mit unter - schiedlicher Zukunftsausrichtung (Wohnen, Naturschutz und Tourismus versus Wind kraft) durchzu führen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Entgegen der in der Kleinen Anfrage getroffenen Aussage ist der Pfälzerwald weder akut bedroht, noch steht das Fällen hunderttausender Bäume bevor. Im Übrigen widerspräche dies dem Schutzzweck der Landesverordnung über den Naturpark Pfälzerwald vom 22. Januar 2007. Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) werden weite Teile des Pfälzerwaldes von der Windenergienutzung ausgenommen. Dies gilt ausdrücklich für die Kern- und die Pflegezonen des Naturparks und Biosphärenreservats Pfälzerwald. Hinzu kommt ein ca. 6 km breiter Korridor westlich des Haardtrandes, der allerdings noch auf der Ebene der Regionalplanung konkretisiert werden muss. Grundsätzlich wird also nur in den Entwicklungszonen eine Windenergienutzung möglich sein. Weiter sind bei der Auswahl von Gebieten und Standorten für Windenergieanlagen bei der nachfolgenden Planung naturschutzund forstfachlich begründete Ausschlüsse zu berücksichtigen, wie z. B. besonders sensible Bereiche von FFH- und Vogelschutzgebieten oder Waldgebiete mit alten Laubholzbeständen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1965 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Was die in der Anfrage erwähnte Rodung eines Waldstücks in der Gemarkung Taubensuhl betrifft, verweise ich auf die Antwort des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zur Kleinen Anfrage 1175*). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Sowohl die planungs- als auch die fachrechtlichen Vorgaben lassen grundsätzlich auch Standorte für Windkraftanlagen in Naturparken oder generell im Wald zu. Selbstverständlich sind – wie im Vorspann dargestellt – in den Planungs- und Genehmigungsprozessen dabei sämtliche naturschutzfachliche Kriterien zu beachten. Zu Frage 2: Das Biosphärenreservat Pfälzerwald ist auf der deutschen Seite ca. 180 000 ha groß. Sowohl die Kern- als auch die Pflegezonen sind von der Windenergienutzung ausgenommen und betragen ca. ein Drittel der Fläche. Hinzu kommen – wie bereits dargestellt – der noch zu konkretisierende 6-km-Korridor sowie zahlreiche naturschutz- und forstfachlich begründeten Ausschlüsse. Eine abschließende prozentuale Festlegung der Flächen, die im Verhältnis zur Gesamtgröße des Naturparks und Biosphärenreservats im Pfälzerwald für die Windenergie genutzt werden können, lässt sich derzeit nicht benennen. Zu Frage 3: Die Landesregierung möchte generell eine weitestmögliche Berücksichtigung auch des Bürgerwillens verwirklicht sehen. Die Auswertung der im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens erfolgten Eingaben ist noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen sowohl Eingaben vor, die eine Windenergienutzung im Pfälzerwald ablehnen, aber auch solche, die die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen differenzierter betrachten und eine an klare Kriterien gebundene Nutzung in dem vorgesehenen Umfang befürworten. Zudem gibt es Stellungnahmen, die allzu restriktive Rahmenbedingungen für die kommunale Planung befürchten und die differenzierten Regelungen, wie sie die Landesregierung vorsieht, befürworten. Die Abwägung erfolgt nach Abschluss des Auswertungsverfahrens. Zu Frage 4: Die Entscheidung, wo Windenergieanlagen errichtet werden, soll verstärkt vor Ort getroffen werden. Deshalb sieht die Teilfortschreibung des LEP IV vor, dass alle Räume außerhalb der durch die Regionalplanung festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete der Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung vorbehalten sind. Insoweit setzt die Landesregierung auf eine Steuerung sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene. Eveline Lemke Staatsministerin *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1809.