Drucksache 16/1966 10. 01. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Januar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sinkende Anmeldezahlen an Grundschulen Die Kleine Anfrage 1281 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Berichten des Statistischen Landesamtes zufolge sinken auch in diesem Jahr erneut die Ein schulungszahlen. Gleichzeitig steigt die Zahl kleiner Grundschulen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um auf die dauerhaft sinkenden Schüler zahlen an rheinland-pfälzischen Grund- schulen zu reagieren? 2. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Unterrichts qua lität kleiner bzw. größerer Grundschu- len? 3. Verfügt die Landesregierung über Berechnungen, wie sich aller Voraussicht nach die Zahl ausschließlich einzügiger Grundschulen bzw. von Grundschulen mit Kombiklassen bis zum Ende der Legislaturperiode entwickeln wird? 4. Plant die Landesregierung für die kommenden Jahre strukturelle Anpassungen, um den sinkenden Schülerzahlen an den Grund- schulen zu begegnen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: In § 13 Abs. 1 SchulG ist für Grundschulen die Einzügigkeit als Mindestgröße festgelegt; gemäß § 13 Abs. 4 sind in besonderen Fällen Ausnahmen von der Mindestgröße zulässig, sodass grundsätzlich auch Grundschulen mit kombinierten Klassen geführt werden können. Mit der Absenkung der Klassenmesszahl auf 24, beginnend mit der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2011/2012, wurden nicht nur die pädagogischen Rahmenbedingungen an den Grundschulen verbessert, sondern auch die organisatorischen Bedingungen geschaffen, um auch bei zurückgehenden Schülerzahlen Grundschulen in der Einzügigkeit als Mindestgröße zu erhalten. Mit dem Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008 wurde die Möglichkeit eröffnet, eine Grundschule an mehreren Standorten zu führen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 und § 62 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Damit sollen nach dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ möglichst viele Grundschulstandorte wohnortnah erhalten werden. Dieses Konzept der „Grundschulen mit mehreren Standorten“ stellt sicher, dass einzelne Grundschulstandorte, die die Einzügigkeit nicht mehr erreichen, auch unabhängig von besonderen Fällen im Sinne von § 13 Abs. 4 SchulG im Verbund mit benachbarten Grundschulstandorten fortbestehen können. Neben dem Erhalt kleiner Grundschulstandorte hat dieses Konzept weitere pädagogische und organisatorische Vorteile, z. B. hinsichtlich des fachlichen Austauschs der Lehrkräfte, hinsichtlich der schulinternen Vertretungsmöglichkeiten und der Funktionsstellenstruktur . Drucksache 16/1966 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Aus den Daten der externen Schulevaluation wissen wir, dass die Stärken-Schwächen-Verteilung sich zwischen kleineren und größeren Grundschulen nicht signifikant unterscheidet. Die im Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) aufgeführten Merkmale guten Unterrichts werden von den Grundschulen unabhängig von der Größe in gleicher Ausprägung erfüllt. Zu Frage 3: Die Schülerzahlentwicklung für alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz wird in der nachfolgenden Modellrechnung (Stand Juli 2012) dargestellt, die auf den aktuellen Werten der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes für das Schuljahr 2012/2013 beruht und bis 2016 einen Schülerzahlrückgang von 4,4 % prognostiziert. Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Zügigkeit von Schulen liegen nicht vor. Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Gesamt 2012/2013* 32 087 33 788 34 297 35 220 135 392 2013/2014* 32 740 32 953 33 634 33 706 133 033 2014/2015* 32 698 33 146 32 875 33 091 131 810 2015/2016* 31 914 33 104 33 068 32 345 130 431 2016/2017* 31 584 32 310 33 026 32 535 129 455 * Aktuelle Werte aus der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin