Drucksache 16/197 10. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ in der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße, in der Gemeinde Haßloch und in der Verbandsgemeinde Lambrecht Die Kleine Anfrage 141 vom 20. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen verständigt, bis 2013 insgesamt 750 000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege zu schaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreuungsplätze wurden seit 2008 in Neustadt an der Weinstraße, Haßloch und der Verbandsgemeinde Lambrecht geschaffen (bitte detaillierte Angabe nach Anzahl und Einrichtung)? 2. Wie hoch waren dabei die Gesamtinvestitionen bei den einzelnen Einrichtungen (bitte getrennt auflisten nach den jeweiligen Einrichtungen)? 3. Wie hoch war gemessen an den Gesamtinvestitionen der Anteil (bitte detaillierte Angaben nach Einrichtungen und Zuschuss- höhe) a) des Bundes, b) des Landes Rheinland-Pfalz, c) der beteiligten Kommunen? 4. Bis zu welchem Zeitpunkt geht die Landesregierung davon aus, dass die aktuell in der Verteilung befindlichen Bundesmittel erschöpft sein werden? 5. Wird das Land danach zur Finanzierung anstehender Vorhaben beitragen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Die Zahl der Plätze, der Gesamtinvestitionen und der Fördersummen für unter Dreijährige in der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße, in der Gemeinde Haßloch und in der Verbandsgemeinde Lambrecht sind in der anliegenden Tabelle aufgelistet. Die Bedarfsplanung obliegt nach § 9 Kindertagesstättengesetz den Kommunen. Da es keine Bedarfsplanung auf Landesebene gibt, ist es nicht möglich eine Aussage darüber zu treffen, wann die in der Verteilung befindlichen Bundesmittel erschöpft sind. Zum Anteil des Landes ist Folgendes festzuhalten: Das Land hat mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Kosten des U3-Ausbaus, die durch das Kinderförderungsgesetz des Bundes als Investitionsmittel bereitgestellt werden, sowie die Art und Höhe der Förderung einvernehmlich bestimmt wurden. Im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ hat der Bund eine Förderung der Kindertagesbetreuung bis maximal 2013 beschlossen. In diesem Rahmen wurden für Rheinland-Pfalz 103 Mio. € für einen festen Zeitraum bereitgestellt. Die Förderung durch den Bund soll 2013 enden. Danach wird es keine Bundesmittel mehr für Investitionen in den Kindertagesstätten- oder Krippenausbau geben. Auch wird es – nach aktuellem Stand – keine zusätzlichen Mittel des Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/197 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bundes geben, falls der Betreuungsausbau schneller und intensiver erfolgen sollte als geplant. Steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stärker als vom Bund erwartet, dann müssten die Kommunen ohne Bundeshilfe finanzieren. Das Land hat sich aber verpflichtet, die bislang im Haushaltsplan jährlich veranschlagten 2,25 Mio. € auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Damit stellt das Land Mittel zur Verfügung, mit denen die vereinbarte Förderung auch dann fortgesetzt werden kann, wenn das Bundesprogramm vor 2013 ausgeschöpft ist. Die rheinland-pfälzische Förderrichtlinie unterscheidet sich daher zu den Richtlinien anderer Bundesländer, die in der Regel auf das Aufbrauchen der Bundesmittel abstellen. Aus diesem Grund fließen gegenwärtig keine Landesmittel in die Förderung ein. Irene Alt Staatsministerin Anlage Name der Einrichtung Anzahl der Höhe der Anteil des Anteil des Anteil der neuen Gesamt- Bundes Landes Gemeinde/ U-3-Plätze investi- in € in € Stadt seit 2008 tionen in € in € Stadt Neustadt a. d. Weinstraße 1. Kath. Kita Königsbach 14 56 400,00 50 760,00 0,00 5 640,00 2. Kath. Kita Max-Slevogt-Str. 19 91 136,00 76 000,00 0,00 15 136,00 3. Prot. Kita Louise-Scheppler 10 258 400,00 95 000,00 0,00 163 400,00 4. Prot. Kita Louise-Scheppler 12 334 500,00 48 000,00 0,00 190 000,00 5. Komm. Kita Westschule 12 54 000,00 48 000,00 0,00 6 000,00 6. Prot. Paulus-Kita Hambach 34 368 000,00 208 500,00 0,00 118 000,00 7. Komm. Kita Haardt 13 175 000,00 107 000,00 0,00 68 000,00 8. Komm. Kita Mußbach 31 450 000,00 179 000,00 0,00 271 000,00 9. Komm. Kita Lachen-Speyerdorf 28 200 000,00 167 000,00 0,00 33 000,00 10. Kath. Kita Diedesfeld 22 1 848 000,00 198 000,00 0,00 1 650 000,00 11. Kath. Kita St. Nikolaus 24 106 700,00 96 000,00 0,00 10 700,00 12. Komm. Kinderkrippe 10 100 000,00 90 000,00 0,00 10 000,00 Gemeinde Haßloch 1. Prot. Kita Paulusheim 7 21 385,00 19 246,50 0,00 2 138,50 2. Evang. Kita Forstgasse 6 23 980,00 21 582,00 0,00 2 138,50 3. Evang. Kita Forstgasse 7 42 305,00 28 000,00 0,00 2 398,00 4. Komm. Kita Kleine Freunde 6 12 331,43 10 085,71 0,00 2 245,72 5. Prot. Kita Karl Sieder 6 31 300,00 24 000,00 0,00 7 330,00 6. Komm. Kita Haus Kunterbunt 6 7 062,92 6 000,00 0,00 835,55 7. Komm. Kita Haus Kunterbunt 6 8 355,54 7 519,99 0,00 7 243,45 8. Kath.Kita St. Elisabeth 18 480 637,43 72 000,00 0,00 408 637,43 9. Kath. Kita Don Bosco 6 26 000,00 23 400,00 0,00 2 600,00 10. Evang. Kita Arche Noah 12 62 000,00 48 000,00 0,00 14 000,00 Verbandsgemeinde Lambrecht 1. Kath. Kita Elmstein 6 27 277,00 24 000,00 0,00 3 277,00 2. Komm. Kita Lambrecht 15 272 930,00 115 000,00 0,00 157 930,00 3. Kath. Kita Lindenberg 6 36 836,45 24 000,00 0,00 12 836,45 4. Kath. Kita Esthal 12 46 125,00 41 512,50 0,00 4 612,50 5. Kath. Kita Weidenthal 7 31 149,00 28 000,00 0,00 3 149,00 6. Komm. Kita Elmstein 7 32 000,00 28 000,00 0,00 5 558,00 7. Komm. Kita Neidenfels 7 33 558,00 28 000,00 0,00 71 000,00 8. Prot. Kita Elmstein-Iggelbach 6 24 000,00 21 600,00 0,00 2 400,00