Drucksache 16/1970 10. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Umsetzung des Vogelschutzgutachtens des LUWG und der staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland -Pfalz und Saarland in Frankfurt Die Kleine Anfrage 1285 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die Landesregierung die Empfehlungen des Vogelschutzgutachtens in der Fläche umsetzen, insbesondere bezüglich de- ren Vermittlung an die Mitarbeiter der unteren und oberen Naturschutzbehörden sowie an private Gutachterbüros? 2. Sind entsprechende Schulungen für die Beteiligten verpflichtend oder auf freiwilliger Basis? 3. Welche Instrumentarien sollen darüber hinaus sicherstellen, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes in den Einzelfall- entscheidungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Vogelschutzgutachtens (z. B. zum Untersuchungsumfang und zur Untersuchungsqualität) berücksichtigt werden? 4. Sind regelmäßige Erfahrungsaustausche bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen sowie deren Erfolge und Probleme unter Berücksichtigung aller Beteiligten (behördlicher und ehrenamtlicher Naturschutz, Windkraftprojektierer, Kommunen, Ministerien ) vorgesehen und wenn ja, in welcher Form? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Für die Landesregierung sind der Ausbau der Windkraft und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zwei Seiten einer Medaille beim Klimaschutz. Das Gutachten „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht “ vom 13. September 2012 ist ein naturschutzfachlicher Leitfaden zur Prüfung der Vereinbarkeit der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen mit dem Schutz der im Land vorkommenden windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten . Es enthält die jeweils auf der Ebene der Planung und der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfenden Anforderungen an die Verträglichkeit in Natura-2000-Gebieten und an die Einhaltung des schutzgebietsunabhängigen Artenschutzes. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage 1285 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Vogelschutzgutachten findet Berücksichtigung bei allen Entscheidungen bei der Planung und Genehmigung von Anlagen. Das Gutachten ist auf den Internetseiten des MULEWF und des LUWG veröffentlicht und als PDF-Download verfügbar. Darüber hinaus hat am 13. November 2012 eine Informationsveranstaltung im MULEWF stattgefunden. Eine weitere Informationsveranstaltung des LUWG im Auftrag des MULEWF ist am 28. Februar 2013 im Rahmen der neunten Mainzer Arbeitstage vorgesehen . Unter anderem sollen Vorträge zu den entsprechenden Themen „Windkraft und Empfehlungen zum Vogel- und Fledermausschutz “ gehalten werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1970 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Veranstaltungen werden auf freiwilliger Basis angeboten. Zu Frage 3: Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen bedürfen regelmäßig einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die materiellen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes ergeben sich aus dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz. Hilfen zur Auslegung und einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen werden in einem gemeinsamen Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten festgelegt . Eine Fortschreibung des Rundschreibens erfolgt in Kürze. In dem Rundschreiben wird ausgeführt werden, dass insbesondere die Empfehlungen des Gutachtens der Staatlichen Vogelschutzwarte und des LUWG zu beachten sind. Das Vogelschutzgutachten wird dem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Es kann erforderlich werden, dass ein Antragsteller durch die Vorlage weiterer Gutachten die Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen nachweist. Zu Frage 4: Die oben genannten Erfahrungsaustausche und der Bedarf weiterer solcher Veranstaltungen und deren Frequenz werden analysiert und evaluiert. Anschließend wird entschieden, wie der Erfahrungsaustausch fortgesetzt wird. Ulrike Höfken Staatsministerin