Drucksache 16/1971 10. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp, Friederike Ebli und Peter Wilhelm Dröscher (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Umschulung zum Altenpfleger Die Kleine Anfrage 1282 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Aktuellen Pressemeldungen zufolge plant die Bundesregierung, die Förderung des dritten Jahres einer Umschulung zur Fachkraft in der Altenpflege wieder einzuführen. Dabei sollen Personen, die nicht über eine formale Qualifikation verfügen, aber mindestens zwei Jahre in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet haben, eine verkürzte Ausbildung absolvieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Pläne im Hinblick auf die Situation in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Auswirkungen sind damit für die Ausbildungsstandards, insbesondere in Bezug auf Rheinland-Pfalz, verbunden? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Bund seine Prüfung, die auf drei Jahre befristete Übernahme der kompletten Umschulungskosten zu übernehmen, abgeschlossen hat? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen „Branchenmonitoring Gesundheitsfachberufe“ lag im Jahr 2010 auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt für Gesundheitsfachberufe vor allem in den Pflegeberufen eine Fachkräftelücke vor. Diese betrug in der Altenpflege 965, in der Gesundheits- und Krankenpflege 1 078 und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 223 Fachkräfte. Nach den Prognoserechnungen des Gutachtens Gesundheitsfachberufe ist auch zukünftig mit einer Fachkräftelücke in den Pflegeberufen zu rechnen, wenn nicht von allen Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflege gemeinsam gegengesteuert wird. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt daher das Anliegen der Bundesregierung, die Kräfte aller relevanten Akteure in einer „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 2012 bis 2015“ zu bündeln und Maßnahmen zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie zur Steigerung der Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes Altenpflege umzusetzen. Zu 2.: Nach den Regelungen des Altenpflegegesetzes können bisher lediglich Personen die Ausbildung verkürzen, die über bestimmte berufliche Abschlüsse verfügen, wie zum Beispiel in der Krankenpflege und der Kranken- und Altenpflegehilfe. Für Hilfskräfte, die über keine formale Qualifikation verfügen, sich aber durch die praktische Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen informelle Kompetenzen erworben haben, gab es bisher keine Möglichkeit, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren. Dies wird im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege geändert, sodass auch diese Hilfskräfte im Rahmen einer Umschulung für eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft gewonnen werden können. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wie bei der Gewährung von Ausbildungsverkürzungen üblich, darf die Verkürzung die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles nicht gefährden. Deshalb muss vor einer Genehmigung der Ausbildungsverkürzung festgestellt werden, welche informellen beruflichen Kompetenzen bereits erworben wurden, auf denen die Ausbildung dann aufbauen kann. Eine Orientierungshilfe ist dabei in Rheinland-Pfalz das Curriculum für die Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern . Dieses ist identisch mit dem Curriculum für das erste Ausbildungsjahr der Altenpflegefachkraftausbildung, da in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Stufenausbildung die Schülerinnen und Schüler der Altenpflegehelferinnen- und Altenpflegehelferausbildung und Altenpflegefachkraftausbildung das erste Ausbildungsjahr gemeinsam absolvieren. Dadurch können die Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach Abschluss ihrer Ausbildung direkt in das zweite Jahr der Altenpflegeausbildung einsteigen. Für die Fachschulen wird die besondere Herausforderung darin liegen, ungelernte Helferinnen und Helfer in die reguläre Ausbildung zu integrieren und Arbeitspläne anzubieten, die auf den bereits erworbenen beruflichen Kompetenzen aufbauen. Welche Auswirkungen die neue Regelung insgesamt auf die Ausbildung haben wird, kann momentan nicht beurteilt werden, da keine gesicherten Erfahrungen hierzu vorliegen. Zu 3.: Die Fachkräftesituation in Rheinland-Pfalz ist mit der bundesweiten Situation vergleichbar. Aus diesem Grund beteiligte sich auch Rheinland-Pfalz an der im Juni 2011 von der Bundesregierung, den Ländern, den Spitzenvertretern der Wohlfahrtsverbände, der Verbände der privaten Einrichtungsträger, der Berufs- und Fachverbände der Altenpflege, der Kostenträger, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaft ver.di und der Bundesagentur für Arbeit gebildeten Arbeitsgruppe zur „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe wurde dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übertragen. Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand darin, eine gemeinsame Vereinbarung aller Beteiligten zu erarbeiten, die Anfang des Jahres 2012 von allen Partnerinnen und Partnern auf Spitzenebene unterzeichnet werden sollte, sodass bereits zum Schuljahr 2012/2013 mehr Auszubildende für eine Altenpflegeausbildung hätten gewonnen werden können. Die Vereinbarung war bereits Anfang des Jahres 2012 im Wesentlichen konsentiert. Sie konnte jedoch nicht von den Ländern unterzeichnet werden, da ein zentraler Dissenspunkt zwischen den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung des dritten Jahres einer Umschulung zur Fachkraft in der Altenpflege bestand. Während die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungszeit von Hilfskräften, die nicht über eine formale Qualifikation verfügen, aber mindestens zwei Jahre in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet haben, generell um ein Jahr verkürzen wollte, bestanden die Länder auf einer Kompetenzfeststellung, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel von diesen Personen nicht erreicht wird. Dies ist schon allein aus Gründen der Qualitätssicherung unabdingbar. Sollte dann bei dieser Kompetenzfeststellung festgestellt werden, dass die vollen drei Jahre der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft notwendig sind, sind von der Bundesagentur für Arbeit auch die vollen drei Jahre zu finanzieren. Dieser Forderung der Länder sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit nachgekommen, sodass am 13. Dezember 2012 die Partner der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege auf Spitzenebene den Vereinbarungstext unterzeichnen konnten. Malu Dreyer Staatsministerin