Drucksache 16/1974 10. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Nils Wiechmann und Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Übernachtungseinrichtungen für wohnungslose Menschen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1290 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik für Wohnungslose, im Winter eine angemessene Unterkunft zu finden, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Übernachtungseinrichtungen für Wohnungslose gibt es zurzeit in Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele Übernachtungseinrichtungen gibt es für Frauen in Rheinland-Pfalz? 3. Gibt es bestimmte Personengruppen, die in den letzten Jahren verstärkt von Wohnungslosigkeit betroffen sind, und wie wer- den diese Menschen gezielt unterstützt? 4. Nehmen wohnungslose Personen Hilfe zur Sesshaftmachung in Anspruch und wie laufen diese Prozesse ab? 5. Mit welchen Maßnahmen begegnet die rheinland-pfälzische Landesregierung der Wohnungslosigkeit und welche finanziellen Mit- tel werden dafür bereitgestellt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In Rheinland-Pfalz besteht ein differenziertes Hilfesystem, das für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten professionelle Unterstützung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form anbietet. Darüber hinaus gibt es niedrigschwellige Angebote wie Streetworker, Tee- oder Wärmestuben, Kleiderkammern oder Beratungsstellen sowie Übernachtungsplätze. In den in die Zuständigkeit der Kommunen fallenden Übernachtungsheimen können wohnungslose Menschen für einen zeitlich begrenzten Zeitraum übernachten und von dort im Einzelfall weitergehende Hilfen erhalten. Eine Meldepflicht zu Art und Umfang der kommunalen Angebote besteht gegenüber dem Land nicht. Mit Blick auf die in Rheinland -Pfalz existierenden vorgenannten niedrigschwelligen Angebote hat das damalige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen zur Vorbereitung des 4. Armuts- und Reichtumsberichts 2009/2010 eine Abfrage bei den Kommunen durchgeführt . Nach den von den Kommunen zur Verfügung gestellten Informationen standen zum Zeitpunkt der Abfrage (April 2009) in Rheinland-Pfalz an 22 Standorten insgesamt 330 Übernachtungsplätze für wohnungslose Menschen zur Verfügung. Bei Bedarf, speziell in den Wintermonaten, konnte die Anzahl der Plätze auf 349 erweitert werden. Im Einzelnen stellten sich die Angebote wie folgt dar: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Februar 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1974 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die in der Antwort zu Frage 1 genannte Abfrage im Jahr 2009 bei den rheinland-pfälzischen Kommunen hat eine Anzahl von 42 Übernachtungsplätzen für Frauen ergeben. Zu 3.: Zu den Personengruppen, die in den letzten Jahren verstärkt in der Wohnungslosenhilfe in Erscheinung treten, zählen junge Wohnungslose und Frauen. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe berichten seit geraumer Zeit über eine Zunahme junger wohnungsloser Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Dabei handelt es sich oftmals um Menschen, die erfolglose Jugendhilfekarrieren hinter sich gebracht haben. Nach der in Rheinland-Pfalz von der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege jährlich durchgeführten Stichtagserhebung der Wohnungslosenhilfe liegt die Zahl wohnungsloser Heranwachsender im Alter bis 24 Jahren bei knapp elf Prozent (Stichtagserhebung vom 11. Mai 2012). Zur Unterstützung junger Wohnungsloser gehören insbesondere Leistungen zur Alltagsbewältigung und Umgang mit der eigenen Person, Beratung und Hilfe bei sozialen Problemen, Unterstützung bei der Tages- und Freizeitgestaltung, Motivation zu neuen Berufs- und Lebensperspektiven, Unterstützung bei der Aufnahme sozialer Bindungen, Erarbeitung von Konfliktlösungsmethoden, Sicherstellung der medizinischen und hygienischen Grundversorgung, vermittelnde Hilfestellung bei vorbeugenden beziehungsweise akuten gesundheitlichen Belangen oder die Unterstützung bei der Wohnungssuche und Hilfestellung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Teilweise stellt die Betreuung und Unterstützung junger Wohnungsloser die Fachkräfte vor besondere Herausforderungen, wenn sich zum Beispiel Schnittstellen zu Aufgaben der Jugendhilfe oder der Suchtkrankenhilfe ergeben. Das Ministerium für Soziales, 2 Kommune Frauen Männer Bad Kreuznach 3 Bretzenheim, Landkreis Bad Kreuznach 6 Bingen 3 10 Bitburg-Prüm (VG Prüm) 3 Daun, Landkreis Vulkaneifel 4 Ingelheim 10 Kaiserslautern, St. Christopherus 13 31 Schernau/Martinshöhe, Landkreis Kaiserslautern 4 (erweiterungsfähig auf 6 Plätze) Koblenz 8 20 Leutesdorf, Kreis Neuwied 11 Ludwigshafen, Haus St. Martin (April bis September) 2 Ludwigshafen, Haus St. Martin (Oktober bis März) 3 Mainz Thaddäusheim 53 Mainz Egli-Haus 4 16 Mainz (Containeranlage „Am Fort Hauptstein“ von Dezember bis März) 24 Mainz (Wendepunkt) 4 Morbach, Kreis Bernkastel-Wittlich 3 Neustadt an der Weinstraße 2 8 Rhein-Pfalz-Kreis (Wohncontainer-Plätze) 17 Stadt Speyer 4 Stadt Trier 3 23 (erweiterungsfähig auf 40 Plätze) Westerwaldkreis 22 Stadt Worms 2 14 42 288 (307) Insgesamt 330 (mit Erweiterung 349 Plätze) Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1974 Arbeit, Gesundheit und Demografie, das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege planen im Jahr 2013 eine Fachveranstaltung, um den Erfahrungsaustausch zwischen Wohnungslosenhilfe und Jugendhilfe zu intensivieren. Der Anteil der Frauen unter den Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten liegt nach der Stichtagserhebung der LIGA bei rund 22 Prozent am 11. Mai 2012, wobei in den letzten Jahren ein leichter Anstieg bei der Anzahl der wohnungslosen Frauen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen war. Die statistischen Zahlen bilden die weibliche Wohnungslosigkeit jedoch nur begrenzt ab. Frauen leben häufig in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Bekannten, Verwandten sowie Freundinnen oder Freunden beziehungsweise in Frauenhäusern und anderen Einrichtungen. Oftmals suchen sie das Hilfesystem erst auf, wenn eigene Lösungsstrategien nicht mehr funktionieren. Die Arbeit mit wohnungslosen Frauen stellt besondere Anforderungen an das Personal in den Einrichtungen . Ausgehend von individuellen Teilhabeplänen wird die Betreuung der Frauen in den Einrichtungen gestaltet. Inhalte der Betreuung sind zum Beispiel die Unterstützung bei der alltäglichen Lebensbewältigung, bei familiären Schwierigkeiten, Schwangerschaft, bei behördlichen Angelegenheiten, in gesundheitlichen Angelegenheiten, bei Fragen der Partnerschaft, bei der Suche nach einer Wohnung und die Begleitung in eine eigene Wohnung. Darüber hinaus zeigt die Stichtagserhebung, dass der Anteil älterer Menschen ab 60 Jahren bei über 14 Prozent liegt. Die Erfahrung aus der Praxis der Wohnungslosenhilfe zeigt, dass es im Alter, nach längerem bzw. dauerndem Leben auf der Straße oftmals erforderlich wird, Möglichkeiten einer Langzeitunterbringung mit sozialer und medizinischer Versorgung zu haben. Das System der Wohnungslosenhilfe bietet auch diesen Menschen Unterstützung und Hilfe. Da die Hilfen aber auf die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ausgerichtet sind und die stationäre Leistungen nach § 2 Abs. 5 der Durchführungsverordnung zu § 67 SGB SBG XII grundsätzlich befristet zu erbringen sind, gibt es Bedarf für eine Weiterentwicklung der Angebote für diesen Personenkreis (z. B. in Form von betreuten Wohnformen). Zu 4.: Die Unterstützung wohnungsloser Menschen beruht heute auf den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Der Begriff „Sesshaftmachung“ wird mittlerweile in einem viel weiteren Sinne verstanden, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch orientiert sich an den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Betroffenen. Bei Aufnahme in eine Einrichtung wird gemeinsam ein passgenaues Hilfeangebot in Form eines Teilhabeplans erarbeitet. Die Unterstützung folgt einem bedarfsorientierten Hilfeansatz. Ziel der Dienste und Einrichtungen ist es, den einzelnen wohnungslosen Menschen zu stärken sowie die Aktivierung noch vorhandener individueller Ressourcen als Hilfen zur Selbstbefähigung. Ein Teil der Arbeit ist es, zunächst die Bereitschaft und die Einsicht der Betroffenen, etwas an ihrer Situation ändern zu wollen, herzustellen. Die Arbeit in den Einrichtungen erfolgt überwiegend in Form von Begleitung und Beratung im Sinne einer Lotsenfunktion. Die Menschen sollen weit genug stabilisiert werden, um ein selbstständiges Leben in eigener Wohnung führen zu können. Dazu gehören beispielsweise eine Alltagsstruktur, die nötige finanzielle Absicherung, der sichere Umgang mit Geld, die Vermeidung von Schulden oder Sucht, der sorgsame Umgang mit den eigenen Bedürfnissen und in Einzelfällen auch die Gestaltung gewaltfreier Partnerschaften. Zu 5.: In Rheinland-Pfalz gibt es ein breit angelegtes Engagement in der Wohnungslosenhilfe. Das Land Rheinland-Pfalz als überörtlicher Träger der Sozialhilfe unterstützt den betroffenen Personenkreis zusammen mit den Kommunen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Das Land ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für einen beträchtlichen Teil der Hilfen für Wohnungslose. Es handelt sich dabei um sogenannte Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in stationärer oder teilstationärer Form (Resozialisierungseinrichtungen) oder ambulante Hilfen für umherziehende Wohnungslose mit häufig wechselnden Aufenthaltsorten und für Haftentlassene (betreutes Wohnen). Die Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Es gibt in Rheinland-Pfalz 19 Resozialisierungseinrichtungen mit 427 Plätzen (425 stationär, davon 58 Plätze für Frauen und 367 für Männer sowie zwei teilstationär Plätze für Frauen) und 98 Wohngemeinschaftsplätze an 14 Standorten. Stationäre und teilstationäre Plätze dienen der Resozialisierung von Hilfesuchenden, die eine intensive Betreuung brauchen. Wohngemeinschaftsplätze sind grundsätzlich für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger vorgesehen, die über einen höheren Grad an Selbstständigkeit verfügen. Sie werden von Fachkräften wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unterstützt. Es steht somit ein breites Spektrum an Hilfen zur Verfügung, das von niedrigschwelligen Wärme- 3 Drucksache 16/1974 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode stuben über Anlauf- und Beratungsstellen oder teil- und vollstationäre Hilfen, betreutes Wohnen, Maßnahmen der Beschäftigung und Qualifizierung bis hin zu Spezialeinrichtungen reicht. Die finanziellen Mittel, die das Land Rheinland-Pfalz für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2012 bereitgestellt hat, betrugen 7 690 000 Euro. Malu Dreyer Staatsministerin 4