Drucksache 16/1976 11. 01. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Vergütungssätze für Leistungen der Werkstätten für behinderte Menschen Die Kleine Anfrage 1289 vom 13. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Träger für Werkstätten für behinderte Menschen sind in Rheinland-Pfalz aktiv? 2. Welche Vergütungssätze sind für die einzelnen Träger für die Leistungen der WfB vertraglich vereinbart? 3. Welcher Träger zahlt nach welchem Tarifvertrag? (Bitte die Fragen 1 bis 3 in tabellarischer Form beantworten.) 4. Falls es eine Abweichung bei den Vergütungssätzen gibt, bitten wir um Stellungnahme der Landesregierung, warum in welchem Einzelfall Gleiches ungleich behandelt wird. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Je nach Art und Schwere der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen der einzelnen Menschen mit Behinderung entstehen deswegen für die Werkstattträger unterschiedliche Aufwendungen für die dort tätigen Menschen mit Behinderung. Diese unterschiedlichen Kosten beziehen sich primär auf die Personalkosten. Daneben entstehen auch bei den Sachkosten (zum Beispiel Fahrtkosten durch die unterschiedlichen Einzugsbereiche der einzelnen Werkstätten) unterschiedliche Aufwände. Daraus ergeben sich die in der Anlage aufgeführten unterschiedlichen Vergütungssätze für die einzelnen Werkstattträger. Zu 3.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Werkstattträger das Betreuungspersonal entsprechend den für ihren jeweiligen Bereich geltenden tarifvertraglichen Regelungen entlohnen. Nähere Informationen dazu liegen der Landesregierung nicht vor, da bei den jeweiligen Vergütungssätzen durchschnittliche Personalkosten, die für alle Werkstätten gelten, zugrunde gelegt werden. Zu 4.: Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Neben dem Angebot von angemessener beruflicher Bildung und Beschäftigung ist es Aufgabe der Werkstätten, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderung zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Jeder Mensch mit Behinderung erhält im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen ein seinem individuellen Bedarf entsprechendes Unterstützungsangebot. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Februar 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1976 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Werkstätten erhalten für die erforderlichen Leistungen eine angemessene Vergütung, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit , Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entspricht. Aufgrund der unterschiedlichen Personenkreise und der damit in Zusammenhang stehenden unterschiedlichen Personal- und Sachkosten ergeben sich daraus auch unterschiedliche Vergütungssätze. In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin Anlage